Nicht alles ist in Bayern so romantisch, wie auf diesem Bild.
Nicht alles ist in Bayern so romantisch, wie auf diesem Bild.

Eigentlich gehört der Landkreis Starnberg bei München zu den reichsten Regionen in Deutschland. Doch trotz des hohen Wohlstands vieler Ansässiger hat beispielsweise die zum Landkreis Starnberg gehörende Gemeinde Tutzing mit dem Eintreiben von Gewerbesteuer ihre Probleme.

Das berichtet jetzt die Tageszeitung Münchner Merkur (Ippen Gruppe). Demnach beklage der Bürgermeister von Tutzing, dass im Falle der Gewerbesteuer das örtliche Finanzamt den Gemeinden nicht zur Seite stünde. Grund: Die Finanzämter seien für die Erhebung der Gewerbesteuer nicht zuständig, das müssten die Bürgermeister der Städte und sonstigen Gemeinden selber bewerkstelligen. Das heißt: Es gibt keine Amtshilfe vom Finanzamt.

Letztlich, erklärte der Trutziger Bürgermeister Rudolf Krug gegenüber dem Merkur, seien die Gemeinden im Falle der Gewerbesteuer auf ähnliche Mittel angewiesen, wie die privaten Bürger. Das bedeutet: Klagen und vor Gericht gehen, wenn Gewerbetreibende ihrer Pflicht zur Überweisung der Gewerbesteuer nicht nachkommen.

Das Problem: Auch in einem reichen Landkreis wie Starnberg würden, sagt Tutzings Bürgermeister Krug, alle Gemeinden Fälle kennen, in welchen die Gewerbetreibenden ihrer Pflicht zur Überweisung der Gewerbesteuer an die Kommunen einfach nicht nachkämen. Im Münchner Merkur lässt sich sogar Gabi Ulrich, die Chefin der Finanzverwaltung im schönen Seefeld mit den Worten zitieren, wonach „die Zahlungsmoral viel schlechter geworden“ sei.

Während Finanzämter beispielsweise bei säumigen Steuerzahlern zum drastischen Mittel der Zwangspfändung greifen können, wozu auch die Kontopfändung gehört – was ein Unternehmen umgehend in den Ruin treibt, egal welcher Größenordnung – dürfen die Gemeinden nicht zu solch brachialen staatlichen Mitteln greifen und wollen es oft auch gar nicht, da sie die Arbeitsplätze in der Region nicht gefährden möchten.

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So betonte im Merkur denn auch Daniela Ötvös, die Leiterin des Starnberger Finanzamts, dass die Gewerbesteuer nur etwas mit der Gemeinde zu tun habe und nicht in den Aufgabenbereich der Finanzämter falle.

Selbst Daten zu Gewerbetreibenden, über welche die Finanzämter verfügen, dürften nicht an Gemeinden einfach übermittelt werden. Hier greift wie bei allen Bürgern ebenfalls bei säumigen Zahlern der Datenschutz. Das heißt: Auch Gemeinden müssen den aufwendigeren Weg über die Gerichte gehen und vor Gericht Einsicht in die Konten des Schuldners beantragen.

Problematisch ist es, wenn Steuerpreller sich heimlich und frühzeitig ins Ausland abgesetzt haben und die Gemeinden auf einem Stapel nicht bezahlter Gewerbesteuern sitzen bleiben. Auch dies komme immer mal wieder vor, zitiert der Merkur Sebastian Görlitz, den Kämmerer von Weßlinger. Allerdings ist ein Gewerbesteuer-Preller im benachbarten EU-Ausland nicht sonderlich sicher. Ein Haftbefehl aus Starnberg wird auch in Frankreich oder Italien, Schweden, Großbritannien oder Norwegen auf Antrag vollstreckt.

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Von Tim

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