Viele Verbraucher fühlen sich getäuscht, wenn in Immobilienanzeigen die hinzukommende Grunderwerbssteuer einfach in der Preisauszeichnung unterschlagen wird. (Bild: Screenshot immobilienscout24).
Viele Verbraucher fühlen sich getäuscht, wenn in Immobilienanzeigen die hinzukommende Grunderwerbssteuer einfach in der Preisauszeichnung unterschlagen wird. (Bild: Screenshot immobilienscout24).

Kommentar – Am Sonntag den 24. September 2017 sind über 61 Millionen Deutsche aufgefordert, den Bundestag zu wählen. Ein Thema, das viele Parteien gerne umgehen, ist die Steuer auch beim Immobilienkauf. Dabei gäbe es hier genug zu beackern.

Ein Skandal ist beispielsweise, dass Immobilienverkäufer nicht gezwungen sind, in ihren Immobilienangeboten auf den klassischen deutschen Immobilienportalen wie immonet.de, immobilienscout24.de, immowelt.de oder markt.de den steuerlichen Endpreis, also inklusive der Immobiliensteuer, bekannt als Grunderwerbssteuer, anzugeben.

Diese gesetzliche Schlampigkeit bei der Preisauszeichnung von Immobilien ist skandalös. Man fragt sich, warum der Gesetzgeber oder die Gerichte hier nicht längst drastisch eingeschritten sind und die Portale zwingen, Immobilienpreise als steuerliche Endpreise auszuweisen, also inklusive der Grunderwerbssteuer.

Denn in keinem anderen Bereich, weder beim Autokauf, noch beim Lebensmittelkauf, oder dem Verkauf von sonstigen Konsumgütern, ist es erlaubt, dass ein Verkäufer einen Preis ausweist, ohne in absoluten Zahlen den Endpreis darzustellen.

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Das trägt zur Immobilienblasenbildung in Deutschland massiv bei. Denn viele Käufer sind sich nicht klar darüber, dass eine Immobilie eben auch steuerlich zu bezahlen ist.

Dass die politischen Parteien das Thema bislang elegant ignoriert haben, ist klar: Denn die Grunderwerbssteuer geht direkt in den Landeshaushalt, beziehungsweise den Gemeindehaushalt. Keiner will diesen fetten steuerlichen Speck gerne missen.

Täuschung von Verbrauchern

Immerhin sagten einige Politiker der FDP, sie träten nun mit der Bundestagswahl dafür ein, die Grunderwerbssteuer für Immobilienkäufe bis zu einem Preis von 500.000 Euro ganz abzuschaffen. Dann wäre die bisherige Preisauszeichung auf den Immobilienportalen richtig. So aber muss man sagen: Die Preise auf den Portalen für Wohnungen oder Häuser tragen zur Täuschung und Irreführung der Bürger massiv bei.

Eine transparentere Preisgestaltung unter Involvierung der in den Gemeinden jeweils geltenden Grunderwerbssteuer ist auch deshalb dringend notwendig, da sie auf Bundeslandebene sehr unterschiedlich ist:

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  • Mit am höchsten ist die Grundsteuer für den Wohnungskauf oder Hauskauf derzeit im ehemals von der SPD geführten Bundesland Nordrhein-Westfalen. Hier müssen Wohnungskäufer oder Häuserkäufer 6,5% on top auf den ausgewiesenen Immobilienpreis als Grunderwerbssteuer bezahlen.
  • Teuer ist es auch im von der SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen geführten Berlin mit einer Grunderwerbssteuer von 6,0%.
  • Im von der SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen regierten Bremen sind beim Immobilienkauf auch satte 5,0% fällig.
  • In der Hansestadt Hamburg müssen unter dem von der SPD und Bündnis 90/Die Grünen getragenen Senat Immobilienkäufer immerhin ebenfalls 4,5% Grunderwerbssteuer hingeblättert werden.
  • Hingegen ist der Wohnungskauf oder Häuserkauf zumindest steuerlich in Bayern, wo die CSU regiert, deutschlandweit mit am günstigen. Hier beträgt der Grunderwerbssteuersatz 3,5%. 

