Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20. und 21. Oktober 2026 vor drei Websites gewarnt, zwei davon mit missbrauchten Firmennamen. Was die Warnungen bedeuten und wie du Anbieter prüfst. Stand: 22. Oktober 2026.
Ein bekannter Firmenname, eine professionell wirkende Website, ein Angebot zum Geldanlegen: Wer nur auf den Namen schaut, kann leicht auf die falsche Seite geraten. Genau davor warnt die deutsche Finanzaufsicht BaFin in dieser Woche gleich dreimal. In zwei Fällen hat sie nach eigenen Angaben festgestellt, dass der Name eines real existierenden Unternehmens ohne dessen Zutun verwendet wird. Das betrifft Anlegerinnen und Anleger in Deutschland, die online nach Brokern oder Finanzdienstleistern suchen.
Drei Warnungen in zwei Tagen
Die BaFin veröffentlicht solche Warnungen auf ihrer Seite News & Warnungen. Für den 19. bis 21. Oktober 2026 sind dort sieben Warnungen vor Websites und Jobangeboten aufgeführt. Drei davon, veröffentlicht am 20. und 21. Oktober, schauen wir uns genauer an: themayerbrown(.)com und captrader(.)group benutzen nach Darstellung der BaFin die Namen echter Firmen, bei mraib(.)com geht es um Bankgeschäfte ohne Erlaubnis.
| Datum | Website | Angabe der BaFin | Rechtsgrundlage der Warnung |
|---|---|---|---|
| 20.10.2026 | themayerbrown(.)com | Kein Zusammenhang mit der Mayer Brown LLP; „Identitätsmissbrauch“. Betreiber bieten laut BaFin Finanzdienstleistungen in Deutschland ohne Erlaubnis an. | § 10 Abs. 7 KMAG |
| 21.10.2026 | captrader(.)group | Website wird entgegen den dortigen Angaben nicht von der CapTrader GmbH betrieben; „Identitätsdiebstahl“. Unbekannte Betreiber im Verdacht, ohne Erlaubnis tätig zu sein. | § 37 Abs. 4 KWG |
| 21.10.2026 | mraib(.)com | Mineral Resources Holdings and Commercial Investment Bureau, Berlin: bietet laut BaFin Bankgeschäfte ohne die erforderliche Erlaubnis an. | § 10 Abs. 7 KMAG, § 37 Abs. 4 KWG |
Quellen: BaFin-Warnmeldungen vom 20. und 21. Oktober 2026 (abgerufen am 22. Oktober 2026), Links in der Tabelle; Adressen so geschrieben wie bei der BaFin, damit sie nicht anklickbar sind. Darstellung: STEUERRATSCHLAG.eu
Die BaFin stützt ihre Warnungen auf den Verdacht oder die Feststellung, dass ohne die nötige Erlaubnis Finanz- oder Bankgeschäfte angeboten werden; bei captrader(.)group bezeichnet sie die Betreiber als unbekannt. Die Befugnis, die Öffentlichkeit unter Nennung des Namens zu informieren, ergibt sich aus § 10 Abs. 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG): Sie gilt, solange Tatsachen einen Verdacht begründen oder feststeht, dass ein Unternehmen unerlaubte Geschäfte betreibt, und auch dann, wenn nur der entsprechende Eindruck erweckt wird.
Was Identitätsmissbrauch für dich bedeutet
Beim Identitätsmissbrauch existiert das genannte Unternehmen wirklich, die Website gehört ihm aber nicht. Die BaFin schreibt zu CapTrader ausdrücklich, die Website werde „entgegen den dortigen Angaben“ nicht von der CapTrader GmbH betrieben. Bei Mayer Brown heißt es, das Angebot stehe nicht in Zusammenhang mit der Mayer Brown LLP. Das bedeutet auch: Ein echter Firmenname, der in einer Datenbank auftaucht, ist noch kein Beweis, dass die Seite vor dir dazugehört. Diese Einordnung ist unsere Schlussfolgerung aus den BaFin-Angaben, keine Aussage der Behörde.
So prüfst du einen Anbieter
Die BaFin empfiehlt, vor der Nutzung eines Angebots in ihrer Unternehmensdatenbank nachzusehen, ob das Unternehmen eine Erlaubnis hat, bei Online-Geldangeboten äußerst vorsichtig zu sein und gründlich zu recherchieren. Aktuelle Warnungen und Schutztipps stehen in der Rubrik Finanzbetrug erkennen. Die Datenbank zeigt laut BaFin Name, Anschrift und Erlaubnisse eines Unternehmens; für Vollständigkeit und Richtigkeit übernimmt die Behörde nach eigenen Angaben keine Haftung. Praktisch heißt das: Vergleiche Anschrift und Kontaktdaten aus dem Eintrag mit dem, was die Website angibt, und nimm Kontakt nur über Wege auf, die du selbst aus dem Eintrag oder einer unabhängigen Quelle hast.
Unser Fazit
Die drei Warnungen zeigen, dass ein vertrauter Name allein keine Sicherheit bietet. Sie sind kein Urteil über einzelne Personen, sondern der Hinweis einer Aufsichtsbehörde auf einen Verdacht. Wer Geld überweisen soll, sollte vorher klären, ob Anbieter und Website zusammengehören, und im Zweifel eine unabhängige Beratung einholen.
Wo finde ich was?
- BaFin-Unternehmensdatenbank: Erlaubnis eines Unternehmens in Deutschland prüfen.
- BaFin News & Warnungen: aktuelle Warnmeldungen der Aufsicht.
- BaFin: Finanzbetrug erkennen: Schutztipps und Hinweise.
- BaFin-Verbrauchertelefon: 0800 2 100 500, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, nach Angaben der BaFin nur für allgemeine Fragen.
Häufige Fragen
Heißt „Identitätsmissbrauch“, dass die genannten Firmen betroffen sind?
Die Firmen sind nach Angaben der BaFin nicht Betreiber der Websites; ihre Namen werden ohne ihr Zutun verwendet.
Reicht ein Eintrag in der Unternehmensdatenbank als Beweis?
Nicht allein. Er zeigt, dass ein Unternehmen eine Erlaubnis hat, nicht automatisch, dass die Website, auf der du gerade bist, zu ihm gehört.
Kann ich beim BaFin-Verbrauchertelefon einen Betrugsverdacht melden?
Nach Angaben der BaFin beantwortet das Verbrauchertelefon nur allgemeine Fragen; für Meldungen von Verstößen verweist sie auf die Kontaktmöglichkeiten auf ihrer Meldeseite.



