Bereits 1946, kurz nach Ende des Zweiten Weltkriegs, führte Frankreich einen Mindestlohn für alle Bürger ein. Er liegt aktuell bei 1480,27 Euro brutto im Monat für eine 40-Stunden-Woche. Das entspricht einen Brutto-Stundenlohn von im Schnitt 9,76 Euro.

Seit Jahrzehnten kommt in Frankreich auf Grund des Mindestlohns jährliche eine Nationale Kommission für Kollektivverhandlungen (CNNC) zusammen, um zu diskutieren, ob der Mindestlohn entsprechend der Inflation zum 1. Januar des Folgejahres angehoben werden solle.

So kam es, dass der Mindestlohn in Frankreich von beispielsweise 1200 Euro brutto im Jahr 2005 auf nunmehr 1480,27 Euro im Jahr 2017 angestiegen ist.

Doch jetzt könnte dieses Verfahren auf den Prüfstand kommen. Eine Expertengruppe von Ökonomen hat sich dafür ausgesprochen, die automatische jährliche Anhebung entsprechend des Inflationsausgleichs aufzuheben. (1)

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Das Argument der Ökonomen: Da in Frankreich bereits jeder achte Bürger nur so viel verdient, wie es der Mindestlohn gerade einmal hergibt und die Arbeitslosigkeit groß sei, müsse man neue Wege gehen, um mehr Leute in Jobs zu bekommen.

„Kein gutes Werkzeug zur Umverteilung“

Beispielsweise sagte Isabelle Méjean, eine Co-Autorin des aktuellen kritischen Mindestlohn-Berichts, wonach sie das jährliche Mindestlohn-Prüfverfahren SMIC für kein „gutes Werkzeug zur Umverteilung“ halte.

Die Gewerkschaften Frankreichs sind von den Plänen, den Mindestlohn letztlich in seiner jetzigen Form wieder auf den Prüfstand zu stellen, wenig begeistert.

Besonders für die Millionen Immigranten aus ehemaligen französischen Kolonien ist der Mindestlohn eine Chance ein Leben in Würde zu führen. Video-Verweis: „Peut-on vivre avec le SMIC ? #flastalk“, übersetzt: „Können wir mit dem Mindestlohn Leben? #flastalk“, von: #flashtalk, auf: YouTube.com vom 21. April 2017.

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So erklärte Jean-Claude Mailly, ein bekannter Gewerkschafts-Generalsekretär, wonach es „ein schwerer wirtschaftlicher und sozialer Fehler“ sei, jetzt wieder zu diskutieren, ob die jährliche Anhebung des Mindestlohns aufgehoben werden solle. Damit lasse man eine wenig hilfreiche Debatte über die Nützlichkeit des Mindestlohns ohne Not wieder aufleben.

Dies gelte selbst unter dem Gesichtspunkt, dass man sagen könnte, es könne wirtschaftlich möglicherweise hilfreich sein, eine permanente Anhebung des Mindestlohns zu diskutieren. Es gehe hier aber um viel mehr, als nur um Buchhaltung, sondern um eine grundsätzliche soziale und gesellschaftliche Frage des Miteinanders.

„Gesellschaftliche Bedeutung des Mindestlohns“

Die Bedeutung der gesellschaftlichen Frage des Mindestlohns für Frankreich betont auch Gerard Cornilleau, Berater der französischen Beobachtungsstelle für wirtschaftliche Bedingungen (OFCE).

Die französische Regierung wiederum scheint auch kein großes Interesse daran zu haben, die jährlich um den 20. Dezember bekannt gegebene Erhöhung, beziehungsweise Angleichung des Mindestlohns, nun grundlegend in Frage zu stellen.

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So führte Arbeitsministerin Muriel Pénicaud aus, wonach am Dienstag das Kabinett zwar über den Mindestlohn sprechen werde. Derzeit habe aber keiner fundamental ein Interesse daran, die automatische Weiterentwicklung des Mindestlohns in Frankreich grundlegend in Frage zu stellen.

Es gehe, so Pénicaud,  in der nächste Kabinettssitzung dennoch um wesentliche Fragen des Mindestlohns, der in Frankreich als SMIC bezeichnet wird.

So soll beispielsweise die Kaufkraft des Mindestlohns diskutiert werden, aber auch die Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt im Land, der in Frankreich sowieso als fragil gilt. SMIC steht für salaire minimum interprofessionnel de croissance.

Einzelnachweise

(1) ‘Salaires : le rapport choc qui s’en prend au smic. Un groupe d’experts préconise d’arrêter de revaloriser automatiquement chaque année le salaire minimum. Le gouvernement démine le dossier‚, übersetzt, ‚Löhne: Der Schockbericht, der den SMIC angreift. Eine Expertengruppe spricht sich dafür aus, die automatische Neubewertung des Mindestlohns jedes Jahr einzustellen. Die Regierung zerstört diese Akte‘, in: Le Parisien vom 6. Dezember 2017. Abgerufen am 7. Dezember 2017.

