Das Kabinett hat die Rechengrößen für 2027 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Stand: 17. Oktober 2026.

Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2026 die Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2027 beschlossen. Sie sollen ab Januar 2027 gelten (Deutsche Rentenversicherung). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro im Monat, in der Rentenversicherung von 8.450 Euro auf 8.850 Euro. Die Verordnung braucht noch die Zustimmung des Bundesrates (Bundesarbeitsministerium).

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Was sich ändert

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge anfallen; was darüber verdient wird, bleibt beitragsfrei. Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt, ab welchem Jahreseinkommen Angestellte sich privat krankenversichern können (Deutsche Rentenversicherung): Sie steigt von 77.400 Euro auf 84.150 Euro im Jahr.

Rechengröße (Euro je Monat) 2026 2027 Plus
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 6.375,00 +562,50
Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450,00 8.850,00 +400,00
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung 10.400,00 10.900,00 +500,00
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgelt: 77.400 € auf 84.150 €) 6.450,00 7.012,50 +562,50

Quellen: Bundesarbeitsministerium, Pressemitteilung vom 7. Oktober 2026 (Werte 2027); Deutsche Rentenversicherung, Meldung vom 8. Oktober 2026 und Bundesregierung, Meldung vom 12. Oktober 2026 (Werte 2026); Bundesgesundheitsministerium, Seite Beiträge (Stand 3. September 2026).

Das Bundesarbeitsministerium begründet die Anhebung mit der guten Lohnentwicklung 2025, die 4,38 Prozent betrug (Verordnung 2027). Die jährliche Anpassung sichere die Beitragsbasis, weil etwa Renten mit der Lohnentwicklung steigen. Als Vergleichswert nennt das Ministerium ein vorläufiges Durchschnittsentgelt von 53.452 Euro im Jahr 2027 und eine Bezugsgröße von 4.130 Euro im Monat.

Krankenversicherung: zusätzlich 300 Euro obendrauf

In der Krankenversicherung steigen die Grenzen stärker als die Löhne: Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze werden zusätzlich zur regulären Anpassung um 300 Euro im Monat angehoben (Bundesregierung). Das Bundesgesundheitsministerium erläutert die Sonderanhebung im Zusammenhang mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das der Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen hat (Pressemitteilung); nach der Erläuterung zahlen Betroffene durch die 300 Euro bis zu rund 26 Euro mehr im Monat (Fragen und Antworten, Stand 10. Juli 2026).

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Was das in Euro bedeutet

Die Grenzen sind keine Beitragserhöhung: Sie legen nur fest, auf welchen Teil des Einkommens der Beitragssatz angewendet wird. Die Modellrechnung zeigt den Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent (Bundesgesundheitsministerium). Annahmen: Arbeitnehmer/-in und Arbeitgeber teilen den Beitrag hälftig, ohne Pflegeversicherung; der Zusatzbeitrag der einzelnen Kasse weicht ab, und den durchschnittlichen Satz für 2027 gibt das Ministerium bis zum 1. November bekannt (Pressemitteilung vom 14. Oktober 2026).

Bruttogehalt im Monat Arbeitnehmeranteil 2026 Arbeitnehmeranteil 2027 Differenz
5.000 € 437,50 € 437,50 € 0,00 €
6.000 € 508,59 € 525,00 € +16,41 €
7.000 € 508,59 € 557,81 € +49,22 €
ab 6.375 € und höher 508,59 € 557,81 € +49,22 €

Modellrechnung der Redaktion, keine Prognose. Rechnung: beitragspflichtiges Einkommen (höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze) × 8,75 Prozent. Beispiel: 6.375 € × 8,75 % = 557,81 €; 5.812,50 € × 8,75 % = 508,59 €.

Wie es weitergeht

Die Bundesregierung bittet nun den Bundesrat um Zustimmung zur Verordnung (Bundesarbeitsministerium). Einen Termin für die Befassung nennen das Ministerium und die Deutsche Rentenversicherung nicht. Den Stand der Verordnung führt das Ministerium auf einer eigenen Seite (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027).

Wo finde ich was?

Deutschland: Die Werte und den Verfahrensstand der Verordnung zeigt das Bundesarbeitsministerium; die Zahlen für die Rentenversicherung erläutert die Deutsche Rentenversicherung; Beitragssätze und die Beitragsbemessungsgrenzen der Krankenversicherung stehen beim Bundesgesundheitsministerium.

Häufige Fragen

Zahle ich 2027 automatisch mehr?
Nur, wenn das monatliche Bruttoeinkommen über der bisherigen Grenze liegt (Krankenversicherung: 5.812,50 Euro, Rentenversicherung: 8.450 Euro). Die Verordnung legt die Grenzen fest, nicht die Beitragssätze.

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Wann gelten die neuen Werte?
Sie sollen ab Januar 2027 gelten. Voraussetzung ist die Zustimmung des Bundesrates.

Was ändert sich bei der Versicherungspflichtgrenze?
Sie steigt von 77.400 Euro auf 84.150 Euro im Jahr. Wer als Angestellte/-r darüber liegt, kann sich privat krankenversichern.

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Strukturierung und Erstellung dieses Beitrags kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die verwendeten Quellen sind im Artikel verlinkt. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller redaktioneller Freigabe.

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