Die Finanzaufsicht BaFin hat am 19. Oktober 2026 gleich zwei Betrugsmaschen in ihrem Namen öffentlich gemacht: Fake-Mails und ein erfundenes Förderprogramm für Mietzahlungen. So prüfst du Absender und Angebote. Stand: 21. Oktober 2026.

Eine Behörde, die Mieten fördert und dafür nur schnell die Bankverbindung braucht: Das klingt nach Entlastung, ist aber ein Köder. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Deutschlands staatliche Aufsicht über Banken, Versicherer und Wertpapierfirmen, hat am 19. Oktober 2026 zwei Verbrauchermitteilungen veröffentlicht, die sich ergänzen: Die eine warnt vor Fake-Mails im Namen der BaFin, die andere vor einem angeblichen Förderprogramm für den Wohnungsmarkt. Dieser Beitrag ordnet beides ein und zeigt, woran du echte von falschen Nachrichten unterscheidest.

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Was die BaFin am 19. Oktober 2026 mitgeteilt hat

Nach Angaben der BaFin schreiben Unbekannte Verbraucherinnen, Verbrauchern und Unternehmen E-Mails unter dem Namen der Behörde. Die Empfänger sollen auf die Mail antworten, einen Link öffnen oder ein Dokument unterschreiben. Die Mitteilung nennt weder den Wortlaut der Mails noch Zahlen zu Betroffenen; auch das Ausmaß lässt sich daraus nicht ablesen.

In der zweiten Mitteilung geht es um ein „Bundessonderförderprogramm, Klasse 4a, SEPA-Mietzahlungsverkehr“. Laut BaFin ist das ein Fake. Die Betrügerinnen und Betrüger wollen demnach persönliche Daten und die Bankverbindung erfahren, teilweise verlangen sie zusätzlich Vorauszahlungen. Einen konkreten Absender oder Kommunikationskanal nennt die Behörde nicht. SEPA steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem Überweisungen und Lastschriften in Euro abgewickelt werden.

Echt oder Fake: Der Vergleich in fünf Punkten

Die BaFin beschreibt auf ihrer Seite „Betrug mit dem Namen der BaFin“, woran sich Fälschungen erkennen lassen. Die wichtigsten Merkmale im Überblick:

Merkmal So handelt die BaFin Warnsignal
Absenderadresse Endet auf „@bafin.de“; einzige Ausnahme ist der BaFin-Newsletter (BafinWebDE@newsletter.gsb.bund.de) Andere Endung oder fremde Domain
Kontaktaufnahme Meldet sich nicht unaufgefordert per E-Mail bei Privatpersonen und beauftragt auch keine Dritten Unerwartete Mail oder Nachricht im Namen der Behörde
Aufforderung Keine Zahlung auf „BaFin-Konten“, auch nicht für Identitätsprüfung, Kontobestätigung oder Beratung Antworten, Link öffnen, Dokument unterschreiben, Bankdaten oder Vorauszahlung
Förderung Keine eigenen Förderprogramme, Finanzierungen oder Zuschüsse für den Wohnungsmarkt oder den Mietzahlungsverkehr „Bundessonderförderprogramm, Klasse 4a, SEPA-Mietzahlungsverkehr“
Standorte Nur Bonn und Frankfurt am Main Andere Adressen oder Standorte

Quelle: BaFin, Verbrauchermitteilung vom 19. Oktober 2026, Verbrauchermitteilung vom 19. Oktober 2026 zum Förderprogramm und Betrug mit dem Namen der BaFin.

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Wichtig ist vor allem die Absenderadresse. Sie lässt sich fälschen („Spoofing“), deshalb reicht ein Blick auf den angezeigten Namen nicht. Die BaFin weist ausdrücklich auf gefälschte Absenderadressen hin. Entscheidend bleibt das Verhalten der Behörde: Sie meldet sich nach eigenen Angaben nur in Ausnahmefällen von sich aus.

Was du tun kannst, wenn so eine Nachricht kommt

Die BaFin empfiehlt, auf solche Kontaktversuche nicht zu reagieren und Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Bei Unsicherheit kannst du das kostenfreie Verbrauchertelefon der Behörde unter 0800 2 100 500 nutzen. Praktisch heißt das: Keinen Link und keinen Anhang öffnen, nichts unterschreiben, keine Daten und keine Zahlung. Wenn du eine Förderung oder Leistung prüfen willst, rufst du die zuständige Stelle über ihre eigene Internetadresse auf, nicht über die Mail. Allgemeine Hinweise zu Betrugsmaschen bietet auch die Polizeiliche Kriminalprävention.

Unser Fazit

Die beiden Meldungen zeigen ein bekanntes Muster: Betrüger leihen sich den Namen einer Behörde, weil Verbraucher/-innen ihr vertrauen. Das Versprechen einer „Sonderförderung“ senkt zusätzlich die Hemmschwelle, Daten preiszugeben. Eine Aufsichtsbehörde ist weder Zahlstelle für Mieten noch Anlaufstelle für Rückholaktionen. Wer das weiß, erkennt viele Fälschungen schon am Inhalt – noch bevor er auf die Absenderzeile schaut. Diese Einordnung ist keine Rechts- oder Finanzberatung.

Wo finde ich was?

Häufige Fragen

Ich habe auf einen Link geklickt oder Daten eingegeben – was jetzt?

Die Mitteilungen der BaFin enthalten dazu keine Schritt-für-Schritt-Anleitung. Die Behörde rät, auf solche Kontaktversuche nicht zu reagieren und Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Bei Unsicherheit steht das kostenfreie BaFin-Verbrauchertelefon (0800 2 100 500) bereit. Hast du Bankdaten weitergegeben, sprich zusätzlich mit deiner Bank.

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Kann die BaFin mir tatsächlich Geld zurückholen?

Nein. Nach eigenen Angaben holt die BaFin kein verlorenes Geld zurück, erhebt keine Gebühren für private Finanztransaktionen und vergibt keine Lizenzen an Makler oder Händler. Wer das behauptet, handelt laut BaFin höchstwahrscheinlich betrügerisch.

Ist solcher Betrug strafbar?

Ja. Betrug nach § 263 des Strafgesetzbuchs wird in Deutschland mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Woher weiß ich, ob ein Angebot wirklich Wohnförderung ist?

Echte Leistungen laufen über benannte Stellen: Wohngeld beantragst du bei der zuständigen örtlichen Behörde, Förderprodukte für Bauen, Immobilien und Bildung findest du bei der KfW. Beides kannst du selbst über die offiziellen Seiten ansteuern, ohne einen Link aus einer Mail zu nutzen.

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