Der Anbieter darf in Österreich weder Kredite vergeben noch Wertpapieraufträge für andere ausführen. Wer online nach einem Kredit sucht, sollte die Berechtigung vor jeder Zahlung prüfen. Stand: 28. Oktober 2026.

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Ein Kredit ohne lange Prüfung, abgewickelt in wenigen Klicks: Solche Versprechen locken vor allem Menschen, die bei ihrer Hausbank abgeblitzt sind. Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA warnt am 28. Oktober 2026 vor „Nova Vestra“, die unter novavestra[.]com auftritt und einen Sitz in Brunn am Gebirge angibt. Nach Angaben der Aufsicht darf der Anbieter in Österreich weder das Kreditgeschäft betreiben noch Wertpapieraufträge für andere ausführen. Für Kreditsuchende und Anleger/-innen heißt das: Wer hier Geld überweist oder persönliche Daten preisgibt, hat keine beaufsichtigte Gegenseite. Und Nova Vestra ist im Oktober nicht der einzige Fall.

Was die FMA zu „Nova Vestra“ feststellt

Die FMA nennt zwei Geschäfte, für die die Berechtigung fehlt: das Kreditgeschäft nach § 1 Absatz 1 Ziffer 3 Bankwesengesetz (BWG), also die Vergabe von Gelddarlehen, und die „Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden“ nach § 3 Absatz 2 Ziffer 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018). Gestützt ist die Veröffentlichung auf § 4 Absatz 7 BWG und § 92 Absatz 11 WAG 2018.

Wichtig für die Einordnung: Die Sitzangabe in Brunn am Gebirge bezeichnet die FMA selbst als „angeblich“. Was Nova Vestra konkret bewirbt, ob bereits Menschen Geld überwiesen haben und wer hinter der Website steht, nennt die Mitteilung nicht. Sie stellt allein fest, dass keine Berechtigung vorliegt.

Elf Warnungen in vier Wochen – drei betreffen Kredite

Auf der Warnliste der FMA stehen für den Zeitraum vom 1. bis 28. Oktober 2026 elf Einträge; insgesamt umfasst die Liste 1.278 Einträge. Am häufigsten fehlt den Anbietern im Oktober die Berechtigung für Wertpapiergeschäfte. Das Kreditgeschäft nennt die Aufsicht in drei Warnungen: am 9. Oktober bei „Vantex Bank“, am 23. Oktober bei „Bernhard Rothenberger“ mit angeblichem Sitz in Zürich und Wien und nun bei Nova Vestra. Über die Warnung vor der angeblichen „Gatefund Bank“ vom 22. Oktober haben wir bereits berichtet.

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Balkendiagramm: Von elf FMA-Warnungen im Oktober 2026 nennen sechs Wertpapiergeschäfte, je drei das Kredit- und das Einlagengeschäft, je eine das Girogeschäft und den Vertrieb eines Alternativen Investmentfonds.
Wofür den Anbietern laut FMA die Berechtigung in Österreich fehlt; eine Warnung kann mehrere Geschäftsarten nennen. Grafik: STEUERRATSCHLAG.eu, eigene Auszählung der FMA-Warnliste (Stand 28.10.2026).

Die Übersicht zeigt alle elf Einträge. Namen und Sitzangaben stammen aus den Auftritten der Anbieter, wie die FMA sie wiedergibt; die Warnungen stellen jeweils nur das Fehlen einer Berechtigung fest.

Datum Anbieter Angeblicher Sitz Keine Berechtigung für
28.10.2026 Nova Vestra Brunn am Gebirge Kreditgeschäft, Ausführung von Kundenaufträgen
23.10.2026 Bernhard Rothenberger Zürich und Wien Kreditgeschäft
22.10.2026 Gatefund Bank Wien Einlagen-, Girogeschäft
21.10.2026 esmartfinance keine Angabe Anlageberatung, Ausführung von Kundenaufträgen
21.10.2026 Velmato Edge keine Angabe Ausführung von Kundenaufträgen
20.10.2026 Alliston-Westbury keine Angabe Ausführung von Kundenaufträgen
19.10.2026 M3 DAO („MarsProtocol“) keine Angabe Vertrieb eines Alternativen Investmentfonds
12.10.2026 Bull Trade24 Ltd London Ausführung von Kundenaufträgen
09.10.2026 Vantex Bank keine Angabe Einlagen-, Kreditgeschäft
06.10.2026 Coinmindz Dubai Anlageberatung
01.10.2026 STIG International Trading & Gemstone FZCO* Dubai Einlagengeschäft

Quelle: Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA), Warnliste und Einzelwarnungen, abgerufen am 28.10.2026. „Ausführung von Kundenaufträgen“ und „Anlageberatung“ sind Wertpapiergeschäfte nach dem WAG 2018. * Das Unternehmen hat nach Angaben der FMA beantragt, die Rechtmäßigkeit dieser Veröffentlichung zu überprüfen; das Verfahren läuft.

