Zehntausenden arbeitslosen Schweizern droht der finanzielle Ruin in der Schweiz wegen der Coronakrise. Hier die Schweizer Fahne auf dem weltberühmten Jungfraujoch-Massiv.
Zehntausenden arbeitslosen Schweizern droht der finanzielle Ruin in der Schweiz wegen der Coronakrise. Hier die Schweizer Fahne auf dem weltberühmten Jungfraujoch-Massiv.

Die Arbeitslosigkeit hat in Europa, auch in der Schweiz, gravierende dramatische Spuren hinterlassen. Alleine die Schweiz verzeichnet 40% mehr Arbeitslose. [1] Aus Österreich heißt es, man habe 44% mehr Langzeitarbeitslose zu verzeichnen, die also länger als 12 Monate ohne Arbeitsplatz seien: „Die Zahl der Langzeitarbeitslosen, die zwölf Monate oder länger nichts finden, ist um 44 Prozent auf 140.000 Menschen gestiegen“. Dies schreibt die Tageszeitung „Standard“. [2]

Ähnlich dramatisch sieht es in Deutschland aus, wo Hunderttausende Menschen wegen der aus China stammenden Corona-Katastrophe ihre Jobs verloren haben und Dutzende Millionen Menschen zwischenzeitlich in Kurzarbeit waren, was Einbußen von gut einem Drittel des Nettogehalts bedeutet.

Im Februar 2021 waren bei der deutschen Bundesagentur für Arbeit 2,9 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet. Dies entspricht 21% mehr Arbeitslose in Deutschland als gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum:

„Gegenüber dem Vorjahresmonat stieg die Zahl [der Arbeitslosen] um 509.000. Die Arbeitslosenquote beträgt unverändert 6,3 Prozent… Im Juni 2020 war der Corona-Effekt mit fast 640.000 zusätzlichen Arbeitslosen allerdings noch deutlich stärker ausgeprägt.“ Dies schreibt das Handelsblatt. [3]

Auch in der Schweiz sind Hunderttausende Menschen in Kurzarbeit und Zehntausende haben wegen der Corona-Krise ihren Job verloren. Deshalb hat nun auf Antrag des Bundesrates das Schweizer Parlament am 19. März 2021 einige Änderungen des Covid-19-Gesetzes beschlossen, welches am 20. März 2021 in Kraft tritt.

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So teilte der Bundesrat, die faktische Schweizer Bundesregierung, bereits am 17. Februar 2021 mit: „Coronavirus: Bundesrat erweitert Unterstützung für grössere Unternehmen und Arbeitslose“. [4]

Dieser wegweisende Schritt wurde nun vom Schweizer Parlament unterstützt. So schreibt arbeit.swiss am 19. März 2021 unter der Überschrift „Arbeitslosenversicherung“:

Schweiz erhöht Tagegelder für Arbeitslose um 66 Tage

„Die Anzahl Taggelder für versicherte Personen wird um 66 Taggelder für die Monate März bis Mai 2021 erhöht. Das gilt für alle Personen, die am 1. März noch anspruchsberechtigt sind. Über die entsprechende Erhöhung werden die anspruchsberechtigten Personen schriftlich informiert. Weiter werden Versicherte, die mindestens 60 Jahre alt sind und zwischen Januar und Juni 2021 das Ende ihres Anspruchs auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung (ALV) erreichen und die während 20 Jahren AHV-Beiträge bezahlt haben, bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG) am 1. Juli 2021 nicht ausgesteuert und haben daher Anspruch auf weitere Leistungen der ALV (zusätzliche Taggelder und Verlängerung der Rahmenfrist bis 1. Juli 2021). Über die Änderung ihrer Ansprüche werden die betroffenen Personen schriftlich informiert.“ [5]

Die Verlängerung um 66 Tage bedeutet, dass die Schweizer Arbeitslosen und zahlreichen Langzeitarbeitslosen nun im Schnitt drei Monate länger Arbeitslosengeld durch die Regionalen Arbeitsvermittlungen (RAV) erhalten. Im Schnitt werden von dem Tagegeldkonto 21,7 Arbeitstage pro Monat abgezogen. Maximal erhalten Schweizer Arbeitslose 400 Franken brutto pro Arbeitstag (361 Euro) im Monat an Arbeitslosentagegeld.

