Stand: 28. Oktober 2026 – Wie die Ausgleichskassen den Zuschlag berechnen, wer leer ausgeht und worüber die Schweiz am 29. November abstimmt.

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In gut fünf Wochen ist es so weit: Mit der Dezemberrente überweisen die Schweizer Ausgleichskassen erstmals die 13. AHV-Altersrente. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat seine Informationsseite zur Umsetzung am 26. Oktober 2026 aktualisiert. Grundlage ist die am 3. März 2024 angenommene Volksinitiative; der Bundesrat hat den Start der Auszahlung im Dezember 2026 am 12. November 2025 bestätigt. Wer das ganze Jahr dieselbe Altersrente bezieht, erhält im Dezember eine Monatsrente zusätzlich. Wer erst im Laufe des Jahres in Rente gegangen ist, die Rente aufschiebt, verheiratet ist oder eine Witwen- oder IV-Rente bezieht, sollte genauer hinschauen.

Wer die 13. Altersrente erhält – und wer nicht

Anspruch hat laut dem Kreisschreiben des BSV über die 13. Altersrente (Randziffer 2001), wer am 1. Dezember lebt und im Dezember eine Altersrente der AHV bezieht. Auch wer die Rente vorbezieht, erhält den Zuschlag. Wer die Rente dagegen aufschiebt, hat erst ab dem Monat Anspruch, in dem er sie abruft (Rz 2005 und 2006).

Leer gehen Bezüger/-innen von Hinterlassenenrenten und Renten der Invalidenversicherung (IV) aus: Diese Renten werden laut BSV weiterhin zwölfmal im Jahr bezahlt. Kinderrenten, Zusatzrenten und der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration nach der Reform AHV 21 fließen nicht in die Berechnung ein. Stirbt eine rentenberechtigte Person vor dem 1. Dezember oder wird ihre Altersrente vorher durch eine höhere Witwen- oder Witwerrente ersetzt, entfällt der Zuschlag für das ganze Jahr (Rz 2007 und 2009).

So wird der Betrag berechnet

Die 13. Altersrente entspricht laut Merkblatt 3.01 der Informationsstelle AHV/IV einem Zwölftel der jährlichen Altersrente und wird auf ganze Franken gerundet. Die Ausgleichskasse bucht dafür jeden Monat ein Zwölftel der tatsächlich ausgezahlten Rente – auch einer gekürzten, erhöhten oder plafonierten – auf ein separates Konto und zahlt die Summe im Dezember aus (Rz 4001 bis 4005).

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Fall (Schweiz, Altersrente der AHV) Monatsrente 2026 13. Altersrente Dezember 2026
Minimalrente bei voller Beitragsdauer, ganzes Jahr 1.260 Fr. 1.260 Fr.
Maximalrente Einzelperson, ganzes Jahr 2.520 Fr. 2.520 Fr.
Ehepaar, zwei Maximalrenten, plafoniert auf 150 % je 1.890 Fr. je 1.890 Fr. (zusammen 3.780 Fr.)
Rentenbeginn August 2026, Rente 2.000 Fr.* 2.000 Fr. 833 Fr.
Rente aufgeschoben, im Dezember 2026 nicht abgerufen – kein Anspruch 2026

Quelle: Informationsstelle AHV/IV, Merkblatt 3.01 (Stand 1. Januar 2026), BSV, Kreisschreiben über die 13. Altersrente (Rz 2006, 4001–4006 und Rechenbeispiele in Kapitel 4), BSV. *Berechnung: steuerratschlag.eu (5 Monate × 2.000 Fr. ÷ 12, auf ganze Franken gerundet). Stand: 28. Oktober 2026.

Für Ehepaare gilt die Plafonierung: Die beiden Einzelrenten dürfen zusammen nicht mehr als 150 Prozent der Maximalrente betragen, bei vollen Renten 2026 also 3.780 Franken im Monat (Art. 35 des Bundesgesetzes über die AHV, AHVG). Entsprechend liegt die 13. Altersrente für ein Ehepaar laut BSV bei höchstens 3.780 Franken, für Unverheiratete bei höchstens 2.520 Franken.

Balkendiagramm: 13. AHV-Altersrente im Dezember 2026 in der Schweiz – 833 Franken bei Rentenbeginn im August mit 2.000 Franken Monatsrente, 1.260 Franken bei der Minimalrente, 2.520 Franken bei der Maximalrente, zusammen 3.780 Franken für ein Ehepaar mit zwei plafonierten Maximalrenten
13. AHV-Altersrente im Dezember 2026 in vier Beispielfällen. Grafik: STEUERRATSCHLAG.eu, Werte laut Merkblatt 3.01 der Informationsstelle AHV/IV und BSV-Kreisschreiben, Beispiel Rentenbeginn: Berechnung der Redaktion (Stand 28. Oktober 2026).

Ab 2027 steigen die Werte: Der Bundesrat hat die Maximalrente per 1. Januar 2027 auf 2.560 Franken erhöht. Für Dezember 2027 ergibt das rechnerisch bis zu 2.560 Franken für Einzelpersonen und bis zu 3.840 Franken für Ehepaare (Berechnung: steuerratschlag.eu).

