Hunderttausende Schweizer sind neben ihrer Rente auf weitere staatliche Hilfe angewiesen. (Bild: pixabay.com | CC0 Creative Commons)
Hunderttausende Schweizer sind neben ihrer Rente auf weitere staatliche Hilfe angewiesen. (Bild: pixabay.com | CC0 Creative Commons)

In der Schweiz könnten 320.000 Menschen von den dort üblichen staatlichen Renten in Form der „Alters- und Hinterlassenenversicherung“ (AHV) oder der Invalidenversicherung (IV) nicht leben und seien auf einen staatlichen Zuschuss, die Ergänzungsleistungen (EL), angewiesen. Das sind im Vergleich zu Deutschland, wo rund 550.000 Menschen eine Rente erhalten, deren Niveau so niedrig ist, dass sie ebenfalls auf einen staatlichen Zuschuss, die sogenannte Grundsicherung oder Hartz IV angewiesen sind, recht viele Bürger. Das berichtet der Schweizer Tages-Anzeiger. (1, 2, 3)

Zudem schreibt die Zeitung in ihrer Ausgabe vom 1. November 2017, dass „die Zahl bedürftiger Rentner“ in der Schweiz weiter stetig ansteige. So hätten sich die staatlichen Ausgaben der Schweizer Variante für Hartz IV, die genannten Ergänzungsleistungen (EL), von 2,3 Milliarden Schweizer Franken im Jahr 2000 auf 4,9 Milliarden Franken bis 2017 mehr als verdoppelt.

Als Hauptgründe für diese Kostenexplosion nennt der Tages-Anzeiger die Unterbringungskosten in Altenheimen und Pflegeheimen und eine älter werdende Bevölkerung.

Um die Rentenzuschüsse zu drosseln, mischt sich der Staat in der Schweiz zunehmend in die private Lebensgestaltung ein. So überschrieb der Tages-Anzeiger seinen Artikel mit der Schlagzeile:

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„Staat kontrolliert die Lebensführung. Wer sein Vermögen zu rausch verbraucht, muss künftig mit Kürzungen bei den Ergänzungsleisten rechnen.“

Konkret bedeute dies: Übermäßiger Vermögensverbrauch im Alter führe künftig zu Kürzungen der Ergänzungsleistungen, also EL. Als übermäßig definiere der Staat, so der Tages-Anzeiger, wer mehr als 10 Prozent seines Vermögen pro Jahr im Rentenalter aufbrauche.

Wer also 100.000 Franken Vermögen habe und davon 10.000 Franken pro Jahr aufbrauche, der müsse mit Kürzungen der EL-Zuschüsse zu seiner Rente rechnen.

Ähnlich agiere der Schweizer Staat künftig mit jüngeren EL-Empfängern: Wer hier beispielsweise mit 40 Jahren arbeitslos werde und ein erspartes Vermögen von 50.000 Franken habe, davon aber für 30.000 Franken eine Weltreise mache, müsse ebenfalls mit EL-Kürzungen rechnen. Auch übermäßiges Verschenken von Vermögen wird bei EL-Empfängern künftig negativ gewertet.

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Vor allem aber könnte es künftig für Rentner in der Schweiz schwieriger werden, führt der Tages-Anzeiger weiter aus:

„Wenn jemand während seines Erwerbslebens 100.000 Franken angespart hat und nach der Pensionierung 30.000 Franken für eine große Reise ausgibt, dann wird dies beim Antrag auf EL als unbegründeter Vermögensverbrauch gelten. Möglicherweise darf der Rentner auch kein neues Auto mehr kaufen“.

Wobei für die Autos gilt, dass dieses eben nicht über 10.000 Franken kosten darf. Die neuen Regeln gelten zudem ebenfalls für den Zeitraum vor einem Antrag auf EL-Hilfe.

Alex Fischer von der Schweizer Behindertenorganisation Procap sieht die neuen Regeln kritisch. So sagte er dem Tages-Anzeiger, die Regeln seien viel zu restriktiv:

„Es gibt so viele Lebensumstände, bei denen man Vermögen verbraucht“. Deshalb sei es wenig sinnvoll, nun alle Bürger über einen Kamm zu scheren.

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Einzelnachweise / Weitere Hintergründe

(1) Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV): „Die AHV ist der bedeutendste Pfeiler der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Sie soll den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall decken. Als Volksversicherung ist die AHV für alle obligatorisch.“, in: ahv-iv.ch.

(2) Invalidenrenten der IV in der Schweiz, Merkblatt: „Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung (IV) haben Versicherte, die wegen eines Gesundheitsschadens in ihrer Erwerbstätigkeit oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich teilweise oder ganz eingeschränkt sind. Diese gesundheitliche Einschränkung muss über längere Zeit andauern. Es ist nicht massgeblich, ob der Gesundheitsschaden körperlicher, psychischer oder geistiger Natur ist, ob er schon bei der Geburt bestanden hat oder Folge einer Krankheit oder eines Unfalls ist. Versicherte unter 20 Jahren können ebenfalls Leistungen der IV erhalten, wenn der Gesundheitsschaden ihre Erwerbstätigkeit voraussichtlich einschränken wird.“

(3) Wer zu viel ausgibt, wird im Alter bestraft. Wer sein Vermögen zu rasch verbraucht, muss künftig mit Kürzungen bei den Ergänzungsleistungen rechnen. Diese neue Bestimmung weckt Befürchtungen, von: Markus Brotschi, in: Tages-Anzeiger vom 01.11.2017.

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Von Tim

2 Gedanken zu „Schweizer „Hartz IV“ für Rentner wird bei hohem Vermögensverbrauch gekürzt“

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