Achtung Immobilienbesitzer auf Griechenland: Auch ein Deutscher, der hier vermietet, muss Steuern bezahlen.
Achtung Immobilienbesitzer auf Griechenland: Auch ein Deutscher, der hier vermietet, muss Steuern bezahlen.

Mit der Einkommenssteuererklärung haben es im EU-Mitgliedsland Griechenland einige nicht so ernst genommen. Doch seit die Hilfspakete der Europäischen Union für Griechenland mit Auflagen verbunden im Raum stehen, hat sich das zumindest etwas geändert.

Alleine im Juli 2016 sollen über 100.000 Griechen im Rahmen des Steuer-Einzahlprogramms ENFIA die erste von zwölf Raten Steuerschulden für Immobilienbesitz beglichen haben.

Insgesamt sollen alleine diese 100.000 Griechen mit 170 Millionen Euro Steuern in der Kreide stehen. [1]

Auch der Juli 2017 war wieder ein Monat, in welchem Zehntausende Griechen zu den Bankschaltern eilten, um ihre Steuerschulden in Rahmen eines Amnestie-Gesetzes zu begleichen.

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Da aber viele Griechen ihre Steuerschulden bar bei den Kreditinstituten einbezahlen, kommt es regelmäßig zu langen Menschenschlangen vor den Banken.

news.in.gr schreibt hierzu: Der Besuch bei der Bank sei mittlerweile eine „tägliche Tortur für die Griechen geworden“. Sie machten diesen Gang, „um ihre riesige Steuerschuld“ formal zu begleichen. [1f]

Für die Kreditinstitute selber bringe dies große logistische Herausforderungen. Längst reiche das Personal nicht mehr aus, um den unfreiwilligen Besucheransturm von Säumigen zu bewältigen.

Für den August gehen Beobachter davon aus, dass der heißeste aller Monate in Griechenland etwas ruhiger werde. Aber im September würde es dann zu einem erneuten Sturm auf die Bankschalter im Rahmen des ENFIA-Steuerzahlprogramms kommen.

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ENFIA soll Griechen helfen, richtige Einkommenssteuererklärungen abzugeben

ENFIA läuft unter der Regie des griechischen Finanzministeriums. Das Programm wurde aufgelegt, damit Griechen lernen, auf welche Einkommen oder Vermögenswerte sie welche Steuern in welcher Höhe zu bezahlen haben. Grund: Vielen Griechen (wie Deutschen) ist gar nicht klar, dass beispielsweise Mieteinnahmen zu versteuern sind.

Auf einer privaten ENFIA-Informationswebseite wird das Immobiliensteuer-Programm ENFIA wie folgt erklärt, wobei wir für die Übersetzung „Google Translater“ in Google Chrome zu Hilfe genommen haben: [2]

„Berechnung ENFIA: Ein Werkzeug zur Berechnung der Steuern. Diese Anwendung wird Ihnen helfen, die Einheitliche Grundsteuer auf ihr Gebäude, Ihr Land und Grundstücke zu budgetieren. Die EN.F.I.A berechnet basierend auf dem Master die zusätzlichen Steuern nach den Rechtsvorschriften n4223 / 2013 und dort besonders die Besteuerung der Immobilien… Die Website enfia.gr ist keine offizielle Website des Ministeriums der Finanzen.

Die Anwendung wurde für Informationen entwickelt, so dass die Bürger in der Lage sind, Budgets über die Steuer, die sie zahlen müssen, zu errechnen. Das präjudiziert in keiner Weise das Finanzministerium, das für die Berechnung und Erhebung von Steuern verantwortlich ist. Unser Team tut das Möglichstes für die korrekte Berechnung sowohl der Haupt- als auch der Zusatzsteuer. Es wurden jedoch einige Parameter genommen, um die Anwendung innerhalb einer angemessenen Komplexität zu halten. Wir haften nicht für Streitigkeiten zwischen der Steuerbehörde…“

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Da Griechenland ein Touristenland ist, gibt es Tausende Hotels, Ferienwohnungen oder Guesthouses. Doch auch hier haben es viele Besitzer und Gastronomen mit der Steuer nicht so ernst genommen. Viele von ihnen waren zwar darin geübt, Touristen mit überteuerten Preise für ein Zimmer oder das Essen über den Tisch zu ziehen, nicht aber eine Steuererklärung ordentlich auszufüllen.

Auch deshalb gibt es mittlerweile im Internet diverse private Webseiten, welche den Griechen helfen möchten, eine Steuererklärung korrekt auszufüllen und beim Finanzamt abzugeben.

Eine dieser Seiten ist enfia.gr. Diese Webseite bietet unter anderem ein Eingabeformular, welches helfen solle, eine korrekte Steuer für Immobilienbesitz zu ermitteln. So fragt die Webseite folgende Punkte von Immobilienbesitzern für die Steuer ab:

  1. Wie hoch die Gebäudefläche sei (in m2).
  2. Ob es eine Unterkunft sei.
  3. Ob es sich um ein noch nicht fertig gestelltes Gebäude handele.
  4. Ob es sich um ein spezielles Gebäude handele.
  5. Ob es sich um ein Gebäude landwirtschaftlicher Betriebe, Stallungen usw. handele.
  6. Wie hoch die Mieteinnahmen wären in Staffeln von 0 bis über 5000 Euro.
  7. Wie viel Wert die Immobilie habe (Neubewertung von Immobilienwerten anhand objektiver Kriterien).
  8. Wie alt das Gebäude sei.
  9. Wie der Boden beschaffen sei.
  10. Wie die Hausfassaden beschaffen seien. [3]

Allerdings räumen die Macher der privaten enfia-Webseite ein, dass das Ausfüllen des Formulars bei größeren Anwesen möglicherweise mehrmals differenziert gemacht werden müsse:

So müssten beispielsweise Nebengebäude gegebenenfalls separat hinzugefügt werden. Hierfür solle man, schreibt enfia.gr., auf „Add“ klicken und dann Angaben zu den weiteren Räumlichkeiten geben.

