Von Steuerklasse I in die Steuerklasse IV. Wer das nicht möchte, muss widersprechen.
Von Steuerklasse I in die Steuerklasse IV. Wer das nicht möchte, muss widersprechen.

Der deutsche Gesetzgeber stellt immer stärker auch eingetragene Lebenspartnerschaften der Ehe gleich. Jetzt teilten die drei nordrhein-westfälischen Finanzämter Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen mit, wonach zum 1. November 2015 eingetragene Partnerschaften steuerlich so erfasst werden können, wie Familien.

Dementsprechend wechseln solche Partner automatisch von der Steuerklasse I in die Steuerklasse IV. In aller Regel wirken sich solche Veränderungen der Steuerklasse steuermindernd aus. Dennoch können Partner eingetragener Partnerschaften bei den deutschen Finanzämtern beantragen, dass sie einen Wechsel von der Steuerklasse I in die Steuerklasse IV nicht wünschen.

In so einem Fall verzichten die Finanzämter dann auf einen Wechsel der Steuerklasse. Grund: Gerade bei homosexuellen Partnerschaften kann es sein, dass die Betroffenen ihrem Arbeitgeber nicht über ihre Partnerschaft berichten möchten und durch eine Verhinderung der Steuerklasse Fragen aus dem Weg gehen möchten. Dabei verbietet der deutsche Datenschutz, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer über ihr Privatleben ausfragen.

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Von Tim

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