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Samstag, 27. August 2022

Bis zu 400 Franken pro Tag -

Schweiz verlängert Arbeitslosengeld um bis zu sechs Monate wegen Corona Krise

Die Schweiz ist sozial. Das zeigt nun einmal mehr auch der Bundesrat. Der Gesamtbundesrat 2020 (von links nach rechts): Bundeskanzler Walter Thurnherr, Bundesrätin Viola Amherd, Bundesrat Guy Parmelin (Vizepräsident), Bundesrat Alain Berset, Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, Bundesrat Ignazio Cassis, Bundesrat Ueli Maurer, Bundesrätin Karin Keller-Sutter.
Bild: Bildnachweis: «Schweizerische Bundeskanzlei».
Die Schweiz ist sozial. Das zeigt nun einmal mehr auch der Bundesrat. Der Gesamtbundesrat 2020 (von links nach rechts): Bundeskanzler Walter Thurnherr, Bundesrätin Viola Amherd, Bundesrat Guy Parmelin (Vizepräsident), Bundesrat Alain Berset, Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, Bundesrat Ignazio Cassis, Bundesrat Ueli Maurer, Bundesrätin Karin Keller-Sutter.

Der Bundesrat der Schweiz hat nun bekannt gegeben, dass auch Arbeitslose in der Schweiz während der Coronakrise auf Hilfe hoffen können. Das gab der Bundesrat auf seiner live im Internet übertragenen Medienkonferenz am Mittwoch den 25. März 2020 bekannt.

Damit weitet der Bundesrat, der bislang während der Coronavirus-Krise eine vorzügliche Arbeit geleistet hat, seine Hilfe für in Not Geratene deutlich aus. Bislang standen vor allem Unternehmen oder Selbständige im Fokus der staatlichen Hilfsmaßnahmen.

So verlängerte die Schweizer Bundesrats-Regierung die Höchstbezugsdauer von Arbeitslosengeld um bis zu 120 Tage.

Auch Nicht-Schweizer mit beispielsweise einer „Arbeitserlaubnis B“ haben in der Schweiz Anspruch auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung ist, dass sie in den vergangenen 24 Monaten mindestens 12 Monate in der Schweiz nachweislich fest angestellt waren. Möglich ist aber auch die Anrechnung von Arbeitsmonaten in anderen EU-Ländern wie in Deutschland.

Ähnlich sind so Schweizer in der EU abgesichert. Möglich machen dies umfangreiche bilaterale soziale Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.

In der Schweiz haben Arbeitslose je nach dem Alter und der Anzahl geleisteter Arbeitsjahren für bis zu 520 Arbeitstage Anrecht auf Arbeitslosengeld.

Deutlich mehr als in Deutschland

Das ist deutlich mehr, als im Nachbarland Deutschland. Allerdings muss jeder Arbeitslose sofort nach Jobverlust seinen Antrag auf Arbeitslosengeld beim zuständigen kantonalen RAV (Regionale Arbeitsvermittlung) abgeben. Die maximale Antragsfrist beträgt drei Monate. Bezahlt wird aber erst ab dem Tag, an dem der Antrag eingereicht wurde.

Dem Antrag sind mindestens die letzten drei Gehaltsnachweise beizulegen. Müssen diese von der Schweiz alternativ aus dem Ausland beschafft werden, kann die Genehmigung von Arbeitslosengeld entsprechend länger dauern. Zudem gibt es nicht selten in der Schweiz im ersten Monat der Arbeitslosigkeit gar kein Geld. Übel dran kann dann sein, wer keine finanziellen Rücklagen hat.

Das Arbeitslosengeld in der Schweiz ist unterm Strich sehr sozial – nach unten wie nach oben. Denn helfen möchte man nicht nur den Armen, sondern ebenso den unverschuldet in Not geratenen Besserverdienenden.

Entsprechend höher ist dann das Arbeitslosengeld: fast drei Mal höher als in Deutschland. Zudem bemühen sich die Kantone menschlich einfühlsam den Arbeitslosen zu einem neuen Job zu verhelfen. Arbeitslose müssen aber im Schnitt einmal im Monat bei ihrem zuständigen RAV-Berater vorsprechen und berichten, was sich bei der Jobsuche so ergeben hat.

«Ich fühle mich hier beim RAV, der Regionalen Arbeitsvermittlung und der Arbeitslosenkasse nicht wie ein übler Bittsteller»

«Ich fühle mich hier beim RAV, der Regionalen Arbeitsvermittlung und der Arbeitslosenkasse nicht wie ein übler Bittsteller», sagt ein Schweizer, 51, gegenüber steuerratschlag.eu. Er war 2017 arbeitslos geworden und hatte bis ins späte Jahr 2018 fast 14 Monate lang nach einem neuen Job gesucht.

Anfangs war er von seinem RAV auf einen vierwöchigen Kaderkurs angemeldet worden, wo auch andere Führungskräfte, welche ihren Job verloren hatten, gesessen hätten. Dagegen habe er sich zwar Anfangs «gestemmt». Doch letztlich habe es ihm sehr geholfen, erzählt er:

«Vor allem psychisch, da ich gesehen habe, dass ich nicht alleine bin». So hab er am Anfang seines Jobverlustes durchaus suizidale Gedanken gehabt. Denn in den 20 Jahren zuvor sei er noch niemals arbeitslos geworden.

