Auch auf privat vermittelten Wohnraum fällt in Paris jetzt eine Bettensteuer an.
Auch auf privat vermittelten Wohnraum fällt in Paris jetzt eine Bettensteuer an.

Eine führende Immobilienplattform für Kurzzeitmieter in privatem Wohnraum, Airbnb aus den USA, hat angekündigt, dem Druck der Pariser Behörden nachzugeben und ab Oktober eine Kurtaxe – auch bekannt als Bettensteuer oder Touristensteuer – von Gästen zu erheben. Die Touristensteuer wird künftig direkt an die Stadt Paris überwiesen.

Gerade in Frankreichs Hauptstadt Paris werden private Wohnungen oder Zimmer gerne über Plattformen wie Airbnb angemietet. Grund: Hotels in Paris sind in der Regel sehr teuer und obendrein in zahlreichen Fällen ausgetreten und schlecht geführt. Selbst in Randgebieten sind 90 Euro pro Nacht für ein einfaches Zwei-Sterne Zimmer mit Toilette auf dem Treppenhaus keine Seltenheit.

Ab 1. Oktober möchte Airbnb die Steuer direkt pro vermittelter Residenznacht erheben. Bislang war sich die Stadtverwaltung von Paris selber nicht im klaren darüber, ob sie nun für Kurzvermietungen in privaten Häusern oder Wohnungen eine Tourismusabgabe erheben wolle oder nicht. Allerdings werden Bettensteuern schon in zahlreichen anderen französischen Städten erhoben, auch in deutschen wie Köln.

Pariser Stadtregierung erließ Dekret Ende Juli

Laut einem von der Pariser Stadtregierung am 31. Juli erlassenen Dekret, welches am 5. August im örtlichen Amtsblatt veröffentlicht worden ist, soll künftig die Erhebung der Kurtaxe in Paris zudem erleichtert werden. So sollen Vermittlungsplattformen für private Kurzzeitvermietungen, wie Airbnb  (aber wohl auch andere internationale Pendants wie Wimdu aus Deutschland), künftig einfacher über die eigene Plattform die Kurtaxe ausweisen oder erheben können.

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„Durch die enge Zusammenarbeit mit der Regierung ist es gelungen, die Zahlung der Kurtaxe für unsere Gäste zu vereinfachen, womit wir zu einem modernen Paris für Messezeiten und Tourismus in Frankreich beitragen können“, sagte Airbnb.

Die Höhe der Touristensteuer beläuft sich in Paris auf 0,83 Euro pro Person und Nacht. Mit der nun auch von Airbnb eingetriebenen Kurtaxe sollen unzufriedene Hoteliers beruhigt werden, die bereits eine Sondersteuer für Hotelgäste an die Stadt Paris abführen müssen.

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Von Frank

Frank faszinieren ausgefallene Geschäftsmodelle und Steuersysteme. Neben Russland interessiert er sich besonders auch für die Schweizer Steuermodelle oder jene in Südafrika. Kontakt über: frank.herrmann@steuerratschlag.eu

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