 

Das zeigt, dass die Grunderwerbssteuer eine durchaus hohe Größe darstellt, die seltsamerweise scheinbar gesetzlich in Deutschland immer noch nicht in absoluten Zahlen auf Immobilienportalen wie Immobilienscout24, immonet oder immowelt anzugeben ist.

Oder es wird die Unterschlagung der absoluten Steuer und eine Ausweisung eines steuerlichen Endpreises einfach praktiziert, ohne dass es gesetzlich wirklich erlaubt ist. Wie auch immer: Die derzeitige Praxis in Immobilienanzeigen verwundert und verärgert.

Gerichte, Verbraucherzentralen und Politiker drücken sich um das Thema

Denn letztlich werden so Millionen Immobilienkäufer letztlich getäuscht. Bislang haben sich hier weder die Verbraucherzentralen noch die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg sonderlich bemüht, für mehr Preistransparenz bei Immobilienanzeigen einzusetzen. Auch die meisten Politiker, Staatsanwaltschaften und Gerichte drücken sich um das Thema herum.

Kauft beispielsweise ein Bürger eine Wohnung für 220.000 Euro, müsste er in NRW saftige 14.300 Euro Grunderwerbssteuer on top bezahlen, in Berlin immerhin dicke 13.200 Euro, in Bremen 11.000 Euro, in Hamburg 9.900 Euro, in Bayern aber nur 7.700 Euro. Doch ausgewiesen wird das nicht in absoluten Zahlen in den meisten Immobilienanzeigen.

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Wie hoch die missliche Preisauszeichnung bei Immobilienanzeigen ist, lässt sich auch an allen anderen Bundesländern erkennen:

  • So werden in Brandenburg ebenfalls dicke 6,5% Grunderwerbssteuer aufgerufen. Das entspricht in unserem Beispiel eines Wohnungskaufs in Höhe von 220.000 Euro immerhin 14.300 Euro.
  • In Baden-Württemberg müssen 11.000 Euro auf die 220.000 Euro zusätzlich bezahlt werden (5% Grunderwerbssteuer).
  • In Hessen müssen 13.200 Euro Grunderwerbssteuer bei einem Immobilienkauf in Höhe von 220.000 Euro bezahlt werden.
  • In Mecklenburg-Vorpommern müssen 11.000 Euro Grunderwerbssteuer bei einem Immobilienkauf in Höhe von 220.000 Euro bezahlt werden (5%).
  • In Niedersachsen sind es  11.000 Euro Grunderwerbssteuer bei einem Immobilienkauf in Höhe von 220.000 Euro (5%).
  • In Rheinland-Pfalz fallen ebenfalls 11.000 Euro Grunderwerbssteuer bei einem Immobilienkauf in Höhe von 220.000 Euro an (5%).
  • Im Saarland sind es dicke 14.300 Grunderwerbssteuer bei einem Immobilienkauf in Höhe von 220.000 Euro (6,5%).
  • Im Sachsen müssen 7.700 Grunderwerbssteuer bei einem Immobilienkauf in Höhe von 220.000 Euro bezahlt werden (3,5%).
  • In Sachsen-Anhalt sind es 11.000 Euro Grunderwerbssteuer bei einem Immobilienkauf in Höhe von 220.000 Euro (5%).
  • In Schleswig-Holstein sind 14.300 Euro Grunderwerbssteuer bei einem Immobilienkauf in Höhe von 220.000 Euro fällig (6,5%).
  • Und in Thüringen 14.300 Euro (6,5%).

 

Ein automatischer Immobilienrechner von www.smart-rechner.de. bietet eine gute Möglichkeit, sich auszurechnen, was an Steuern auf einen Immobilienkauf noch hinzu kommt.

steuerratschlag.eu fordert

Zudem fordert steuerratschlag.eu den Gesetzgeber in Deutschland sowie die Gerichte dazu auf, endlich dafür zu sorgen, dass Immobilienpreise unter klarer Ausweisung der Steuer in Prozentwerten und absoluten Werten anzugeben sind. Dass hier also endlich ein steuerlicher Endpreis ausgewiesen wird. Alles andere ist Täuschung und Irreführung von Verbrauchern und trägt massiv dazu bei, das die Immobilienblase immer weiter anzieht.

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