Ein erfundenes „Bundessonderförderprogramm“ für Mietzahlungen, gefälschte E-Mails mit BaFin-Absender und Homeoffice-Jobs, bei denen du dein Girokonto hergibst: Was hinter den Warnungen vom 19. und 20. Oktober 2026 steckt und woran du echte Post der Aufsicht erkennst. Stand: 21. Oktober 2026.
Wer gerade eine Nachricht mit dem Absender „BaFin“ bekommen hat und darin um Bankdaten, eine Unterschrift oder eine Vorauszahlung gebeten wird, sollte nicht reagieren. Die deutsche Finanzaufsicht, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), hat am 19. Oktober 2026 gleich zweimal vor Betrug in ihrem eigenen Namen gewarnt: vor einem angeblichen Förderprogramm für Mieten und vor gefälschten E-Mails. Einen Tag später folgte eine Warnung vor Jobangeboten, bei denen Bewerber/-innen ihr Konto für fremde Zahlungen zur Verfügung stellen sollen.
Das angebliche „Bundessonderförderprogramm“
Nach der Verbrauchermitteilung der BaFin vom 19. Oktober 2026 bieten Betrüger ein Programm unter dem Namen „Bafin Bundessonderförderprogramm, Klasse 4a, SEPA-Mietzahlungsverkehr“ an. SEPA steht für Single Euro Payments Area, den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Die Aufsicht stellt klar, dass sie grundsätzlich keine eigenen Förderprogramme, Finanzierungen oder Zuschüsse für den Wohnungsmarkt oder den Mietzahlungsverkehr anbietet.
Verlangt werden laut BaFin persönliche Daten und die Bankverbindung, teilweise auch Vorauszahlungen. Wie viel Geld gefordert wird und auf welchem Weg die Angebote verbreitet werden, nennt die Mitteilung nicht. Die BaFin bittet darum, solche Aufforderungen abzulehnen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten.
Gefälschte E-Mails mit BaFin-Absender
Am selben Tag warnte die Aufsicht vor Fake-Mails in ihrem Namen. Unbekannte schreiben Verbraucher/-innen und Unternehmen an und fordern sie auf, zu antworten, einen Link zu öffnen oder etwas zu unterschreiben. Die BaFin verwendet nach eigenen Angaben ausschließlich E-Mail-Adressen mit dem Domainteil „@bafin.de“; einzige Ausnahme ist der Newsletter, der von BafinWebDE@newsletter.gsb.bund.de verschickt wird. Privatpersonen kontaktiert sie nicht unaufgefordert per E-Mail und beauftragt damit auch keine Dritten.
Ein korrekter Absender allein ist allerdings kein Beweis. Die BaFin weist auf ihrer Seite „Betrug mit dem Namen der BaFin“ ausdrücklich auf E-Mail-Spoofing hin, also gefälschte Absenderangaben. Weitere Erkennungszeichen laut BaFin: Sie sitzt nur in Bonn und Frankfurt am Main, holt keine verlorenen Investitionen oder Kryptoerträge zurück und erhebt keine Gebühren für private Finanztransaktionen. Aufforderungen, Geld auf ein angebliches BaFin-Konto zu überweisen, solltest du ignorieren.
Homeoffice-Job mit dem eigenen Girokonto
Die dritte Warnung vom 20. Oktober 2026 betrifft Stellenanzeigen unter den Namen „KBG Beratung“ und „KBG Pro“ für eine „Mitarbeiter in der Verwaltung im Home Office“ beziehungsweise „Kaufmännische Assistenz im Homeoffice“ auf der Website kbg-beratung(.)de. Die BaFin hat den Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Zahlungsdienste und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Wichtig: Laut BaFin besteht entgegen den Angaben auf der Website und in den Arbeitsverträgen kein Zusammenhang mit der KBG Pro GmbH in Stuttgart; dieses Unternehmen betreibt die Website nicht und bietet die Jobs nicht an.
Die Tätigkeit besteht nach Darstellung der Aufsicht darin, über das eigene Konto Zahlungen Dritter anzunehmen und nach Anweisung weiterzuleiten oder in Kryptowerte zu tauschen. Das Geld stammt vermutlich von Menschen, die selbst Opfer von Betrug geworden sind. Die Warnung stützt sich auf § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz; es handelt sich um eine Verdachtsmeldung, nicht um ein Gerichtsurteil.
Für die Angeworbenen ist das riskant. In einer früheren Warnung zu „Treuhandservice“-Jobs schreibt die BaFin, dass sich solche Finanzagentinnen und Finanzagenten strafbar machen können, denkbar sei insbesondere eine leichtfertige Geldwäsche. Nach § 261 Absatz 6 Strafgesetzbuch drohen dafür bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Zusätzlich können die Geschädigten, von denen das Geld stammt, Rückzahlungsansprüche gegen dich geltend machen.
