Automatische Meldepflicht oder totales Bankgeheimnis? Die Schweiz denkt über eine Reform nach. (Bild: pixabay.com | CC0 Creative Commons)
Automatische Meldepflicht oder totales Bankgeheimnis? Die Schweiz denkt über eine Reform nach. (Bild: pixabay.com | CC0 Creative Commons)

In der Schweiz gibt es seit Monaten Diskussionen rund um das Schweizer Bankgeheimnis und eine Reform der Verrechnungssteuer. Im Schweizer Bundesrat gibt es Politiker, welche beim Umbau der Verrechnungssteuer in die Richtung denken, dass Bankkunden bei der Meldung von Zinserträgen selber wählen können. Andere wiederum sind ganz gegen eine Meldungspflicht und verweisen auf die Dominanz und Wichtigkeit des Schweizer Bankgeheimnisses. 

Eine automatische Meldepflicht von Zinserträgen bei Anlagen habe nach Ansicht vieler im Schweizer Bundesrat den Vorteil, da Privatanleger schlicht vergessen könnten, dass Gewinne zum Beispiel aus Aktien auch zu versteuern seien. Deshalb helfe hier eine automatische Melde-Verpflichtung und zwar auf Seiten der Banken.

Ähnlich sieht das die Schweizer Bankiervereinigung und der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse. Beide Gruppen möchten bei Obligationenzinsen ebenfalls eine automatische Meldung. (1)

Grund: Dies sei administrativ die einfasste Lösung und schließe Haftungsrisiken der Banken aus.

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Die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben WAK, eine Arbeitsgruppe des Schweizer Bundesrat, in welcher faktisch alle Parteien vertreten sind, möchte weder eine automatische noch eine zwangsweise Wahlfreiheit und verweist auf das Bankgeheimnis, das wichtiger sei.

Der WAK tagt unter seiner Präsidentin Susanne Leutenegger Oberholzer, welche für die Baseler Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) im Bundesrat sitzt.

In einem Papier der WAK heißt es:

„Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats beschliesst die Ausarbeitung einer Regelung, die sämtliche von Schweizer Schuldnern (Bund, Kantone, Gemeinden und Wirtschaft) emittierten Obligationen und Geldmarktpapiere von der geltenden Verrechnungssteuer auf den Zinszahlungen befreit. Als Ersatz für die heutige Verrechnungssteuer ist eine administrativ einfache und kostengünstige Sicherungssteuer zu erarbeiten, die das Bankgeheimnis im Inland vollumfänglich wahrt (kein Meldesystem).“ (2)

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Des weiteren führt die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben des Schweizer Bundesrat aus:

„Die auf dem Zahlstellenprinzip beruhende neue Sicherungssteuer soll sämtliche Obligationen- und Geldmarktpapierzinsen erfassen, die in der Schweiz steuerpflichtigen natürlichen Personen ausgerichtet werden und bei denen keine AIA-Meldung ausländischer Staaten erfolgt. Den mit der Steuererhebung betrauten Personen (hauptsächlich Banken) ist eine kostendeckende Entschädigung auszurichten. Haftungsrisiken der Steuererhebung sind durch geeignete Massnahmen zu minimieren.“ (2f)

Die neue Sicherungssteuer auf Obligationenzinsen müsse, so der WAK, folgende Bedingungen erfüllen: „Vereinbarkeit mit dem steuerlichen Bankgeheimnis – kein ‚freiwilliges‘ oder zwangsweises Meldesystem.“

Einzelnachweise

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(1) Verrechnungssteuer im Visier: Die Wirtschaftskommission des Nationalrats will einen raschen Umbau der Verrechnungssteuer und gleichzeitig das Kernanliegen der Bankgeheimnisinitiative retten, von Hansueli Schöchli, in: Neue Zürcher Zeitung Online (NZZ) vom 25.10.2017. Abgerufen am 26.10.2017.

(2) Parlamentarische Initiative: Aufhebung der Verrechnungssteuer auf inländischen Obligationen und Geldmarktpapiere, eingereichter Vorschlag der parlamentarischen Arbeitsgruppe „Kommission für Wirtschaft und Abgaben“ (WAK) im Schweizer Bundesrat vom 23.10.2017. Abgerufen am 26.10.2017.

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Von Frank

Frank faszinieren ausgefallene Geschäftsmodelle und Steuersysteme. Neben Russland interessiert er sich besonders auch für die Schweizer Steuermodelle oder jene in Südafrika. Kontakt über: frank.herrmann@steuerratschlag.eu

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