Wie setzt sich der Strompreis zusammen? Auf das komplexe Thema ging jetzt die BEV in einem Interview ein. (Bild: pixabay.com | CC0 Creative Commons)
Wie setzt sich der Strompreis zusammen? Auf das komplexe Thema ging jetzt die BEV in einem Interview ein. (Bild: pixabay.com | CC0 Creative Commons)

Die Energiewende treibt für die Deutschen die Stromkosten immer weiter nach oben. Doch so richtig ist Verbrauchern nicht klar, wer eigentlich die Kostentreiber sind. Darauf weist nun auch die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft, bekannt auch als BEV, BEV Energie oder BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH, hin.

In einem Interview mit börsennews.de führte der Geschäftsführer der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft, Uwe Kollmar, aus, wie sich die Stromkosten zusammen setzten. Außerdem prognostizierte er, dass die Deutschen mit weiter steigenden Stromkosten rechnen müssten. (1)

Dabei verwies der BEV-Geschäftsführer auf den „Monitoring Bericht 2016“ der Bundesnetzagentur. Demnach seien die Strompreise für Haushaltskunden alleine im Zeitraum der Jahre 2016 zu 2015 weiter gestiegen. (2)

So hätten Verbraucher im Privathaushalt mit einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von 2.500 bis 5.000 Kilowattstunden (kWh) zwei Prozent mehr für ihren Strom bezahlen müssen, als im Vorjahresvergleichszeitraum. Dieser Trend hält 2017 an und wird wohl auch in 2018 so weitergehen.

Entsprechend seien bereits 2016 gut 29,80 Cent pro Kilowattstunde vom Bürger zu bezahlen gewesen. Noch 2011 mussten lediglich rund 25 Cent pro Kilowattstunde im Schnitt bezahlt werden und vor 20 Jahren sogar nur 17 Cent.

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Diesen exorbitanten Anstieg der Energiekosten für Privathaushalte zeigte wiederum das Produkt- und Preisvergleichsportal preisvergleich.de in einem Chart. Demnach hat sich der Kilowattstundenpreis in nur 20 Jahren für Privatbürger in Deutschland so gut wie verdoppelt. (3)

Allerdings machten, sagte der Geschäftsführer der BEV Energie gegenüber börsennews.de, die Belastungen „durch Steuern, Abgaben, Netzentgelte und Umlagen in Deutschland rund 75 Prozent des Gesamtpreises“ aus.

Deutsche zahlen nach Dänemark den höchsten Strompreis in Europa

Damit zahlten die Deutschen „im europäischen Vergleich laut Eurostat… weiterhin die zweithöchsten Strompreise in Europa.“

Die Eurostat-Statistik wies bereits für die Jahre 2013 bis 2015 nur Dänemark mit einem Strompreis für Privathaushalte von im Schnitt 29,4 Cent pro Kilowattstunde als noch teuerer aus, als Deutschland. (4)

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Betrachte man obendrein, so die BEV in börsennews.de, jene den Deutschen vom Staat auf Grund der Energiewende zwangsweise auferlegten Kosten für den Strom, spreche man mittlerweile von einer Größenordnung von 50 Prozent.

Hier seien sowohl Steuern als auch vom Gesetzgeber vorgesehene Abgaben und Umlagen auf Grund des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), beziehungsweise des „German Renewable Energy Sources Act“ (5) enthalten.

Damit meint der Energieversorger BEV unter anderem die im Volksmund als „EEG-Umlage“ bezeichnete staatlich verordnete Kostenspirale, welche in dem von steuerratschlag.eu eingeblendeten YouTube-Video schön erklärt wird:

https://youtu.be/7aHC4yhKf7o

(Quelle: So setzt sich der Strompreis zusammen, von: Stadtwerke München, auf: YouTube vom 10. Februar 2014).

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Im europäischen Vergleich liege Deutschland mit einer staatlich vorgegeben gegenwärtigen Energie-Kostenquote von 50 Prozent fast doppelt so hoch, wie Länder der sonstigen EU, wo diese Kosten lediglich 33 Prozent ausmachten.

Wikipedia führt zur EEG in seiner Themeneinführung aus:

„Das deutsche Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Kurztitel Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG 2017) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen.“ (6)

Weiter führt Wikipedia aus, wonach sich das EEG „in Bezug auf den Ausbau der erneuerbaren Energien angeblich als „ausgesprochen erfolgreich“ erwiesen habe. Hingegen würden „ökonomische und ökologische Effizienz sowie Teilaspekte wie Ausnahmeregelungen für die Industrie“ kontrovers diskutiert. (vgl. auch „GegenStandpunkt“, Fußnote 7)

Industrie und Energiewende werden kontrovers diskutiert

Kontrovers diskutiert wird aber nicht nur die Industrie, sondern auch, dass die Energiewende hin zu mehr zwangsweise eingespeister nachhaltiger Energie die Verbraucher direkt bezahlen müssen. Dass also die steigenden Energiekosten eine unmittelbare Folge der Energiewende und der Zwangseinspeisung der teureren Erneuerbaren Energien sind. (vgl. Chart Fußnote 8)