Die drei Maschen im Überblick
Die Tabelle fasst zusammen, was verlangt wird und was die Aufsicht dazu klarstellt.
| Masche | Was verlangt wird | Was die BaFin klarstellt | Warnung vom |
|---|---|---|---|
| „Bundessonderförderprogramm, Klasse 4a“ | persönliche Daten, Bankverbindung, teils Vorauszahlung | keine eigenen Förderprogramme oder Zuschüsse für Wohnungsmarkt und Mieten | 19.10.2026 |
| E-Mails mit BaFin-Absender | antworten, Link öffnen, etwas unterschreiben | nur Adressen mit „@bafin.de“; kein unaufgeforderter Kontakt zu Privatpersonen | 19.10.2026 |
| Homeoffice-Job „KBG Beratung“/„KBG Pro“ | eigenes Konto für fremde Zahlungen, Weiterleitung oder Tausch in Kryptowerte | Verdacht unerlaubter Zahlungs- und Kryptodienste; kein Bezug zur KBG Pro GmbH, Stuttgart | 20.10.2026 |
Quelle: News und Warnungen der BaFin (abgerufen am 21. Oktober 2026). Darstellung: STEUERRATSCHLAG.eu
Wie groß das Problem insgesamt ist, zeigen Zahlen der Deutschen Bundesbank: Rund 1,8 Millionen betrügerische Zahlungsvorgänge verursachten im Jahr 2025 einen Schaden von mehr als 580 Millionen Euro. Das steht in der Pressemitteilung vom 8. Oktober 2026 zur Kampagne gegen Phishing, die Bundesbank und Bundesfinanzministerium unterstützen. Wie viele dieser Fälle auf Maschen mit dem Namen der BaFin entfallen, weist die Bundesbank dort nicht aus.
So prüfst du eine verdächtige Nachricht
- Absender und Anlass: Kommt eine Nachricht unaufgefordert und angeblich von der BaFin, ist laut Aufsicht höchstwahrscheinlich Betrug im Spiel. Nicht antworten, keinen Link öffnen, nichts unterschreiben.
- Kein Geld, keine Bankdaten: Weder Vorauszahlungen noch Kontodaten für ein angebliches Förderprogramm herausgeben.
- Selbst nachfragen: Beim kostenfreien Verbrauchertelefon der BaFin unter 0800 2 100 500 (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr) – über die selbst herausgesuchte Nummer, nicht über Kontaktdaten aus der verdächtigen Nachricht.
- Anzeige erstatten: Die BaFin rät, Polizei oder Staatsanwaltschaft einzuschalten. Wer schon Bankdaten weitergegeben oder gezahlt hat, sollte zusätzlich sofort die eigene Bank informieren.
Portal-Check: die Unternehmensdatenbank der BaFin
Ob ein Anbieter in Deutschland eine Erlaubnis hat, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen. Betreiberin ist die BaFin selbst, eine Bundesanstalt. Finanziert wird die Aufsicht aus Gebühren, Erstattungen und einer Umlage, die die beaufsichtigten Banken, Versicherer und andere Unternehmen zahlen (§ 16 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz). Seit wann es die Datenbank gibt, nennt die BaFin auf ihren Seiten nicht. Ergänzend gibt es die Datenbank der hinterlegten Prospekte, in der du siehst, ob für ein öffentliches Angebot einer Vermögensanlage ein gebilligter Verkaufsprospekt vorliegt.
Redaktionsurteil: ★★★★☆ (4 von 5 Sternen). Für vier Sterne sprechen: amtliche Quelle, kostenlos, ohne Registrierung nutzbar. Einen Stern ziehen wir ab, weil die Datenbank nur zeigt, ob ein Unternehmen zugelassen ist – nicht, ob eine Website oder ein Anschreiben tatsächlich von diesem Unternehmen stammt. Bei Verdacht auf Identitätsmissbrauch hilft nur die Rückfrage bei der echten Firma über deren bekannte Kontaktdaten. Das Urteil ist eine Einschätzung der Redaktion.
Unser Fazit
Die drei Warnungen zeigen dasselbe Muster: Ein vertrauter Name – die Finanzaufsicht oder ein real existierendes Unternehmen – soll die Skepsis ausschalten. Die wichtigste Regel ist deshalb einfach: Die BaFin verteilt kein Geld an Mieter/-innen, fordert keine Überweisungen auf ein angebliches BaFin-Konto und schreibt Privatleute nicht unaufgefordert per E-Mail an. Und ein Job, für den du vor allem dein Girokonto hergeben sollst, kann strafrechtliche Ermittlungen und Rückforderungen nach sich ziehen.
Wo finde ich was?
Deutschland: Alle aktuellen Verbraucherwarnungen sammelt die BaFin unter News und Warnungen, Hintergründe zu Maschen unter Finanzbetrug erkennen. Tipps der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes stehen auf polizei-beratung.de. Die Kampagne von Bundesbank und Bundesfinanzministerium erklärt Phishing auf phishen-impossible.de. Was gilt, wenn Betrüger bereits Geld von deinem Konto abgebucht haben, erklären wir in unserem Beitrag zum EuGH-Urteil C-70/25; wie gefälschte Anlage-Websites echte Firmennamen nutzen, im Beitrag zu den BaFin-Warnungen vom 12. bis 15. Oktober.
Häufige Fragen
Gibt es ein Förderprogramm der BaFin für Mieten?
Nein. Die BaFin bietet nach eigenen Angaben grundsätzlich keine Förderprogramme, Finanzierungen oder Zuschüsse für den Wohnungsmarkt oder den Mietzahlungsverkehr an (Mitteilung vom 19. Oktober 2026).
Woran erkenne ich eine echte E-Mail der BaFin?
Echte Adressen enden auf „@bafin.de“, der Newsletter kommt von BafinWebDE@newsletter.gsb.bund.de. Weil Absender gefälscht werden können, gilt zusätzlich: Unaufgeforderte Mails der BaFin an Privatpersonen gibt es laut Aufsicht nicht.
Ich habe schon Bankdaten weitergegeben. Was nun?
Informiere sofort deine Bank, lass gegebenenfalls Zugänge sperren und erstatte Anzeige bei der Polizei. Bei Fragen hilft das Verbrauchertelefon der BaFin unter 0800 2 100 500.



