In Deutschland müssen Kündigungen meist bis 30. November beim Versicherer sein, für 7,4 Millionen Autofahrende steigt 2027 die Typklasse.
Jedes Jahr im Herbst beginnt in Deutschland die Wechselsaison bei der Kfz-Versicherung. Neue Typ- und Regionalklassen können den Beitrag für 2027 verändern. Wer vergleicht, kann sparen – muss aber die Fristen kennen. Ein Überblick für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Deutschland: Stichtag 30. November
Die meisten Kfz-Verträge in Deutschland laufen ein Jahr und verlängern sich automatisch. Gekündigt werden kann mit einer Frist von einem Monat. Ist das Versicherungsjahr das Kalenderjahr, gilt laut Verbraucherzentrale: Das Schreiben muss bis zum 30. November beim Versicherer sein – entscheidend ist der Eingang, nicht das Absendedatum. Wer einen abweichenden Vertragsbeginn hat, sollte in der Police nachsehen.
Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Schutz verbessert, gibt es ein Sonderkündigungsrecht nach § 40 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Kündigen kannst du dann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung. Der Versicherer muss auf dieses Recht hinweisen.
Neue Typ- und Regionalklassen 2027
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Typklassen 2027 veröffentlicht. Sie zeigen, wie hoch die Schäden eines Automodells in den Jahren 2023 bis 2025 waren. In der Haftpflicht kommen rund 7,4 Millionen Autofahrende in eine höhere und rund 5,1 Millionen in eine niedrigere Typklasse. Für fast 30 Millionen bleibt alles gleich. In der Kaskoversicherung behalten 67 Prozent ihre Einstufung. Die Einstufung ist für die Versicherer unverbindlich.
Auch die Regionalklassen 2027 sind neu: In der Haftpflicht werden rund 5,2 Millionen Autofahrende in 63 Zulassungsbezirken besser eingestuft, rund 4,8 Millionen in 46 Bezirken schlechter. Die höchste Regionalklasse hat laut GDV Offenbach, die niedrigste der Landkreis Elbe-Elster.
| Haftpflicht 2027 (Deutschland) | Autofahrende |
|---|---|
| Höhere Typklasse | rund 7,4 Mio. |
| Niedrigere Typklasse | rund 5,1 Mio. |
| Bessere Regionalklasse | rund 5,2 Mio. |
| Schlechtere Regionalklasse | rund 4,8 Mio. |
Österreich: Kündigung einen Monat vor Ablauf
In Österreich regelt das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz (KHVG) die Laufzeit. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wurde. Ein fixes Datum für alle gibt es nicht – maßgeblich ist der Hauptfälligkeitstermin in der Polizze. Erhöht der Versicherer die Prämie einseitig, kann man nach § 14a KHVG binnen eines Monats kündigen; ausgenommen sind Erhöhungen, die allein auf dem Verbraucherpreisindex beruhen.
Schweiz: Vertragsbedingungen entscheiden
In der Schweiz können Versicherungsverträge seit der Revision des Versicherungsvertragsgesetzes 2022 auch bei längerer Laufzeit spätestens auf das Ende des dritten Jahres mit drei Monaten Frist gekündigt werden, wie der Schweizerische Versicherungsverband erläutert. Kürzere Laufzeiten und Fristen können vereinbart sein. Für die Motorfahrzeugversicherung gilt deshalb: Police und Allgemeine Versicherungsbedingungen prüfen.
Was du jetzt tun kannst
- Prüfe deine neue Typklasse in der Typklassenabfrage des GDV (Deutschland).
- Vergleiche Angebote erst, wenn die Beitragsrechnung für 2027 da ist – oder rechtzeitig vor dem Stichtag.
- Kündige erst, wenn der neue Vertrag sicher abgeschlossen ist, damit keine Versicherungslücke entsteht.
Quellen
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: Typklassen 2027, aktualisiert 30. September 2026
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: Regionalklassen 2027, aktualisiert 9. September 2026
- Verbraucherzentrale: Kfz-Versicherung überprüfen
- Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland): § 40 VVG
- Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz (Österreich): KHVG, geltende Fassung
- Schweizerischer Versicherungsverband: Was ändert sich mit dem revidierten VVG



