Stand: 31. Oktober 2026. Wer seinem Anbieter keine Vollmacht für einen Dauerzulageantrag erteilt hat, muss die Altersvorsorgezulage für das Beitragsjahr 2024 bis Silvester selbst beantragen. Wie viel ankommt, entscheidet der Mindesteigenbeitrag.
Für Riester-Verträge gilt eine Frist, die viele Sparer/-innen gar nicht kennen: Die staatliche Zulage fließt nicht automatisch, sie muss beantragt werden. Wer seinem Anbieter dafür keine Dauervollmacht gegeben hat, muss jedes Jahr einen Antrag einreichen. Für das Beitragsjahr 2024 endet diese Möglichkeit am 31. Dezember 2026. Danach geht der Anspruch nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung verloren. Gleichzeitig steht die Riester-Rente vor dem Umbau durch das neue Altersvorsorgedepot. Wir zeigen, wer jetzt handeln sollte, wie viel Zulage im Spiel ist und wie du deinen Mindesteigenbeitrag selbst nachrechnest.
Welche Frist gilt für die Zulage 2024?
Die Regel steht in § 89 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG): Der Antrag auf Zulage ist „bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr […] folgt“, beim Anbieter des Vertrags einzureichen. Für Beiträge aus dem Jahr 2024 heißt das: Der Antrag muss bis zum 31. Dezember 2026 beim Anbieter sein. Ansprechpartner ist also nicht das Finanzamt, sondern die Versicherung, Bank oder Fondsgesellschaft, bei der der Vertrag läuft.
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt ist, nennt in ihrem Riester-Jahreskalender die Monate Oktober bis Dezember als Zeitraum für den Zulageantrag. Dort heißt es: „In der Regel endet die Frist zum 31. Dezember.“
Keinen eigenen Antrag brauchst du, wenn du deinem Anbieter nach § 89 Absatz 1a EStG eine Vollmacht erteilt hast, die Zulage für jedes Beitragsjahr für dich zu beantragen – den sogenannten Dauerzulageantrag. Dann musst du dem Anbieter aber Änderungen mitteilen, etwa ein neues Kind, eine Heirat oder einen Wechsel vom Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit. Ob eine Vollmacht vorliegt, siehst du in der Regel im Datenblatt, das der Anbieter nach Angaben der ZfA ab Ende Februar zusammen mit der Jahresbescheinigung verschickt.
Wie hoch ist die Riester-Zulage?
Die Beträge sind seit Jahren unverändert im Gesetz festgeschrieben. Die Grundzulage beträgt nach § 84 EStG ab dem Beitragsjahr 2018 jährlich 175 Euro. Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 Jahre alt ist, bekommt einmalig 200 Euro zusätzlich, den sogenannten Berufseinsteigerbonus. Die Kinderzulage beträgt nach § 85 EStG 185 Euro je Kind, für Kinder mit Geburt nach dem 31. Dezember 2007 sind es 300 Euro. Voraussetzung ist, dass für das Kind Kindergeld festgesetzt wird.
| Zulage (Beitragsjahr 2024) | Voraussetzung | Betrag pro Jahr |
|---|---|---|
| Grundzulage | Zulageberechtigung, zum Beispiel Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung | 175 € |
| Berufseinsteigerbonus | einmalig, unter 25 Jahren zu Beginn des Beitragsjahres | 200 € |
| Kinderzulage | je Kind mit Kindergeld, Geburt vor 2008 | 185 € |
| Kinderzulage | je Kind mit Kindergeld, Geburt ab 1. Januar 2008 | 300 € |
| Förderhöchstbetrag | Eigenbeitrag plus Zulagen, Grundlage für den Mindesteigenbeitrag | 2.100 € |
Quellen: § 84, § 85, § 86 und § 10a EStG (abgerufen am 31. Oktober 2026).
Die Kinderzulage bekommt bei verheirateten Eltern verschiedenen Geschlechts nach § 85 Absatz 2 EStG grundsätzlich die Mutter, auf Antrag beider Eltern der Vater. Wer mehrere Riester-Verträge hat, muss im Antrag bestimmen, auf welche die Zulage fließen soll; gefördert werden höchstens zwei Verträge.
