Die Schweiz wird immer mehr zu einem löchrigen Käse geht es um das Bankgeheimnis. (Bild: pixabay.com / CC0 Public Domain)
Die Schweiz wird immer mehr zu einem löchrigen Käse geht es um das Bankgeheimnis. (Bild: pixabay.com / CC0 Public Domain)

Weltweit schließen immer mehr Staaten das Abkommen zum „Automatischen Informations-Austausch in Steuersachen“ (AIA). Die Rede ist auf Englisch von dem „Automatic Exchange of Information“ (AEOI). Nun schlossen auch die Schweiz und Indien einen Vertrag zur weitgehenden Auflösung des Bankgeheimnisses für ausländische Bankkunden.

Nach Angaben des deutschen Bundesfinanzministeriums hätten bereits über 79 Staaten das Steuerabkommen, welches faktisch das Bankgeheimnis endgültig ad acta legt, unterzeichnet (Stand: 5. April 2016). In Deutschland komme der AIA-Standard erstmals im September 2017 zum Einsatz.

Den AIA-Standard legte der „Rat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“ (OECD) bereits am 15. Juli 2014 nach einem Treffen von über 100 Ländern in Berlin vor.

AIA schreibt fest, wonach die teilnehmenden Länder bei Steuerfragen transparent und zeitnah miteinander kommunizieren sollen. Ein jährlicher automatischer Abgleich rund um Bankkonten von Bürgern, welche in einem Land zwar ein Bankkonto unterhalten, dort aber nicht Staatsbürger sind, ist demnach dann Usus.

Die Schweiz und Indien möchten ab 2018 Steuerdaten von ausländischen Mitbürgern erheben und sich gegenseitig diese Informationen zusenden, teilte nun das Eidgenössische Finanzdepartement EFD mit, welches mit dem deutschen Bundesfinanzministerium vergleichbar ist.

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Nach Angaben der Credit Suisse werden folgende Informationen zwischen den Ländern ausgetauscht:

  1. Identifikationsinformationen (z.B. Name der natürlichen Person oder des Rechtsträgers, Adresse, Domizilland, Steueridentifikationsnummer oder Geburtsdatum).
  2. Kontoinformationen (z.B. Name des Finanzinstituts und Kontonummer).
  3. Finanzinformationen (z.B. Kontostand, Dividenden, Zinsen, andere Einkünfte und Veräusserungslöse).

Die Schweizer Regierung legte bereits 2015 in Form des Schweizerischen Bundesrates, der Schweizerischen Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, sowie der Schweizerischen Bundeskanzlerin Corina Casanova dar, warum sie AIA, beziehungsweise AEOI, mit immer mehr Ländern ratifiziere:

„Die weltweite Bekämpfung der Steuerhinterziehung ist im Gefolge der Finanz- und Schuldenkrise zu einem wichtigen und breit verfolgten Anliegen der Weltgemeinschaft geworden…. An der Plenarversammlung des Global Forum über Transparenz und den Austausch von Informationen für Steuerzwecke (Global Forum) vom 29. Oktober 2014 in Berlin haben sich fast 100 Staaten zur Einführung des neuen globalen Standards bekannt. Die einen Staaten haben den ersten Austausch für 2017 angekündigt, andere, darunter die Schweiz, für 2018, unter Vorbehalt der gesetzgebenden Prozeduren. Am Gipfeltreffen der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G-20-Staaten) vom 15. und 16. November 2014 in Brisbane haben die Staatschefinnen und Staatschefs der G-20-Staaten die rasche Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) bekräftigt.“ 

Des Weiteren schreibt die Schweizer Regierung:

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„Der neue globale Standard sieht vor, dass Finanzinstitute und gewisse kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften Finanzinformationen ihrer Kundinnen und Kunden sammeln, sofern diese im Ausland steuerlich ansässig sind. Diese Informationen umfassen alle Kapitaleinkommensarten und den Saldo des Kontos. Diese Informationen werden automatisch, in der Regel einmal jährlich, der Steuerbehörde übermittelt, welche die Daten an die für die Kundin oder den Kunden zuständige Steuerbehörde im Ausland weiterleitet. Diese Transparenz soll verhindern, dass Steuersubstrat im Ausland vor dem Fiskus versteckt werden kann.“ (Quelle).

In der Schweiz wird die faktische Aufhebung des Bankgeheimnisses gegenüber 3. Staaten im „Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen“ festgeschrieben.

Steuer-Absprache bestehen bislang zwischen der Schweiz und folgenden Staaten: Indien, Argentinien, Brasilien, Mexiko, Uruguay, Australien, EU, Guernsey, Insel Man, Island, Japan, Jersey, Kanada, Norwegen und Südkorea.

Weitere Länder sollen folgen wie China und Russland. Dabei muss jedes einzelne dieser Abkommen dem Schweizer Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden.

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Weitere Infos zum neuen Abkommen zwischen der Schweiz und Indien hier klicken.

Hintergründe zum „Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes“ hier klicken.

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Von Herbert

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