Schon heute bezahlt ein Singlehaushalt in Deutschland leicht monatlich zwischen 25 bis 51 Euro nur für Strom. (9) Seit Jahren steigen nach Angaben des Deutschen Mieterbundes auch die sonstigen im Mietvertrag festgeschriebenen Nebenkosten für Warmwasser, Müllentsorgung, Straßenreinigung, Gebäudeversicherungen. (10)

Die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft weist mit Bezugnahme auf den Preisanstieg im Energiesektor in dem börsennews.de-Interview deshalb darauf hin:

„Haushaltskunden in der Grundversorgung mussten beispielsweise nach Angaben der Bundesnetzagentur bei einem Jahresverbrauch von 2.500 bis 5.000 kWh alleine an Netzentgelten im Schnitt 6,71 ct/kWh berappen. Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von 50 MWh mussten im Schnitt 5,85 ct/kWh bezahlen. Und Industriekunden mit einem Jahresverbrauch von 24 GWh mussten ohne Reduktion nach § 19 Abs. 2 StromNEV im Schnitt 2,06 ct/kWh überweisen.“

Auch der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. rechnet seit Jahren vor, dass der Kilowattstundenpreis in Deutschland eine chronisch ansteigende Kurve nach oben zeigt. (11)

Auf die Frage von börsennews.de an die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft, warum die Verbraucherzentralen immer noch am Energiemarkt des öfteren Kritik übten, sagte BEV-Geschäftsführer Kollmar, er halte dies für richtig und wichtig, fordere aber noch mehr Transparenz als bislang:

„Es ist sehr wichtig, dass die Verbraucherzentralen und Verbraucherschützer einen starken Fokus auf den Energiemarkt werfen. Wir alle wollen einen funktionierenden und für alle bezahlbaren Energiemarkt haben. Transparenz ist dafür entscheidend. Nur durch Wettbewerb und Wettbewerber kann der Verbraucher an der Veränderung des Energiemarktes und der Energiewende mitwirken.“

Zudem erklärte der Geschäftsführer der BEV wonach er „persönlich“ sich „noch deutlich mehr Transparenz im Energiemarkt“ wünsche.

Kunden wissen nicht, dass die Energieversorger wenig Gestaltungsmöglichkeiten beim Strompreis haben

So erkenne die Bayerische Energieversorgung aus „Reaktionen und Feedbacks unserer Kunden, dass es noch nicht hinreichend genug transparent“ sei, „wo und für was Kosten im Energiemarkt“ anfielen, die der Kunde letztlich bezahlen müsse.

So sei es den Kunden immer noch nicht bewusst, „welche Herausforderungen und Kosten durch die Energiewende“ entstünden.

Hier aber, so der Energieversorger, könnten Verbraucherzentralen und Verbraucherschützer einen großen Mehrwert für Kunden und Verbraucher leisten, indem auch klar gemacht werde: Die Preise für Strom entstünden nur minimal durch Energieversorgungsunternehmen, auch als EVU oder Energieversorger bezeichnet.

Die Kosten für den Strom würden vielmehr, so die BEV Energie, „größtenteils von anderen vorgegeben“ – eben beispielsweise der staatlich stark regulierten Energiewende und einem daraus resultierenden automatischen Umlageverfahren auf die Bürger.

Wo bleibt die Transparenz der Verbraucherzentralen rund um ihre eigenen staatlichen Subventionen?

Doch Transparenz scheint nicht nur von Seiten der Energiewirtschaft und Energiewende von Nöten: Auf Versuche im Internet auf Treffer zu stoßen, wie hoch eigentlich die Millionen-Subventionen für die Verbraucherzentralen sind, die im Energiemarkt gerne mitmischen, stieß steuerratschlag.eu. kaum auf erhellende Treffer. Weder bei Wikipedia, noch in den sonstigen Medien, die sich gerne als investigativ bezeichnen.

Dabei suchte steuerratschlag.eu in Google oder Bing nach unterschiedlichsten Stichworten, z.B:

  • Subventionen für die Verbraucherzentralen.
  • Förderungen für die Verbraucherzentralen.
  • Millionen für die Verbraucherzentralen.
  • Staatliche Förderungen Verbraucherzentralen.

 

Nur nach längerer Suche erhielten wir in Bezug auf die staatliche unterstützende Finanzierung der Verbraucherzentralen einen Treffer von DIE ZEIT aus dem Jahr 2015.

Der Text von Maike Brzoska lässt nur grob erahnen, wie stark die Verbraucherzentralen, die in rund 200 Beratungsstellen Hunderte Mitarbeiter haben (12, 13), staatlich finanziert werden. Also mit Geldern, die on top zu den Beratungsgebühren kommen. Dabei geht es in dem ZEIT-Artikel sogar lediglich primär um die staatliche Subventionierung der neuen Projekte der „Marktwächter“. So schreibt die Wochenzeitig:

„Nachfrage beim Verbraucherzentrale-Bundesverband: Wann starten die Finanzmarktwächter denn nun? ‚Dazu können wir leider nichts sagen, vom Justizministerium fehlt noch der Zuwendungsbescheid für dieses Jahr‘, erklärt ein Sprecher.“

Dies überrasche, schreibt DIE ZEIT weiter: Zum einen seien die Verbraucherzentralen selten um Worte verlegen. Zum anderen habe der Haushaltsausschuss des Bundestags bereits im vergangenen Jahr 2,5 Millionen Euro für den Aufbau des Projekts Finanzmarktwächter vorgesehen – wovon die Verbraucherzentralen nur 1,5 Millionen Euro abgerufen hätten.