Sonstige Hintergründe zu EN.F.I.A.

EN.F.I.A. wird im Griechischen als ΕΝΦΙΑ / ΕΝ.Φ.Ι.Α. geschrieben. Die Abkürzung steht für „Ενιαίος Φόρος Ιδιοκτησίας Ακινήτων“. Übersetzt bedeutet dies „Einzelne Grundsteuer auf Immobilien“. Ein „Griechenland-Blog.gr“ umschreibt ENFIA wie folgt: [4]

„EN.F.I.A…. Wörtlich: Einheitliche Immobilienbesitz-Steuer. Die mit Wirkung ab Anfang 2014 erhobene neue Immobiliensteuer substituiert u. a. die 2011 anfänglich auf 2 Jahre (2011 – 2012) befristet eingeführte (und nur deswegen von dem Areopag halbherzig abgesegnete) sogenannte „Außerordentliche Sonderabgabe auf elektrifizierte bebaute Flächen“ (EETIDE), die – um unter Umgehung des höchstrichterlichen Urteils weiterhin beigetrieben werden zu können – 2013 kurzerhand in EETA umbenannt wurde.

Die neue Einheitliche Immobilienbesitzsteuer (EN.F.I.A.) wird ohne jeglichen Freibetrag auf jede Art von Immobilien (Gebäude und Grundbesitz) erhoben, wobei es grundsätzlich keine Rolle spielt, ob eine Immobilie dem Eigentümer ein (reales oder fiktives) Einkommen einbringt oder nicht. Im Rahmen vorläufiger Ausnahmeregelungen bis auf weiteres von der neuen Immobiliensteuer ausgenommen sind landwirtschaftlich und für die Viehzucht genutzte bauliche Einrichtungen wie Lagerräume, Pferche, Viehställe usw. (jedoch nicht der entsprechende Grund) sowie auch Gebäude, die völlig einer … Überdachung entbehren.“

Steuernachlass für Bedürftige in Griechenland

Wiederum enfia.gr schreibt unter dem Punkt „Anspruch auf einen Abzug oder Aussetzung der Steuerzahlung“ zur Steuerreduzierungs-Möglichkeit für Bedürftige:

„… Das Gesetz der Finanzverwaltung gewährt einen Rabatt von fünfzig Prozent (50%) des Steuerpflichtigen, seinem Ehegatten und unterhaltsberechtigten Kindern von seiner Familie auf EN.F.I.A…. wenn wirtschaftliche Schwäche eine Zahlung der Gesamtverschuldung für das betreffende Jahr schwierig macht. Der obige Rabatt wird für… EN.F.I.A. jedes Jahr gewährt, wenn kumulativ folgende Bedingungen erfüllt sind.

a) Das insgesamt zu versteuernde Familieneinkommen lag im vorangegangenen Steuerjahr in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes nicht über neuntausend (9.000) Euro. Dabei können eintausend (1.000) Euro für ihn oder sie im Rahmen einer Ehepartnerschaft hinzukommen, ebenso jedes unterhaltsberechtigte Familienmitglied …. Wenn die Gesamtfläche der Gebäude im Rahmen der Einkommensteuer der Ehegatten und unterhaltsberechtigten Kinder der Familie… nicht mehr als hundertfünfzig Quadratmeter (150 m2) umfassen“. [3]

Unter bestimmten Voraussetzungen könnten die Steuerpflichtigen aber auch mit einem bis zu 100prozentigen Steuernachlass rechnen, wenn eine besondere soziale Härte festgestellt. werde.

Im Internet gibt es bereits diverse Songs, welche sich mit dem Steuerprogramm EN.F.I.A.  in Griechenland auseinandersetzen (Video). [5]

Einzelnachweise

[1] [1f] „Συνωστισμός στα γκισέ των τραπεζών. Φορτώνουν τις πιστωτικές κάρτες για να αντέξουν τους φόρους„, übersetzt: „Crowding in Bankschalter. Kreditkarten laden für ihre Steuern“, auf: news.in.gr vom 2. August 2017.

[2] „Berechnung ENFIA„, auf enfia.gr.

[3] „Anspruch auf einen Abzug oder Aussetzung der Steuerzahlung?„, auf: enfia.gr.

[4] „EN.F.I.A. (griechisch: ΕΝΦΙΑ / ΕΝ.Φ.Ι.Α. = Ενιαίος Φόρος Ιδιοκτησίας Ακινήτων)“, auf: Griechenland-Blog.gr.

[5] „The Athenian – ΕΝΦΙΑ│ENFIA (Acoustic Original)„, von The Athenian auf YouTube.com (Video oben eingeblendet).

Bildnachweise

pixabay.com

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