In Österreich gilt seit Januar eine Belegpflicht mit Signatur. Hier der der Hallstätter See.
In Österreich gilt seit Januar eine Belegpflicht mit Signatur. Hier der der Hallstätter See.

In Österreich gilt eine neue sogenannte Registrierkassenpflicht. Doch da viele immer noch nicht wissen, was darunter konkret gemeint ist, informieren derzeit die Finanzämter flächendeckend.

Unter einer Registrierkassenpflicht versteht man in Österreich ein seit 1. Januar 2016 geltendes neues Gesetz. Dieses sieht vor, dass Signaturen kryptographisch sind, also verschlüsselt und diese auf Belegen versehen werden. Dies soll die Fälschung von Belegen bei Steuererklärungen verhindern.

Betroffen von der neuen Regel sind allerdings nur Betriebe, die ihre Geschäfte überwiegend in bar abwickeln und einen Nettojahresumsatz von 15.000 Euro nicht übersteigen. Diese Betriebe – betroffen sind vor allem Vereine bei größeren Veranstaltungen – müssen ihre Umsätze oder Einnahmen künftig eben mit einer klaren Signatur versehen. Die Rede ist im Amtsdeutsch von einer Belegerteilungspflicht.

Vor allem Vereine erhalten derzeit von Finanzämtern in Österreich Besuche im Rahmen von Informationsveranstaltungen. Im Gespräch mit Vereinsfunktionären informieren die Experten über die neuen Belegregeln.

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Diether Rapf von der Steuer- und Zollkoordination Region Süd wird mit den Worten zitiert: „Da Vereine durch ihren Einsatz einen enormen gesellschaftlichen Beitrag leisten, ist es uns ein besonderes Anliegen, diese bestmöglich zu unterstützen sowie optimale Rahmenbedingungen zu bieten“.

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Von Tim

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