Entsprechend führ DIE ZEIT weiter aus: (14)

„Nachfrage beim Justizministerium: Ist das Projekt für 2015 schon genehmigt? ‚Wir arbeiten unter Hochdruck daran‘, sagt ein Sprecher. Das ist die übliche Floskel, wenn man lieber nichts Konkretes sagen möchte und es irgendwo irgendwie hakt. Immerhin verrät der Sprecher noch, dass für dieses Jahr 5,6 Millionen Euro vorgesehen sind, wenn auch für beide Marktwächter zusammen. Neben dem Wächter für Finanzen ist auch einer für die digitale Welt vorgesehen. Dessen Aufbau soll noch später starten.“

Einzelnachweise

(1) BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft im Interview zum Strompreis und der Energiewende, in: börsennews.de vom 17. November 2017. Abgerufen am 18. November 2017.

(2) Bundesnetzagentur, Bundeskartellamt, Monitoring-Bericht 2016, vom 30. November 2016, Seite 379 und Seite 8.

(3) Entwicklung des Strompreises pro kWh, auf: preisvergleich.de, 2016. Abgerufen am 18. November 2017.

(4) Electricity and gas prices, second half of year, 2013–15 (EUR per kWh), Europäische Kommission, auf: Eurostat, Statistics.

(5) German Renewable Energy Sources Act, in. Wikipedia.

(6) Erneuerbare-Energien-Gesetz, in: Wikipedia.

(7) Das große Geschäft und die Sorgen der Politik mit der leitungsgebundenen Energieversorgung, in: gegenstandpunkt.com, politische Quartalszeitschrift.

(8) Entwicklung der EEG-Umlage, auf: netztransparenz.net.

(9) Stromkosten im Singlehaushalt, auf: singlehaushaltskosten.de.

(10) Betriebskostenspiegel Wohnungen 2009/2010, von: Deutscher Mieterbund. sowie Alle Betriebskostenarten im Überblick für Wohnungen 2016, von: Deutscher Mieterbund.

(11) Erneuerbare Energien un das EEG: Zahlen, Fakten, Grafiken (2017), Grafik- und Tabellenband, von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., 10. Juli 2017. Abgerufen am 18. November 2017.

(12) Verbraucherzentrale. Über uns, auf: verbraucherzentrale.de.

(13) z.B. steht zur Mitarbeiteranzahl der Verbraucherzentrale Niedersachsen: „Wir sind für alle Verbraucher in Niedersachsen zuständig und leisten diese Aufgabe mit wenigen Mitarbeitern. Insgesamt sind dies 58 fest Angestellte, wobei mehr als 30 davon in Teilzeit beschäftigt sind. Zusätzlich beschäftigt die Verbraucherzentrale Niedersachsen für bestimmte Fachberatungen 57 Honorarkräfte“, in: Wie viele Mitarbeiter hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen?, auf verbraucherzentrale-niedersachsen.de. Da es in Deutschland aber 16 Bundesländer gibt, dürften sich diese von der Verbraucherzentrale Niedersachsen genannten Mitarbeiterzahlen entsprechend deutlich erhöhen.

(14) Verbraucherzentrale. Der beißt schon nicht. Um Anleger besser zu schützen, hat die Bundesregierung mit großen Worten einen Finanzmarktwächter angekündigt. Passiert ist wenig, von: Maike Brzoska, in: DIE ZEIT vom 26. März 2015.

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Ein Gedanke zu „Bayerische Energieversorgungsgesellschaft für mehr Transparenz im Strommarkt“
  1. Alles schön beschreiben. Die Realität sieht anders aus. Um Geld zu sparen wechselte ich zur BEV. Wechsel klappte sehr schlecht, obwohl alle Fristen eingehalten wurden. Nun nach einem Jahr erfolgte die Endabrechnung und seit diesem Zeitpunkt laufe ich meinem Guthaben und dem Neukundenbonus hinterher. Es wird nicht ausgezahlt. Am Kontakttelefon erhält man nur unsachliche und falsche Aussagen, auf Rückrufanforderung, email, post wird absolut nicht geantwortet. Es ist ein absolut unseriöses Gebahren der BEV. Wir Verbraucher werden mal wieder ausgenutzt und müssen um unser Recht kämpfen. In meinen Augen ist die BEV nicht tragbar mit solchen Geschäftsgebahren. Wenn man mal rechnet, wieviele Verbraucher es so gehen wird, hat die BEV ein Vermögen irgendwogesammelt. Und wo bleibt mein Guthaben?

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