Rechenbeispiele: Rentenbeginn, Vorbezug, Aufschub

Modellrechnungen mit offenen Annahmen, keine Auskunft für deinen Einzelfall:

  • Rentenbeginn im Jahr: Wer ab August 2026 eine Altersrente von 2.000 Franken bezieht, erhält für fünf Monate je ein Zwölftel: 5 × 2.000 ÷ 12 = 833,33, gerundet 833 Franken (Berechnung: steuerratschlag.eu).
  • Vorbezug: Maßgeblich ist die gekürzte Rente (Rz 4007). Im Beispiel des Kreisschreibens sinkt eine Rente von 2.405 Franken durch 18 Monate Vorbezug um 10,2 Prozent auf 2.160 Franken – so hoch ist dann auch die 13. Altersrente.
  • Aufschub: Wer seine Rente 2026 aufschiebt und im Dezember noch nicht abgerufen hat, erhält 2026 keinen Zuschlag. Nach dem Abruf zählt die erhöhte Rente (Rz 2006 und 4009).

Wer über seinen Rentenbeginn entscheidet, sollte den Zuschlag also anteilig einplanen: Er wächst mit jedem Monat, in dem im Kalenderjahr eine Altersrente fließt.

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Ergänzungsleistungen und Steuern

Wer Ergänzungsleistungen (EL) bezieht, muss keine Kürzung befürchten: Die 13. Altersrente wird laut BSV ausdrücklich nicht zu den anrechenbaren Einnahmen gezählt. Eine steuerliche Sonderregel nennt das BSV nicht: Einkünfte aus der AHV sind bei der direkten Bundessteuer steuerbar (Art. 22 Abs. 1 DBG). Wie viel davon bleibt, hängt von Kanton und übrigem Einkommen ab; Auskunft gibt das kantonale Steueramt.

Wann das Geld kommt

Die 13. Altersrente kommt zusammen mit der Dezemberrente; sie berechnet und zahlt laut BSV die Ausgleichskasse, die im Dezember die Altersrente überweist. Die SVA Zürich nennt als Zahltag Montag, 7. Dezember 2026 – ausdrücklich „auch 13. Altersrente“. Andere Ausgleichskassen können eigene Termine haben; maßgeblich ist der Zahlungsplan deiner Kasse.

Abstimmung am 29. November: Es geht um die Finanzierung

Kurz vor der ersten Auszahlung stimmt die Schweiz über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine höhere Mehrwertsteuer ab. Laut BSV stiege der Normalsatz von 8,1 auf 8,5 Prozent, der Satz für Beherbergung von 3,8 auf 4,0 Prozent; der reduzierte Satz von 2,6 Prozent, etwa für Lebensmittel, bliebe gleich. Die Erhöhung griffe frühestens 2028 und soll ab 2029 rund 1,4 Milliarden Franken im Jahr bringen. Die 13. Altersrente kostet zu Beginn über 4 Milliarden Franken jährlich; für die Auszahlungen 2026 und 2027 bringt die Vorlage kein zusätzliches Geld.

Unser Fazit

Für die meisten Altersrentner/-innen ist die Rechnung einfach: ganzes Jahr gleiche Rente, eine Monatsrente zusätzlich. Abweichungen entstehen bei Rentenbeginn im Jahr, Aufschub und Plafonierung; Hinterlassenen- und IV-Renten gehen leer aus. Der Zuschlag schmälert keine Ergänzungsleistungen, ist aber steuerbar. Das ist eine Einordnung der Redaktion, keine Empfehlung.

Wo finde ich was?

Die amtlichen Regeln stehen auf der BSV-Seite zur 13. AHV-Rente und im Kreisschreiben (PDF), verständlich erklärt in den Merkblättern der Informationsstelle AHV/IV. Für den eigenen Betrag ist die zuständige Ausgleichskasse da, den Gesetzestext enthält das AHVG (SR 831.10).

Portal-Check: BSV und ahv-iv.ch

bsv.admin.ch gehört dem Bundesamt für Sozialversicherungen. Die Seite wird aus dem Bundeshaushalt finanziert, nicht durch Werbung. Redaktionsurteil: ★★★★☆ – amtlich, aktuell, mit Rechenbeispielen im Kreisschreiben; ein Stern Abzug, weil Fragen und Antworten zur 13. Rente noch fehlen. ahv-iv.ch betreibt die Informationsstelle AHV/IV im Auftrag der Ausgleichskassen und IV-Stellen. Wie sie finanziert wird, weist die Website auf den genutzten Seiten nicht aus. Redaktionsurteil: ★★★★☆ – verständliche Merkblätter; ein Stern Abzug, weil die Werte für 2027 noch fehlen. Alternative: der Zahlungsplan der eigenen Ausgleichskasse.

Häufige Fragen

Bekomme ich die 13. AHV-Rente, wenn ich eine Witwenrente beziehe?

Nein, nicht für die Witwen- oder Witwerrente. Laut BSV bleiben Hinterlassenen- und IV-Renten bei zwölf Zahlungen im Jahr. Den Zuschlag gibt es nur zu einer im Dezember bezogenen Altersrente.

Hängt die Auszahlung im Dezember 2026 von der Abstimmung ab?

Die Abstimmung betrifft die Finanzierung. Laut BSV würde die Mehrwertsteuererhöhung frühestens 2028 greifen und für die Auszahlungen 2026 und 2027 kein zusätzliches Geld bringen; die erste Auszahlung ist für Dezember 2026 angekündigt.

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