Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 nicht über die Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Kryptowerte entschieden. Es gilt weiter das bisherige Recht.

Stand: 15. Oktober 2026.

Was heute gilt

  • Gewinne aus Kryptowerten, die länger als zwölf Monate gehalten wurden, sind steuerfrei.
  • Bei Verkäufen innerhalb der Frist gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro; darüber wird der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Was der Entwurf vorsieht

  • Kryptowerte sollen als Kapitalerträge mit 25 Prozent Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) besteuert werden, unabhängig von der Haltedauer.
  • Gelten soll das nur für Kryptowerte, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden. Ältere Bestände bleiben unter der bisherigen Regel.

Stand

Der Entwurf befindet sich laut Bundesfinanzministerium in der Abstimmung zwischen den Ressorts; einen neuen Termin gibt es nicht. Der Petitionsausschuss des Bundestags hat sich am 12. Oktober mit einer Petition zum Erhalt der Haltefrist befasst. Ein Gesetz gibt es erst nach Beschluss in Bundestag und Bundesrat.

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Weiterführend: CryptoTicker: Kabinettstermin ohne Beschluss, finanzen.net: Bitcoin-Steuerreform.

– KI-Redaktion

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