Viele Argentinier müssen als Selbständige versuchen Geld zu verdienen, ohne wirklich Ahnung zu haben, wie Einnahmen zu versteuern sind. Die SAS soll da jetzt helfen. (Bild: pixabay.com).
Viele Argentinier müssen als Selbständige versuchen Geld zu verdienen, ohne wirklich Ahnung zu haben, wie Einnahmen zu versteuern sind. Die SAS soll da jetzt helfen. (Bild: pixabay.com).

In angeblich nur 15 Minuten, wahrscheinlich aber eher in 60, solle man künftig in der argentinischen Hauptstadt Buenos Aires eine Firma gründen können. Das teilte die argentinische Regierung mit.

Der neue Erlass zur Unternehmensgründung in Argentinien soll die Unternehmerkultur in dem südamerikanischen Land fördern, Bürokratie reduzieren, Schwarzarbeit abbauen und die Wirtschaftskraft des Landes weiter anschieben.

Neu ist zudem, dass eine Firmengründung in Argentiniens Hauptstadt von zu Hause aus erledigt werden kann.

Möglich macht dies die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Rechtsform SAS, die nun aus der Taufe gehoben wurde.

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Bereits 146 Unternehmen sollen sich bislang für die Form einer „Sociedad por Acciones Simplificadas“ (SAS) entschieden haben, wobei 40 Firmen die Form eines Einpersonenunternehmen sind. In einer SAS dürfen maximal 5 Gesellschafter genannt werden.

Das ist neu

  • Neu ist an der SAS, dass der Unternehmer selber festlegt, zu welchem Preis seine oder ihre Aktien nominiert werden.
  • Die SAS erfordert zudem deutlich weniger Bürokratie, beispielsweise in der Kommunikation mit den Gerichten. Gleichzeitig wurde das notwendige Gründungskapital deutlich reduziert auf nur noch 4400 US-Dollar, beziehungsweise 3761 Euro, beziehungsweise 77.779 Argentinische Pesos.
  • Dieses Geld darf als Sicherheitshinterlegung für die ersten beiden Monatsgehälter verwendet werden, also wieder in Teilen ausbezahlt werden.
  • Von Vorteil einer SAS sei auch, wirbt die Regierung, dass Bankkonten schneller eröffnet werden könnten wenn alles nach Plan laufen sollte. Das ist aber in Ländern wie Argentinien nicht unbedingt an der Tagesordnung.

 

Die neuen Unternehmensgesetzte zur vereinfachten Unternehmensgründung einer SAS seien mit der Generalinspektion der Justiz (IGJ) erarbeitet worden, erklärten Wirtschaftsminister Francisco Cabrera und Modernisierungsminister Andrés Ibarra.

Die Involvierung der IGJ hat seinen guten Grund: Denn häufige Fehlentscheidungen bei Selbständigen führen in Argentinien nicht selten zu Strafverfahren wegen falscher Steuerverbuchungen.

 

(Video-Quelle: „¿Qué tenés que saber para constituir una SAS?“, von Secretaría de Modernización Administrativa, in: YouTube vom 21.09.2017.)

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Modernisierungsminister Andrés Ibarra umschrieb die Unternehmensreform deshalb damit, man wolle kleine Unternehmer unterstützten, um „Arbeitsunregelmäßigkeiten“ stärker zu vermeiden.

Die argentinische Jungunternehmer Mariano Mayer wird mit den Worten zitiert, wonach das neue Rechtssystem helfe, dass bis zu 40 Prozent der Schwarzarbeit künftig in Chile verhindert werden könnten.

Klappt das Ziel, die Schwarzarbeit mit Hilfe einer SAS-Rechtsform zu reduzieren, soll das System von Buenos Aires auf andere argentinische Städte ausgeweitet werden.

Wie in Deutschland, werden Unternehmsgründungen auch in Argentinien in den örtlichen Amtsblättern veröffentlicht.

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Formular-Beispiel einer SAS

So könnte ein Eintrag einer SAS aussehen. Wir haben das Formular-Beispiel „República Argentina – Poder Ejecutivo Nacional“ mit Hilfe des Google Translators automatisch ins Deutsche übersetzt. Wir bitte die holprige und nicht perfekte Übersetzung zu entschuldigen:

„Republik Argentinien – National Executive Power 2017 – Jahr der Erneuerbaren Energien. Freie Statusform einer S.A.S. Anzahl: 1. Referenz: FOELS Test. Konstitutionsinstrument einer „La Primera SAS“.

In der Autonomen Stadt Buenos Aires, Argentinien, am 31. August 2017, Herr Milena Kafka, DU – UNICO DOKUMENT Nr. 4990207, CUIL / CUIT / CDI Nr. 27049902072, der Argentinischen Nationalität, geb. am 15/09/1979, Beruf: Buchhalter, Familienstand: verheiratet, mit Wohnsitz auf der Straße xyz, CABA.

La Merceditas, mit Sitz in Rodriguez Peña 102, CABA, in der Gerichtsbarkeit von CABA, die
unter Eid, nicht in einen der in Artikel 299 der Verordnung vorgesehenen Fälle einzubeziehen
General Corporation Law W 19,550, vertreten durch die Sr / es. Luis Hadfield CUIL / CUIT / CDI Nº
24214178725 eingeschrieben am 01/12/1999 im öffentlichen Register unter der Nummer / Registrierung 1234 und löst / eine Vereinfachte Aktiengesellschaft wie folgt zu gründen:

I. Grundsätzliches:
ARTIKEL EINS: Konfession und Domizil

Das Unternehmen heißt „La Primera SAS“ und hat seine juristische Adresse in der Zuständigkeit der Autonomen Stadt Buenos Aires. Es ist in der Lage Agenturen, Zweigniederlassungen und jegliche Art von Niederlassung oder Vertretung irgendwo anders im Land oder im Ausland zu etablieren.

