Nicht immer einfach ist es für Schüler beim Thema Steuern in Ferienjobs den Überblick zu behalten. (Bild: pixabay.com)
Nicht immer einfach ist es für Schüler beim Thema Steuern in Ferienjobs den Überblick zu behalten. (Bild: pixabay.com)

Die Sommerferien sind für Millionen Schüler nicht nur Zeit, um sich mit Freunden zum Baden im Freibad oder See zu verabreden. Millionen gehen auch Ferienjobs nach. Denn neue Smartphones sind teuer und gute Sneakers kosten auch ihr Geld.

Jetzt wies das Brandenburgische Finanzministerium aber darauf hin, dass viele Schüler zu viel Lohnsteuer bezahlten. [1]

Grund: Eine Steuer ist stets eine Schätzung und Annahme dessen, was auf Grund eines Monatsverdienstes wahrscheinlich über das ganze Jahr verdient wird. Dies ist die Basis für eine Steuer-Eingruppierung.

Doch gerade bei Schülerjobs in den Ferien, beziehungsweise Ferienjobs, ist die zeitliche Befristung auf wenige Wochen Standard.

Das wissen zwar die Buchhaltungen, machen es sich aber häufig einfach, indem sie die für sie angenehmste Lohnsteuerstufe für den jobbenden Schüler heraussuchen und die Schüler nicht immer darauf hinweisen, dass sie bezahlte Steuer später auch wieder zurückfordern können.

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Um Schüler etwas besser rund um das Thema Steuern in Ferienjobs zu informieren, lancierte das Ministerium der Finanzen Brandenburg nun eine eigene kurze Infoseite im Netz.

Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski kommentierte dies damit, wonach Steuergerechtigkeit heiße, „dass alle Bürgerinnen und Bürger die Steuern zahlen, die sie gemäß der Steuergesetze zu zahlen haben.“ [2]

Im Umkehrschluss bedeute dies auch, „dass niemand mehr zahlen muss, als es der Gesetzgeber festgelegt hat“.

Das Finanzministerium weist darauf hin, dass zahlreiche Schüler und Schülerinnen, machten sie am Jahresende eine Einkommenssteuererklärung gegenüber dem Finanzamt, die vorab bezahlte Steuer oft komplett wieder zurückerhalten. [3]

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Grund: Liege beispielsweise in der Steuerklasse 1 der jährliche Bruttoarbeitslohn nicht über 9.850 Euro müssen keine Steuern bezahlt werden.

Das dürfte mit großem Abstand auf die meisten Ferienjobs zutreffen. Steuerklärungen können in allen deutschen Bundesländern elektronisch abgegeben. Möglich machen es die Steuererklärungs-Software ELSTER und zahlreiche weitere Anbieter, beispielsweise wie die WISO Steuersoftware der gleichnamigen Sendung im ZDF.

Da viele Bürger immer noch ihre Belege mit der Steuererklärung einreichen, an dieser Stelle der Tipp: Nur die Belege einreichen, welche größere Beträge betreffen und zeitraubendes Nachfragen des Finanzbeamten bei Nichteinreichung zur Folge haben könnten.

In den meisten Finanzämtern werden Papier-Belege wie Rechnungen derzeit noch nicht eingescannt. Allerdings kann sich das ändern. Beim Finanzamt Karlsruhe gibt es beispielsweise Pläne, in den nächsten Jahren eingereichte Belege vielleicht doch ergänzend zur Steuererklärung der Bürger einzuscannen und zu archivieren.

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Worauf Schüler oder Studenten steuerlich bei Ferienjobs achten müssen, erklärt auch ein „Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.“ in einem kurzen YouTube-Video (unten).

Lohnsteuerhilfevereine gibt es mittlerweile in zahlreichen deutschen Städten. Sie bieten häufig gegen ein kleines Entgelt Hilfe bei der Lohnsteuererklärung an.

Einzelnachweise

[1] „Schülerinnen und Schüler zahlen als Ferienjobber oft zu viel Lohnsteuer / Finanzministerium stellt Serviceseite im Internet zu steuerlichen Fragen rund um Ferienjobs vor„, in: Bundesfinanzportal (privates Informationsportal) vom 19. Juli 2017. Abgerufen am 24. Juli 2017.

[2] „Presseinformation: Schülerinnen und Schüler zahlen als Ferienjobber oft zu viel Lohnsteuer„, von Ministerium der Finanzen Brandenburg vom 18. Juli 2017.

[3] „Steuertipps für Schüler/innen und Studenten/innen zu (Ferien-)Jobs für das Jahr 2017„, von: Ministerium der Finanzen Brandenburg vom Juli 2017.

[4] „VLH erklärt: Ferienjob – muss ich da Steuern zahlen?„, von: Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. vom 15. Januar 2017 auf: YouTube.de.

 

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