Der Haken: der Mindesteigenbeitrag
Die volle Zulage gibt es nur, wenn du im Beitragsjahr genug selbst eingezahlt hast. Der Mindesteigenbeitrag beträgt nach § 86 EStG 4 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres, für 2024 also aus dem Jahr 2023. Höchstens zählen 2.100 Euro, und davon werden die Zulagen abgezogen. Mindestens sind 60 Euro im Jahr zu zahlen, der sogenannte Sockelbetrag. Zahlst du weniger, kürzt die ZfA die Zulage im Verhältnis von tatsächlichem Beitrag zum Mindesteigenbeitrag.
Für 2024 lässt sich am Beitrag nichts mehr ändern: Eine Nachzahlung für abgelaufene Beitragsjahre ist laut ZfA nicht möglich. Für das laufende Jahr 2026 kannst du den Beitrag dagegen noch bis Jahresende anpassen, wenn sich dein Einkommen 2025 erhöht hat.
Rechenbeispiele für das Beitragsjahr 2024
Die folgenden Modellrechnungen zeigen, wie Einkommen, Kinder und eigene Einzahlung zusammenspielen. Annahmen: rentenversicherungspflichtig beschäftigt, kein Berufseinsteigerbonus, Kinder mit Kindergeld und Zulage bei der rechnenden Person, keine Besonderheiten bei Ehegatten.
| Fall | Einnahmen 2023 | Mindesteigenbeitrag 2024 | Eingezahlt 2024 | Zulage 2024 |
|---|---|---|---|---|
| Ledig, kein Kind | 60.000 € | 1.925 € | 1.925 € | 175,00 € |
| Ein Kind, Geburt 2015 | 40.000 € | 1.125 € | 1.125 € | 475,00 € |
| Ein Kind, Geburt 2015, zu wenig gezahlt | 40.000 € | 1.125 € | 900 € | 380,00 € |
| Zwei Kinder ab 2008, Teilzeit | 12.000 € | 60 € (Sockelbetrag) | 60 € | 775,00 € |
Berechnung: steuerratschlag.eu nach §§ 84 bis 86 EStG. Modellrechnung, keine individuelle Auskunft; maßgeblich ist die Berechnung der ZfA.
Im dritten Fall fehlen 225 Euro am Mindesteigenbeitrag. Gezahlt wurden 80 Prozent, also gibt es auch nur 80 Prozent der 475 Euro. Im vierten Fall liegt die 4-Prozent-Rechnung mit 480 Euro unter den Zulagen von 775 Euro, deshalb gilt der Sockelbetrag von 60 Euro. Gerade für Eltern mit kleinem Einkommen ist das Verhältnis von Eigenleistung und Zulage damit besonders günstig – vorausgesetzt, der Antrag wird gestellt.
Selbst nachrechnen
Mit dem folgenden Rechner kannst du deine eigenen Werte für 2024 eingeben. Die Einnahmen 2023 findest du auf der Lohnsteuerbescheinigung oder in der Renteninformation, die eigenen Beiträge auf der Jahresbescheinigung deines Anbieters.
Rechner: Riester-Zulage für das Beitragsjahr 2024 (Deutschland)
Für unmittelbar Zulageberechtigte, etwa rentenversicherungspflichtig Beschäftigte. Er schätzt Mindesteigenbeitrag und Zulage nach §§ 84 bis 86 EStG; den Antrag selbst stellst du mit dem Zulageantrag deines Anbieters. Nicht abgebildet: mittelbar berechtigte Ehegatten, Beamte mit Besonderheiten, Erwerbsminderungsrenten.
Ohne Gewähr. Der Rechner speichert keine Daten, alle Angaben bleiben in deinem Browser. Maßgeblich ist allein die Berechnung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen; Rundungen und Sonderfälle können abweichen.
Liegt die geschätzte Zulage deutlich über dem, was dein Anbieter für 2024 gutgeschrieben hat, lohnt ein Blick ins Datenblatt. Hat die ZfA weniger festgestellt als erwartet, kannst du nach § 90 Absatz 4 EStG eine Festsetzung beantragen. Die Frist dafür beträgt ein Jahr ab Erteilung der Bescheinigung des Anbieters, die das Ergebnis ausweist.
Warum die Frist mehr Menschen betrifft, als man denkt
Zum Jahresende 2025 gab es nach der Statistik des Bundesarbeitsministeriums rund 14,66 Millionen Riester-Verträge: 9,745 Millionen Versicherungsverträge, 2,996 Millionen Investmentfondsverträge, 1,437 Millionen Wohn-Riester-Verträge und 0,486 Millionen Banksparverträge. Das sind 1,94 Millionen weniger als Ende 2017. Ruhende Verträge, in die niemand mehr einzahlt, sind enthalten; ihren Anteil schätzt das Ministerium auf gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel. Für ruhende Verträge ohne Eigenbeitrag gibt es keine Zulage, ein Antrag ändert daran nichts.
