Einige US-Superkonzerne sind Meister im Steuerdrücken in der EU, kritisiert die EU.
Einige US-Superkonzerne sind Meister im Steuerdrücken in der EU, kritisiert die EU.

Steuertricks durch US-Megakonzerne sind bei diesen beliebt und sparen vor allem IT-Giganten aus dem Silicon Valley oder Seattle jährlich in der EU Hunderte Milliarden Euro Steuern. Doch nicht alles, was US-Konzerne an Steuerdeals in der Europäischen Union abschließen, um Steuern zu umgehen, ist illegal. Dies stellte jetzt die EU mit Blick auf McDonald’s fest und kritisierte gleichzeitig, dass die Fastfood-Kette kaum Steuern in der EU auf Lizenzeinnahmen bezahle.

So teilte die oberste Kartellbehörde der EU mit: Das was die weltgrößte Fastfood-Kette McDonald’s mit dem kleinen EU-Mitgliedsland Luxemburg als Steuerdeal ausgeheckt habe, sei legal. Das Steuerabkommen verstoße also nicht gegen die EU-Beihilfevorschriften.

Dem Entscheid der obersten Kartellbehörde Europas war ein Streit darüber vorausgegangen, wie es kommen könne, dass die US-Fastfood-Kette in Luxemburg seine EU-Umsätze nicht große versteuert haben soll. Das Kartellamt erklärte dazu, dass die Interpretation des Niedrigststeuerabkommens von McDonald’s angeblich lediglich auf einem Missverständnis zwischen den USA und luxemburgischen Gesetzten in Bezug auf ein Doppelbesteuerungsabkommen beruhe.

Der Mitteilung der Europäischen Kommission war eine dreijährige Untersuchung vorausgegangen.[1]  Darin hatte die faktische EU-Regierung, also die Kommission, zahlreiche Steuerabkommen multinationaler Konzerne untersucht, wozu beispielsweise Apple (AAPL.O) gehört, Starbucks (SBUX.O) oder Fiat (FCHA. MI).

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Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und den USA

Im Falle von McDonald’s, so die EU-Kommission, stünden die Steuerzahlungen durch die Fastfood-Kette in Luxemburg im Einklang mit den nationalen Luxemburger Gesetzten und dem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und den USA.

So erklärte Margrethe Vestager, die aus Dänemark stammende EU-Wettbewerbskommissarin:

„Unsere eingehende Untersuchung hat gezeigt, dass der Grund für die doppelte Nichtbesteuerung in diesem Fall ein Missverhältnis zwischen luxemburgischen und US-amerikanischen Steuergesetzen und keine besondere Behandlung durch Luxemburg ist. Daher hat Luxemburg die EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen nicht verletzt.“ [2]

Dennoch ergänzte sie, wonach „natürlich die Tatsache“ bleibe, „dass McDonalds keine Steuern auf diese Gewinne gezahlt“ habe, was aber „vom Standpunkt der Steuergerechtigkeit aus nicht sein“ solle.[2f]

Die EU-Wettbewerbskommissarin hatte ihre Untersuchung besonders auf die in Luxemburg ansässige McDonald’s-Tochtergesellschaft konzentriert, welche Lizenzgebühren von Franchisenehmern in Europa, der Ukraine und Russland steuersenkend verrechnet.

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Franchisenehmer zahlen an Luxemburger McDonald’s Zentrale, die Milliarden in die USA weiterleitet

Luxemburg hatte erklärt, dass die McDonald’s-Zentrale für seine Tausenden in der EU angesiedelten Filialen 2009 in der EU keine Steuern habe bezahlen müssen, da die Konzerngewinne aus der Franchisevergabe lediglich in den Vereinigten Staaten von Amerika versteuert werden müssten.

Doch nicht nur das: 2009 hatte das Luxemburger Finanzamt zudem gesagt, wonach McDonald’s noch nicht einmal seine Umsätze und Gewinne in der EU per Steuererklärung dem zuständigen EU-Finanzamt in Luxemburg nachweisen müsse.

Erst im Juni 2018 hat Luxemburg nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass es zumindest künftig keine doppelte Nichtbesteuerung geben solle.

Einzelnachweise

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[1] EU launches probe into McDonald’s Luxembourg tax deals, In: Luxembourg Times vom 3. Dezember 2015. Abgerufen am 20. September 2018. 

[2] State aid: Commission investigation did not find that Luxembourg gave selective tax treatment to McDonald’s, Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 19. September 2018.

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Von Herbert

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