Baden-Württemberg gehört zu den reichsten Regionen Deutschlands. Hier Konstanz am Bodensee.
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Etwas mehr als jede zweite Steuererklärung – 58 Prozent – werden im baden-württembergischen Finanzamt Villingen-Schwenningen über das digitale Elster-Programm abgegeben. Dies entspricht absolut 71.000 digital eingereichten Steuererklärungen.

Außerdem werden rund 7 Prozent aller eingereichter Einkommenssteuererklärungen – absolut 2896 – vollautomatisch überprüft. Gibt es keine Unstimmigkeiten oder Unregelmäßigkeiten erhalten die Bürger oder Betriebe einen automatisch erstellten Steuerbescheid zurück. Dies erklärte nun der Leiter des Finanzamts Villingen-Schwenningen, Karl-Heinz Huy, 59, gegenüber der Bodensee-Zeitung Südkurier.

Dass eine digitale Überprüfung von Steuererklärungen nicht bedeutet, dass dem Staat Gelder durch die Lappen gehen, zeigt die folgende Zahl: Alleine das Finanzamt Villingen-Schwenningen konnte so 32 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen 2015 verbuchen, erklärte Steuerchef Huy.

Aber auch das wird klar: Nämlich wie massiv der deutsche Staat seinen Bürgern mittlerweile in die Tasche fasst, eine sagen auch diese beklaut. Denn alleine die 207.603 Einwohner des Kreises Schwarzwald-Baar, wo das Finanzamt Villingen-Schwenningen angesiedelt ist, mussten nach Auskunft des Finanzamts-Chefs 2015 insgesamt 1,28 Milliarden Euro Steuern bezahlen.

5780 Euro Steuern pro Person pro Jahr in Villingen-Schwennigen

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Das macht ein durchschnittliches gewaltiges Netto-Steueraufkommen von 5780 Euro im Jahr pro Person oder 482 Euro im Monat. Zum Vergleich: Die durchschnittlich in Deutschland pro Kopf ausbezahlte monatliche staatliche Rente liegt bei gerade einmal rund 720 Euro.

Nur: Renten werden in Deutschland nicht durch Steuern bezahlt. Das sind vielmehr zusätzliche Abgaben, welche die Bürger zu leisten haben.

Neben den üblichen Finanzbeamten arbeiten für das Finanzamt Villingen-Schwenningen zusätzlich nach Angaben der Zeitung Südkurier 25 Betriebsprüfer und zehn Amtsbetriebsprüfer. Diese hätten 2015 genau 764 Prüfungen bei Betrieben durchgeführt.

Elster-Verfahren beschleunigt Bearbeitungszeit

Mittels des in Deutschland immer weiter verbreiteten digitalen Einkommenssteuer-Verfahrens Elster können Bürger ihre Elektronische Steuererklärung so abgeben, dass die Stammdaten von Jahr zu Jahr automatisch erhalten bleiben. Der Bürger muss faktisch nur noch die sich veränderten Einnahmen (zum Beispiel aus Mieten oder Verpachtungen), sowie Sonderausgaben (sogenannte Werbekosten) jährlich in der Formularmaske anpassen.

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Neu ist zudem, dass die Arbeitgeber seit geraumer Zeit die Lohnsteuerkarten ebenfalls digitalisiert an das zuständige Finanzamt automatisch übermitteln. Dabei bedienen sich Unternehmen wie Finanzämter der jeweiligen Identifikationsnummer des Bürgers oder Betriebes. Auch dies soll Bearbeitungszeit sparen helfen.

Wie zügig Finanzämter mittlerweile arbeiten, zeigt sich an der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer für eine Einkommenssteuererklärung. Sie betrage nach Angaben des Südkuriers beim Finanzamt Villingen-Schwenningen 41,8 Tage. Damit sei die Behörde nach eigenen Angaben um genau 1,6 Tage schneller als der Landesschnitt der anderen Finanzämter (43,4 Tage).

63 Prozent Frauen im Finanzamt Villingen-Schwenningen

Ebenfalls eine interessante Kennziffer: Von den 296 Mitarbeitern im Finanzamt Villingen-Schwenningen seien 63 Prozent Frauen, erklärte Huy. Dies führe aber gleichzeitig zu der Frage, moniert ein Steuerberater aus Leipzig, „ob hier nicht gegebenenfalls eine Männerquote eingeführt werden müsste“. Das Durchschnittsalter der Mitarbeiter im Finanzamt Villingen-Schwenningen beträgt 50,6 Jahre.

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Dass die Digitalisierung in Deutschlands Finanzämtern nicht stehen bleibt, dafür soll ein sogenanntes Verfahrensmodernisierungsgesetzt sorgen. Es tritt ab 2017 in Kraft.

Dennoch wird es nach wie vor manuelle Steuererklärungs-Prüfungen geben. Doch fänden diese nach Angaben des Finanzamt-Leiters von Villingen-Schwenningen nicht nur statt, wenn der Finanzbeamte oder das Prüf-Programm bei auffälligen finanziellen Unregelmäßigkeiten Alarm schlägt. Vielmehr komme es nicht selten vor, dass Bürger fehlerhafte Stammdaten übermitteln. In der Mehrzahl der Fälle dürfte es sich dabei um klassische Flüchtigkeitsfehler handeln.

Karl-Heinz Huy: „Müssen oft genug hinschauen, wenn Stammdaten nicht stimmen“

Karl-Heinz Huy erklärte jedenfalls gegenüber dem Südkurier: “Wir müssen oft auch genau hinschauen, wenn zum Beispiel die Stammdaten nicht stimmen, auch eine andere Kontonummer oder Unstimmigkeiten bei der Straßenbezeichnung können dabei schon Anlass zum Aufhorchen für uns sein“.

Zudem ergänzt er: „Wir sind froh über jeden Beleg, den wir nicht eingereicht bekommen“. In Finanzämter ist bekannt, dass es einige Bürger auch mit der Belegpflicht übertreiben. Solche übereifrigen Bürger reichen dann von der Kloopapierrechnung bis hin zur Rechnung über die Abfallentsorgung alles mögliche kartonweise bei den Finanzämtern ein.

Mit dem oft unnötigen Papierwust müssen sich dann die Finanzbeamten herumschlagen. Sie werden dadurch aber auch in ihrer eigentlichen Aufgabe blockiert. Die lautet immer noch, dafür zu sorgen, dass zu wenig bezahlte Steuern nachträglich eingefordert werden. Ebenso sollen aber zu viel bezahlte Steuern zeitnah an Bürger oder Betriebe wieder zurücküberwiesen werden.

Grundsätzlich gilt: Für die Steuer relevante Belege müssen auch Privatbürger mindestens 10 Jahre aufbewahren.

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Von Elke

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