Wie viel Geld fließt, zeigen die Auszahlungen der ZfA: Am 15. Mai 2026 überwies sie nach eigenen Angaben rund 1,75 Milliarden Euro Zulagen für 7.113.792 Verträge, ein Jahr zuvor waren es rund 1,9 Milliarden Euro für 7.526.844 Verträge (ZfA-Infothek für Presse und Medien). Wie viele Berechtigte ihre Zulage verfallen lassen, weist keine der hier ausgewerteten amtlichen Quellen aus.
Was die Riester-Reform für 2024 ändert
Der Bundestag hat am 27. März 2026 das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen, das das Altersvorsorgedepot einführt und die Förderung neu ordnet. Für das abgelaufene Beitragsjahr 2024 gelten aber die bisherigen Regeln: Der bei gesetze-im-internet.de abrufbare Wortlaut der §§ 84 bis 89 EStG nennt am 31. Oktober 2026 unverändert die oben genannten Beträge und die Zwei-Jahres-Frist. Was bestehende Verträge ab 2027 erwartet, haben wir hier eingeordnet.
Unser Fazit
Wer einen Dauerzulageantrag erteilt und alle Änderungen gemeldet hat, muss nichts weiter tun. Wer keine Vollmacht erteilt hat, eine neue Lebenssituation nicht gemeldet hat oder unsicher ist, sollte vor dem 31. Dezember 2026 beim Anbieter nachfragen, ob für 2024 ein Antrag vorliegt. Bei einem Kind mit Geburt ab 2008 geht es um 475 Euro im Jahr, bei kleinen Einkommen kann die Zulage ein Vielfaches des Eigenbeitrags betragen. Ob sich ein Riester-Vertrag insgesamt lohnt, hängt dagegen von Kosten und Vertragsbedingungen ab – das ist eine eigene Frage, die der Zulageantrag nicht beantwortet.
Wo finde ich was?
- Antragsfrist im Gesetz: § 89 EStG (Antrag)
- Formulare zum Zulageantrag und zur Vollmacht: Formulare der Zentralen Zulagenstelle
- Ablauf in vier Schritten: So kommst du zur Zulage
- Zulage zu niedrig festgesetzt: Online-Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage
- Eigene Werte durchspielen: Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung
Portal-Check: Riester-Portal der Zentralen Zulagenstelle (riester.deutsche-rentenversicherung.de). Betreiberin ist die Deutsche Rentenversicherung Bund; ihr wurden nach eigenen Angaben durch das Altersvermögensgesetz die Aufgaben der zentralen Stelle für die Riester-Förderung übertragen. Das Portal ist ein staatliches Informationsangebot ohne Werbung und ohne Produktverkauf; wie es finanziert wird, nennt die Seite nicht. Seit wann es das Portal in dieser Form gibt, ist dort nicht angegeben. Alternativen: die Kundenportale der Anbieter (zeigen den eigenen Vertrag, sind aber Verkaufskanal) und die Beratung der Verbraucherzentralen (unabhängig, teils kostenpflichtig).
Redaktionsurteil: 4 von 5 Sternen. Pro: verbindliche Fristen, Formulare und Rechner aus erster Hand, kostenlos, ohne Vertriebsinteresse. Abzug: Der eigentliche Antrag läuft über den Anbieter, und das Portal zeigt keine persönlichen Vertragsdaten. Kein Test, sondern Einschätzung der Redaktion.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die Riester-Zulage für 2024 beantragen?
Bis 31. Dezember 2026 beim Anbieter deines Vertrags. Das folgt aus § 89 Absatz 1 EStG: Frist ist das Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr.
Muss ich etwas tun, wenn ich einen Dauerzulageantrag habe?
Einen neuen Antrag nicht. Du musst dem Anbieter aber Änderungen mitteilen, die den Zulageanspruch mindern oder erhöhen, etwa die Geburt eines Kindes.
Kann ich 2024 fehlende Beiträge nachzahlen?
Nein. Laut ZfA ist eine Nachzahlung für abgelaufene Beitragsjahre nicht möglich. Die Zulage wird dann anteilig gekürzt.
Was mache ich, wenn die Zulage zu niedrig ist?
Du kannst bei der ZfA eine Festsetzung beantragen. Die Frist beträgt ein Jahr ab Erteilung der Bescheinigung, die das Ergebnis ausweist.



