Die Schweiz hat anscheinend gegen deutsche Finanzverwaltungs-Mitarbeiter ebenfalls Haftbefehle erlassen. (Bild: pixabay.com | CC0 Public Domain)
Die Schweiz hat anscheinend gegen deutsche Finanzverwaltungs-Mitarbeiter ebenfalls Haftbefehle erlassen. (Bild: pixabay.com | CC0 Public Domain)

Gegenüber der Schweizer Boulevardzeitung BLICK bestätigte angesichts der Verhaftung eines möglichen Schweizer Spions (Daniel M.) durch die deutschen Behörden, die Vizepräsidentin der parlamentarischen Geheimdienst-Aufsicht (GPdel) der Schweiz, Corina Eichenberger:

«Wir haben uns vor etwa fünf Jahren mit Daniel M. beschäftigt, der NDB hat uns den Fall damals vorgelegt». Beim NBD handelt es sich um den «Nachrichtendienst des Bundes» der Schweiz.

Zudem lässt sich den Worten von Eichenberger im BLICK zweierlei erkennen: Die Schweiz hat sich deshalb um Aufklärung der in Deutschland vom Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) aufgekauften Steuer-CD einer Schweizer Großbank bemüht, da man darin einen kriminellen Akt sieht und zwar auf zwei Seiten:

Auf Seiten des Diebes, also des ehemaligen Bankmitarbeiters, und der Steuerbehörden in NRW, welche mit Millionen-Belohnungen kriminelle Taten fördern im Eifer um Aufklärung rund um mögliche Steuerhinterziehung.

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Man habe sich deshalb auch um geheimdienstliche Aufklärungsarbeit bemüht, da die Deutschen illegale Wirtschaftsspionage in der Schweiz betrieben hätten, indem sie illegale Daten-CDs erwarben, so Eichenberger im BLICK.

Der BLICK zitiert die Politikerin mit den weiteren Worten: «Der NDB wollte im Rahmen der Spionage-Abwehr herausfinden, wer das Mandat dazu gegeben hat.»

Unklar sei derzeit aber, ob die parlamentarische Geheimdienst-Aufsicht (GPdel) aus der Schweiz „über den Maulwurf-Auftrag im Bild war“, so der BLICK. Diese Operation sei erst Ende 2014 begonnen worden.

Fakt scheint zudem zu sein: Die Schweiz scheint sich die Aufklärung rund um den Aufkauf von gestohlenen Bank-Kundendaten nicht wenig Geld kosten zu lassen. Der BLICK spricht von Honoraren in Höhe von über 90.000 Euro.

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Zudem seien Honorare direkt an einen Mitarbeiter in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung geflossen, welcher als Maulwurf agiert haben soll.

Als Grund für die geheimdienstliche Aufklärungsarbeit direkt in den Finanzverwaltungen von NRW führt die Schweiz zudem an, man habe gegen mindestens drei Mitarbeiter des NRW-Finanzministeriums einen Haftbefehl beantragt.

So schreib der BLICK:

«Die deutschen Behörden gehen laut dem Haftbefehl davon aus, dass mit Hilfe der Informationen des Spions den Schweizer Behörden eine Identifizierung und strafrechtliche Verfolgung von Steuerfahndern Nordrhein-Westfalens möglich war. Die Bundesanwaltschaft erliess 2012 drei Haftbefehle.»

Mit der Bundesanwaltschaft scheint die Schweizerische Bundesanwaltschaft gemeint zu sein, nicht die deutsche.

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Von Tim

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