Weitere Hintergründe des Mindestlohns in Frankreich

Die französische Botschaft in Berlin führt zum Mindestlohn SMIC in Frankreich das folgende aus:

„Wie jetzt auch in Deutschland gibt es in Frankreich seit 1946 einen allgemein garantierten, gesetzlichen Mindestlohn (SMIC – salaire minimum interprofessionnel de croissance), der von der Regierung auf Vorschlag einer Mindestlohnkommission (Commission Nationale de la négociation collective) entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung regelmäßig festgesetzt wird.

Der gesetzliche Mindestlohn ist auch eine unmittelbare Folge der Situation nach dem Zweiten Weltkrieg. In der Verfassung vom 27. Oktober 1946 ist festgelegt, dass die Nation ‚jedem einzelnen und der Familie die zu ihrer Entfaltung notwendigen Voraussetzungen‘ sichert und ihnen ‚den Schutz der Gesundheit, materielle Sicherheit, Erholung und Freizeit‘ garantiert.

Für Millionen von Arbeitnehmern bestand diese materielle Sicherheit in einem gesetzlich garantierten Mindestlohn. In diesem Sinne wurde mit dem Gesetz vom 11. Februar 1950 das (salaire national minimum interprofessionnel garanti) geschaffen.

Dieser wurde per Gesetz vom 2. Januar 1970 durch zwei unterschiedliche Strukturen ersetzt: das garantierte Minimum (minimum garanti) und den SMIC.

Als direkter Nachfolger des SMIG dient das garantierte Minimum heute als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Zuwendungen aus dem staatlichen Beschäftigungsfonds FNE und der Einkommenshöchstgrenzen sowie für die Bewertung von Sachbezügen. Der SMIC dagegen garantiert den Arbeitnehmern nicht nur ein Existenzminimum, sondern auch ‚die Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes‘.“

Ausnahmen
Der SMIC beziffert den Stundenlohn, unter dem laut Gesetz niemand beschäftigt werden darf. Ausnahmen sind nur für bestimmte Gruppen zulässig:

– Jugendliche unter 18 Jahren mit weniger als sechs Monaten Berufserfahrung.
– junge Auszubildende.
– Jugendliche, die vor der Berufsausbildung ein Praktikum absolvieren.
– Behinderte.

Aktueller Mindestlohn (1. Januar 2017)
Die Höhe des SMIC wird jährlich zum 1. Januar von der Regierung festgelegt. Zum 1. Januar 2015 wurde der Mindestlohn um 0,8% erhöht.

Mindestlohn pro Stunde pro Monat bei 35 Std. Woche
1.1.2017 9,76 € 1 480,27 €
1.1.2016 9,67 € 1 466,62 €
1.1.2015 9,61 € 1 457,52 €
1.1.2014 9,53 € 1 445,38 €

Berechnung
Bei der Berechnung des SMIC werden nicht berücksichtigt:

– Kostenerstattungen (einschließlich Fahrtkostenzuschüsse).
– Überstundenzuschläge.
– Gewinnbeteiligungen, Leistungsprämien.
Alterszulagen, Anreizzulagen oder Zulagen in Zusammenhang mit besonderen Arbeitsbedingungen (Gesundheitsgefährdung).

Ebenfalls nicht berücksichtigt werden das 13. Monatsgehalt, das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld, sofern sie nicht auf die monatliche Vergütung umgelegt werden.

Bei der Überprüfung, ob der gesetzliche Mindestlohn korrekt berücksichtigt wird, müssen neben dem Grundgehalt auch Sachbezüge und Produktivitätsprämien in die Berechnung einbezogen werden.

Erhöhungsmodalitäten

Die Erhöhung des SMIC darf nicht niedriger ausfallen als die Hälfte der Erhöhung der Kaufkraft der vom Arbeitsministerium festgestellten durchschnittlichen Stundenlöhne.

Erreicht im Laufe eines Jahres der Preisindex eine Steigerung von mindestens 2%, so wird der SMIC automatisch entsprechend angepasst.

Im Übrigen kann die Regierung jederzeit eine Erhöhung des SMIC beschließen.

Entlastung der Arbeitgeber
Zudem können Arbeitgeber von Beschäftigten, die den Mindestlohn erhalten, ohne großen Verwaltungsaufwand seit 2009 von den zum 1. Januar 2015 noch einmal erweiterten Reglungen des so genannten Fillon-Gesetzes (loi Fillon) profitieren.

Dieses ermöglicht bei Gehältern bis zu der 1,6fachen Höhe des Mindestgehalts eine weitgehende Freistellung der Arbeitgeber von den Sozialabgaben (Krankheit, Rente, Invalidität, Familienleistungen, Wohnungsbauabgabe, Pflegeabgabe).“

Quelle: Französische Botschaft in Deutschland.

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