Für viele immer noch ein Traum: Das eigene Haus, die eigene Wohnung.
Für viele immer noch ein Traum: Das eigene Haus, die eigene Wohnung.

Die Zinsen sind niedrig, die Mieten drohen vor allem in den Ballungsgebieten weiter zu steigen. Hinzu kommt: Wer auf dem Bankkonto sein Geld hat, der soll noch Strafzinsen zahlen. Anlegen wird immer schwieriger.

Ein weiterer Grund, warum es gar nicht mehr so einfach ist, sich abzusichern, ist nun eine neue Immobilien-Kreditrichtlinie der Europäischen Union (EU). Sie wurde im März 2016 in Deutschland umgesetzt. Demnach ist der Hauptgrund für die Gewährung eines Immobilienkredites nicht mehr unbedingt die Sicherheit, die man einbringen kann, sondern das persönlich zur Verfügung stehende Einkommen.

Noch nicht ganz klar ist, ob mit Einkommen nur das Einkommen gemeint ist, welches man während einer aktiven Berufszeit auf seinem Konto verbuchen kann, oder auch Einkommen, welches durch Renten oder Zinsen aus Anlageobjekten erzielt wird.

Einig sind sich bislang Kreditvermittler: Für Senioren von über 60 dürfte es in vielen Fällen künftig schwieriger werden, einen Immobilienkredit aufzunehmen.

Rechnet man die ländlichen Gebiete mit, so ist Deutschland gar nicht so schlecht beim Wohneigentum aufgestellt: 54 Prozent der Senioren leben in Westdeutschland in einer eigenen Immobilie, 33 Prozent in den östlichen Neuen Bundesländern. Doch ob das nun nach der neuen Kreditrichtlinie für Senioren so bleibt, daran haben einige ihren Zweifel.

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Dass der Gesetzgeber bei Immobilienkrediten an Senioren ein strengeres Auge hat, liegt vor allem daran, dass Wohneigentum auch Folgeinvestitionen erfordert: Reparaturen, Sanierungen, ein neues Bad, neue Fenster und vieles mehr. Da sind 10.000 Euro schnell weg. Doch viele Senioren können sich Tausende Euro außerhalb der Reihe kaum leisten, wenn der Immobilienkredit monatlich bedient werden muss.

Künftig könnte es also so sein: Nach wie vor sind Sicherheiten wichtig. Besitzt also ein Senior ein Haus im Wert von 650.000 Euro, erhöht dies seine Kreditwürdigkeit deutlich. Ist aber seine Rente gering und lässt Zweifel an der mittelfristigen Zahlungsfähigkeit aufkommen, sollen Banken künftig genauer als bislang hinschauen, ehe ein Kredit vergeben wird, lautet der Wunsch des Bundesfinanzministeriums.

Immobilien-Leibrente

Keine Gesetzesänderung ohne neue Geschäftemacherei. So bieten nun diverse Versicherungen das relativ neue Produkt einer „Immobilien-Leibrente“ an. Das ist in der praktischen Auswirkung nicht viel anderes, als wenn auf Wohneigentum eine Hypothek aufgenommen wird. Nur dass eine Versicherung sich dazwischenschaltet und kräftig mitverdient.

Problematisch an der „Immobilien-Leibrente“: Wer das in Anspruch nimmt, der muss parallel sein Haus oder die Wohnung verkaufen und dem Versicherer überlassen. Die werben zwar damit, dass man sich ein lebenslanges Wohnrecht erhalte. Doch: Das ist anderweitig ebenso möglich – dafür muss man seine Wohnung oder das Haus nicht gleich verkaufen.

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Deshalb: Die Hypothek ist der eine Weg. Ein anderer lautet: Der Rentner verkauf seine Immobilien an den Sohn, die Tochter oder andere enge Freunde oder Verwandte und lässt sich per Anwalt ein lebenslanges Wohnrecht einräumen. So bleibt die Immobilie in der Familie, im Freundeskreis und die Versicherungen außen vor.

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Von Tim

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