Wie groß der Schaden durch unseriöse Finanzangebote insgesamt ist, zeigt eine Mitteilung der FMA vom 30. September 2026: Allein 2025 erhielt die Aufsicht 843 Meldungen zu Anlagebetrug mit einer Schadenssumme von 20 Millionen Euro. Diese Zahl umfasst Anlagebetrug allgemein, nicht nur Kreditangebote.

Warum Kreditsuchende besonders aufpassen müssen

Die Watchlist Internet beschreibt das typische Muster: Unseriöse Anbieter werben mit Krediten ohne Bonitätsprüfung und niedrigen Zinsen und richten sich gezielt an Menschen, die bei ihrer Bank schwer einen Kredit bekommen. Vor der angeblichen Auszahlung folgen dann Forderungen nach Vorauszahlungen – Gebühren, Versicherungen, Bearbeitungskosten –, bis die Betroffenen den Kontakt abbrechen. Der Kredit kommt nie. Die Watchlist Internet nennt das Vorschussbetrug. Ob Nova Vestra so vorgeht, sagt die FMA-Warnung nicht. Eine fehlende Kreditberechtigung ist für Suchende aber ein klares Stoppsignal.

So prüfst du ein Kreditangebot in vier Schritten

Erstens: Den genauen Firmennamen in der Unternehmensdatenbank der FMA suchen und Adresse sowie Webadresse mit dem Eintrag abgleichen. Zweitens: Name und Domain auf der FMA-Warnliste und in der Liste Finanzbetrug der Watchlist Internet suchen. Drittens: Keine Vorauszahlung leisten – laut Watchlist Internet verlangen seriöse Kreditanbieter keinen Vorschuss für die Auszahlung. Viertens: Ungefragte Kreditangebote per E-Mail, Messenger oder in sozialen Netzwerken meiden; die Watchlist Internet stuft sie als fast ausschließlich betrügerisch ein.

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Wer bereits gezahlt hat, sollte nach der FMA-Mitteilung vom 30. September umgehend die eigene Bank kontaktieren und Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Watchlist Internet rät in ihrem Leitfaden für Betroffene zusätzlich, keine weiteren Zahlungen zu leisten und den Anbieter der FMA zu melden. Vorsicht gilt danach vor angeblichen Behörden, Anwaltskanzleien oder Diensten, die anbieten, verlorenes Geld zurückzuholen.

Portal-Check: Wo du Anbieter prüfen kannst

FMA-Unternehmensdatenbank. Betreiber ist die österreichische Finanzmarktaufsicht, also die staatliche Aufsichtsbehörde. Ein Behördenangebot ohne Werbung, ohne Anmeldung frei abrufbar. Erfasst sind nach Angaben auf oesterreich.gv.at unter anderem Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Zahlungsinstitute und Wertpapierfirmen. Redaktionsurteil: ★★★★☆ (4 von 5) – maßgeblich, weil sie den amtlichen Zulassungsstand zeigt; ein Stern Abzug, weil sie nur die Berechtigung belegt, nicht die Seriosität eines Angebots, und den Abgleich von Adresse und Domain nicht ersetzt.

Watchlist Internet. Betrieben vom Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) gemeinsam mit der Internet Ombudsstelle. Finanziert über Fördergeber und Sponsoren, laut eigener Darstellung unter anderem das Sozialministerium, das Bundeskriminalamt, die Oesterreichische Nationalbank, die Arbeiterkammer, die Wirtschaftskammern und mehrere Banken. Die Liste Finanzbetrug umfasste am 28. Oktober 2026 1.919 Einträge. Redaktionsurteil: ★★★★☆ (4 von 5) – schnell, breit, mit Erklärungen zu Maschen; ein Stern Abzug, weil ein Eintrag keine behördliche Feststellung ist und Banken zu den Geldgebern zählen.

Unser Fazit

Die Warnung vor Nova Vestra ist ein amtlicher Befund über eine fehlende Berechtigung, kein Urteil über weitere Vorwürfe. Auffällig ist das Muster: Drei der elf Oktober-Warnungen betreffen das Kreditgeschäft, und mehrere Anbieter geben österreichische Adressen an. Wer online einen Kredit sucht, hat damit einen einfachen Prüfpunkt – die Berechtigung in der FMA-Datenbank – und eine klare Grenze: keine Vorauszahlung an einen Kreditgeber, dessen Zulassung sich nicht belegen lässt.

Die Unternehmensdatenbank ist der schnellste Prüfweg. Die Warnlisten ergänzen sie, können aber nie vollständig sein, weil neue Websites oft schneller entstehen, als sie gemeldet werden.

Häufige Fragen

Darf ein Kreditgeber eine Gebühr vor der Auszahlung verlangen?

Die Watchlist Internet warnt ausdrücklich: Verlangt ein Anbieter eine Vorschusszahlung, damit der Kredit ausbezahlt werden kann, handelt es sich um Kriminelle. Im Zweifel nichts überweisen und den Anbieter prüfen.

Gilt die Warnung auch für Kreditsuchende in Deutschland?

Die FMA-Warnung bezieht sich auf Geschäfte in Österreich. In Deutschland ist die Finanzaufsicht BaFin zuständig und veröffentlicht eigene Warnungen.

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