Für die Schweiz gilt: Viele, die in diesem Alter ihren Job verlieren, müssen mit gut 18 Monaten und mehr rechnen, ehe sie eine neue Anstellung finden. Das gilt auch für Akademiker. Bei nicht wenigen ist der Suchrahmen noch höher.

In der Schweiz haben viele Arbeitnehmer, die ihren Job ab dem 45. Lebensjahr verlieren, zu einem ganz hohen Prozentsatz kaum mehr eine Chance einen neuen Job zu ergattern. Grund: Auch in der Schweiz gilt in vielen Unternehmen der maßlose Jugendwahn.

Auch in der Schweiz gibt es noch keine Altersquote in Unternehmen

Eine Altersquote, ähnlich einer Frauenquote, welche Unternehmen zwingen würde, entsprechend der Alters-Bevölkerungspyramide Menschen aller Altersklassen bis zur offiziellen Rentenschwelle einzustellen, gibt es bislang in der Schweiz, wie in Deutschland nicht.

  • In der Schweiz werden derzeit zwischen 19 bis 21,7 Arbeitstage monatlich als Arbeitslosengeld ausbezahlt.
  • Maximal sind das 400 Franken pro arbeitslosem Arbeitstag (380 Euro).
  • Abhängig ist das von der Höhe des persönlichen zuvor verdienten Bruttogehaltes, das bis zu einer Höhe von monatlich rund 12.500 Franken (11.835 Euro) berücksichtigt wird.
  • Ehemalige Gut- oder Top-Verdiener mit einem Jahres-Bruttogehalt von 120.000 Franken (114.000 Euro) und darüber hinaus können also netto zwischen 5.500 Franken (5200 Euro) und 6.500 Franken (6150 Euro) Arbeitslosengeld monatlich erhalten.
  • Allerdings kostet die Miete für eine Wohnung in der Schweiz oft bereits 2000 bis 3000 Franken monatlich. Mieten die aber mittlerweile auch in Deutschland oft aufgerufen werden – in München, Frankfurt, Stuttgart beispielsweise

Die nun vom Bundesrat bekannt gegebene Verlängerung des Arbeitslosengeldes wegen der Coronakrise im Umfang von 120 Arbeitstagen entspricht einer möglichen Verlängerung um bis zu sechs Monate. Doch es gibt eine Einschränkung. Diese Verlängerung gilt nur, solange die derzeitige Krisenverordnung in Kraft ist.

Beispielrechnung zusätzliche 120 Arbeitlosengeldtage in der Schweiz

Beispielrechnung: Eine Person ist zum 1. November 2019 in der Schweiz arbeitslos geworden. Von 400 genehmigten Arbeitslosentagegeldern sind zum 1. März noch 300 offen:

  • Dann würden ihm oder ihr, da die neue Arbeitslosenregel rückwirkend zum 1. März 2020 gilt, ab diesem Tag von den 300 noch offenen Arbeitslosentagen keine weiteren abgezogen.
  • Denn hier würden nun die zusätzlichen Arbeitslosengeldtage eingesetzt werden. Erst wenn die zusätzlichen rund 120 Arbeitslosengeld-Tagegelder weg wären, würden die übrigen 300 Tagegelder dahinschmelzen.

Die Schweiz teilte mit, man wolle mit der neuen Gesetzgebung verhindern, dass Leute unverschuldet wegen der Coronakrise nun in die Sozialhilfe rutschten. Denn seit Beginn der Coronakrise, seit März, ist der Arbeitsmarkt auch in der Schweiz faktisch tot.

Derzeit sind Bewerbungen fast witzlos

«Es macht keinen Sinn mehr, in den jetzigen Zeiten wirklich auf einen Job zu hoffen», sagt eine Arbeitslose aus dem Kanton Thurgau zu steuerratschlag.eu.

Sie dürfe derzeit kaum in der Gegend herumreisen, um sich vorzustellen. Zweitens würden viele Unternehmen Kurzarbeit eingeführt haben und neue Festanstellungen seien aussichtslos.

Ihre monatlichen Pflichtbewerbungen schreibe sie aber weiterhin und müsse das auch: Acht bis 15 Bewerbungen reportet sie monatlich bis zum fünften des Folgemonats ihrer zuständigen RAV-Beraterin.

«Ich hatte neulich ein Vorstellungsgespräch im Grenzgebiet zu Deutschland, konnte aber nicht mal dort einreisen», sagt die Schweizer Arbeitslose weiter. Dennoch bleibe sie optimistisch: «Ich bin natürlich erleichtert, dass der Bundesrat unsere Not hier erkannt hat und hoffe, dass ich bald wieder einen Job finde», sagt sie.

Der Bundesrat

Im Schweizer Bundesrat sitzen sieben Mitglieder: Ignazio Cassis, Alain Berset, Karin Keller-Sutter, Viola Amherd, Ueli Maurer, Guy Parmelin, Bundeskanzler Walter Thurnherr. Bundespräsidentin ist Simonetta Sommaruga.



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