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Sonderausgaben-Rechner

Vorsorge, Spenden, Kirchensteuer und mehr eintragen – der Rechner zeigt, was du als Sonderausgaben absetzen kannst. Für sechs Länder.

Sonderausgaben-Rechner: Wählen Sie Ihr Land

Jedes Feld einzeln, mit Hinweis, was hinein darf und was nicht. Ergebnis: was das Finanzamt anerkennt, in welches Formular es gehört und wie viel Steuer Sie sparen.

Für dieses Formular: Deutschland – Anlage Vorsorgeaufwand · Anlage Sonderausgaben

Grunddaten

Für 2026 gelten höhere Grenzen (Altersvorsorge, Parteispenden) und ein neuer Tarif.
Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich die meisten Höchstbeträge.
Entscheidet über den Höchstbetrag für Kranken- und sonstige Versicherungen: 1.900 € oder 2.800 €.
Erlaubt: Summe Ihrer Einkünfte nach Werbungskosten (z. B. Bruttolohn minus Werbungskosten). Nicht: Brutto ohne Abzüge, Netto nach Steuern.
Nur für die Berechnung der Ersparnis; die gezahlte Kirchensteuer tragen Sie weiter unten ein.

Altersvorsorge – Anlage Vorsorgeaufwand

Lohnsteuerbescheinigung Zeile 23a. Erlaubt: gesetzliche Rente, Versorgungswerk. Nicht: Riester, Betriebsrente.
Lohnsteuerbescheinigung Zeile 22a. Wird zum Höchstbetrag gerechnet und danach wieder abgezogen.
Erlaubt: zertifizierte Basisrente laut Bescheinigung des Anbieters. Nicht: Kapitallebensversicherung, ETF-Sparplan.

Kranken-, Pflege- und sonstige Versicherungen – Anlage Vorsorgeaufwand

Lohnsteuerbescheinigung Zeile 25 bzw. Bescheinigung der Kasse. Nicht: Zahnzusatz, Chefarztbehandlung (gehören in „sonstige Versicherungen“).
Dann zieht das Finanzamt 4 % vom Krankenversicherungsbeitrag ab (bei Arbeitnehmern üblich).
Lohnsteuerbescheinigung Zeile 26.
Lohnsteuerbescheinigung Zeile 27. Wirkt nur, wenn der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
Erlaubt: Haftpflicht, Unfall, Berufsunfähigkeit, Risikolebensversicherung, Zusatzversicherungen. Nicht: Hausrat, Kfz-Kasko, Rechtsschutz.

Riester – Anlage AV

Laut Bescheinigung des Anbieters. Höchstens 2.100 € inklusive Zulage zählen.
Grund- plus Kinderzulagen laut Anbieter. Das Finanzamt prüft, ob der Steuerabzug mehr bringt als die Zulage.

Weitere Sonderausgaben – Anlage Sonderausgaben und Anlage Kind

Lohnsteuerbescheinigung Zeile 6/7 plus Vorauszahlungen. Nicht: Kirchensteuer auf Kapitalerträge.
Erlaubt: gemeinnützige Organisationen mit Zuwendungsbestätigung (bis 300 € reicht der Kontoauszug). Nicht: Sportverein-Beiträge, Lose, Spenden an Privatpersonen.
Die Hälfte wird direkt von der Steuer abgezogen (2026 bis 1.650 €, 2025 bis 825 € je Person), der Rest zählt als Sonderausgabe.
Erlaubt: Kita, Tagesmutter, Hort, Babysitter mit Rechnung und Überweisung, Kind unter 14. Nicht: Verpflegung, Nachhilfe, Sport, Musikunterricht, Barzahlung.
Je Kind zählen 80 % der Kosten, höchstens 4.800 €.
Erlaubt: Schulgeld anerkannter Privatschulen. Nicht: Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Betreuung.
Je Kind 30 %, höchstens 5.000 €.
Nur mit Zustimmung der Empfängerin oder des Empfängers (Anlage U). Höchstens 13.805 €. Nicht: Kindesunterhalt.
Erlaubt: Studiengebühren, Lernmaterial der ersten Ausbildung. Bis 6.000 €. Nicht: Zweitstudium oder Master nach Bachelor (das sind Werbungskosten).

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