Dafür muss man aber im Jahr über 150.000 Franken verdient haben. 400 Franken brutto pro Arbeitstag bedeutet im Schnitt zwischen 8500 bis 9500 Franken brutto pro Monat, beziehungsweise 5500 bis 6000 Euro netto an monatlichem Arbeitslosengeld. Das ist aber in einem Land, in dem alleine in Zürich die Miete schnell über 3000 Franken kosten kann, durchaus angemessen wie dennoch großzügig.

Eine Schweizer Langzeitarbeitslose aus dem Thurgau, 45, die schon seit März 2020 verzweifelt in der Schweiz einen Job sucht, kommentiert das Gesetz mit den folgenden Worten: „Das ist ein wichtiger Schritt. Ich habe in der Schweiz schon über 200 Bewerbungen geschrieben und immer noch nichts Richtiges gefunden. Seit Monaten beobachte ich auch einen deutlichen Einbruch der Stellenanzeigen. Ich finde da oft fast nichts, worauf ich mich bewerben könnte.“ Und das, wo sie sich schweizweit beworben habe.

Kurzarbeit in der Schweiz wird vom Bundesrat und Parlament in 2021 wegen Corona-Drama gestärkt

Zum Thema Kurzarbeit führt arbeit.swiss weiter aus:

„Kurzarbeitsentschädigung: Vorübergehend ist die Voranmeldefrist für Kurzarbeit aufgehoben. Eine Voranmeldung muss dennoch eingereicht werden. Neue Bewilligungen haben ausserdem eine Dauer von bis zu sechs Monaten. Betriebe können die rückwirkende Aufhebung der Voranmeldefrist und die rückwirkende Verlängerung der Bewilligungsdauer für Bewilligungen beantragen, die ab 1. September 2021 erteilt wurden. Das entsprechende Gesuch muss bis am 30. April 2021 bei der KAST und die entsprechenden neuen Abrechnungen mit den gesamten Ausfallstunden bis am 30. April 2021 bei der Arbeitslosenkasse eingereicht werden. Zudem können Betriebe, die von den ab dem 18.12.2020 beschlossenen COVID-19-Massnahmen betroffen sind, rückwirkend ab dem Inkrafttreten der entsprechenden Massnahme eine Bewilligung für Kurzarbeit beantragen – unabhängig vom Einreichedatum der Voranmeldung. Das entsprechende Gesuch muss bis am 30. April 2021 bei der KAST und die entsprechenden neuen Abrechnungen mit den gesamten Ausfallstunden bis am 30. April 2021 bei der Arbeitslosenkasse eingereicht werden.

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Der Bundesrat hat am 19. März 2021 die summarischen und vereinfachten Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) sowie die Aufhebung der Karenzfrist bis am 30. Juni 2021 verlängert. Die entsprechenden Änderungen der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung treten am 1. April 2021 in Kraft.“

Alleine im Januar 2021 waren nach Angaben der Neuen Zürcher Zeitung 48.735 Menschen in der Schweiz arbeitslos gemeldet.

Einzelnachweise

[1] 40 Prozent mehr Arbeitslose als vor einem Jahr. Im Januar waren in der Schweiz fast 50’000 mehr Menschen als arbeitslos gemeldet als im Vorjahresmonat. Die Arbeitslosenquote liegt nun bei 3,7 Prozent, in: derbund.ch vom 8.2.2021. Abgerufen am 13.3.2021.

[2] Die Zahl der Langzeitarbeitslosen, die zwölf Monate oder länger nichts finden, ist um 44 Prozent auf 140.000 Menschen gestiegen, von  András Szigetvari, in: Der Standard, Kommentar vom 9.12.2021. Abgerufen am 13.3.2021.

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[3] Im Februar 509.000 mehr Arbeitslose als vor einem Jahr, von Frank Specht, in: Handelsblatt online vom 2.3.2021. Abgerufen am 13.3.2021.

[4] Coronavirus: Bundesrat erweitert Unterstützung für grössere Unternehmen und Arbeitslose, von: Der Schweizer Bundesrat, Medienmitteilung vom 17.2.2021. Abgerufen am 19.3.2021.

[5] Arbeitslosenversicherung Schweiz, Kurarbeitergeld Schweiz, Mitteilung des Schweizer Parlaments vom 19.3.2021, veröffentlicht auf:  arbeit.swiss vom 19.3.2021.

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Von Tim

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