ARTIKEL ZWEI: Dauer

Die Dauer des Unternehmens beträgt neunundneunzig Jahre, gezählt aus dem Datum der Verfassung. Diese Frist kann durch eine Entscheidung der Partner verlängert werden.

ARTIKEL DREI: Zweck

Der Zweck der Partnerschaft besteht darin, auf eigene Rechnung oder für andere zu engagieren oder verbunden mit Dritten, innerhalb oder außerhalb des Landes die Schaffung, Produktion, Austausch, Herstellung, Verarbeitung, Vermarktung, Vermittlung, Vertretung, Import und Export von Waren, Materialien, einschließlich natürlicher und immaterieller Ressourcen und die Bereitstellung von Dienstleistungen, direkt oder indirekt mit folgenden Tätigkeiten:

a) Landwirtschaft, Geflügel, Vieh, Fischerei, Molkerei und vitivinícolas; (b) Kommunikation, Shows, Editorials und Grafiken auf jedem Medium; (c) Kultur und Bildung; d) Entwicklung von Technologien, Forschung und Innovation und Software; (e) Gastronomische, Hotel- und Touristenattraktionen; f) Immobilien- und Baufirmen; (g) Investoren, Finanziers und Trusts; (h) Öl, Gas, Forstwirtschaft, Bergbau und Energie in all seinen Formen; (i) Gesundheit und (j) Transport.

Das Unternehmen hat die volle Rechtsfähigkeit, irgendwelche Rechtsakte im Land oder im Ausland, jede gesetzliche Tätigkeit auszuüben, Rechte und Vertragspflichten zu erwerben.

Für die Umsetzung der Aktivitäten, die in ihrem Zweck aufgeführt sind, kann die Gesellschaft Investitionen und Kapitalbeiträge an menschliche und / oder juristische Personen als Treuhänder tätig und Partnerschaftsabkommen eingehen;  alle Arten von Wertpapieren kaufen oder verkaufen und / oder austauschen; nehmen und gewähren von Krediten. Zudem kann sie  alle Arten von Finanztransaktionen führen, mit Ausnahme derjenigen, welche durch das Gesetz über Finanzinstitute und alle anderen geregelt sind. Das erfordert dann eine öffentliche Ausschreibung.

ARTIKEL VIER: Kapital

Der Kapital besteht aus einem  BETRAG x, was einer gleichen Menge von gemeinsamen Bucheintragsaktien von $ 1 (xy Peso) Nennwert entspricht. Die Einzahlung führt zu einem Anspruch auf eine Stimme pro Handlung. Das Grundkapital kann durch Beschluss der Gesellschafter gemäß Artikel 44 des Gesetzes Nr. 27.349 erhöht werden.

Die den künftigen Kapitalerhöhungen entsprechenden Bucheintragsaktien können gewöhnlich oder bevorzugt sein, wie durch das Treffen der Partner bestimmt. Bevorzugte Aktien können zu einer festen Dividende berechtigt sein kumulativ oder nicht, je nach den Bedingungen der Emission. Sie können daran erinnert werden einen zusätzlichen Anteil an netto und realisiertem Ergebnis und Erstattung des Kapitals, im Falle einer Liquidation.

Jede Stammaktie gewährt das Recht auf ein bis fünf Stimmen wie auf die Ausgabe gerichtet bevorzugte Aktien können mit oder ohne Stimmrecht ausgestellt werden für Angelegenheiten, die in Artikel 244 Absatz 4 des Allgemeinen Gesellschaftsgesetzes Nr. 19.550 enthalten sind, unbeschadet ihres Rechtes, an Sitzungen von Mitgliedern mit Stimme teilzunehmen.

ARTIKEL FÜNF: Integration

Die Verzögerung bei der Integration der Abonnenten wird nur in einer Frist produziert. Das Unternehmen kann sich für die in den vorgesehenen Alternativen in Artikel 193 des Allgemeinen Gesellschaftsrechts Nr. 19.550 entscheiden.

ARTIKEL SECHS: Übertragung von Aktien

Die Übertragung von Aktien ist frei und der Gesellschaft mitzuteilen.

ARTIKEL SIEBEN, Leitungsorgan:

Die Verwaltung und Repräsentation der Gesellschaft ist zuständig für eine oder mehrere menschliche Personen, Partner oder nicht, deren Zahl zum Zeitpunkt ihrer Bezeichnung zwischen mindestens einem (1) und höchstens fünf (5) Mitgliedern liegt.

 

Einzelnachweise

(1) „La Ciudad de Buenos Aires ya permite crear una empresa en 15 minutos„, übersetzt: „Die Stadt Buenos Aires ermöglicht es bereits, in 15 Minuten ein Unternehmen zu gründen“, von Joaquin Garau, in: tn.com.ar vom 28.09.2017.

(2) „SAS: Sociedad por Acciones Simplificada„, übersetzt: „SAS: Vereinfachtes Unternehmen“, in: argentina.gob.ar.

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