Die Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) über FinanzOnline lohnt sich häufig – auch rückwirkend. Hier steht, wo du was findest und welche Angebote dir dabei helfen.
Stand: 16. Oktober 2026
Auf einen Blick
- Die Arbeitnehmerveranlagung läuft über FinanzOnline, das Steuerportal des Bundesministeriums für Finanzen (BMF).
- Du kannst den Antrag bis zum Ende des fünften Jahres nach dem Steuerjahr stellen – für 2025 also bis 31. Dezember 2030 (BMF).
- Pendlerpauschale und Pendlereuro ermittelst du mit dem Pendlerrechner des Finanzministeriums.
- Absetzbeträge wie der Familienbonus Plus senken die Steuer direkt; Höhe und Voraussetzungen stehen beim BMF.
So gehst du vor
- Bei FinanzOnline anmelden – mit ID Austria (digitaler Ausweis) oder Zugangsdaten.
- Formular L1 ausfüllen, bei Kindern zusätzlich Formular L1k.
- Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen eintragen und belegen.
- Bescheid prüfen. Ist er falsch, ist eine Beschwerde möglich.
Erklärungen in verständlicher Sprache findest du auf oesterreich.gv.at.
Wo finde ich was?
- Antrag stellen: FinanzOnline
- Formulare: L1 (Arbeitnehmerveranlagung), L1k (Kinder, Familienbonus Plus)
- Pendeln: BMF-Pendlerrechner
- Erklärungen: BMF – Arbeitnehmerveranlagung, oesterreich.gv.at
Portal-Check: Wer hilft dir wie gut?

Die Sterne sind ein Urteil der Redaktion (5 = beste). Kriterien: Ist das Angebot amtlich oder verbindlich? Was kostet es? Kann man den Antrag dort direkt stellen? Gibt es Hilfe bei Fragen? Gibt es bekannte Probleme?
FinanzOnline – ★★★★★
Staatliches Steuerportal des BMF. Die Steuererklärung kann man dort seit 2003 elektronisch abgeben; laut BMF nutzen es über vier Millionen Menschen. Es ist der einzige Weg, den Antrag direkt beim Finanzamt zu stellen, und kostenlos. Beraten wird man dort nicht – deshalb lohnt sich bei Unsicherheit der Blick auf die Alternativen unten.
BMF-Pendlerrechner – ★★★★★
Staatlich, seit 2014, kostenlos. Nach der Pendlerverordnung zählt das Ergebnis dieses Rechners; der Ausdruck dient als Nachweis. Rechner anderer Anbieter sind nicht verbindlich – eine gleichwertige Alternative gibt es nicht.
oesterreich.gv.at – ★★★★☆
Das Behördenportal der Republik, herausgegeben vom Bundeskanzleramt. Es löste 2019 die Vorgängerseite HELP.gv.at ab, die es seit 1997 gab. Amtliche Erklärungen in verständlicher Sprache. Ein Stern weniger, weil man dort nur Informationen bekommt und keinen Antrag stellen kann.
AK-Steuerservice – ★★★★☆
Angebot der Arbeiterkammer (AK), einer öffentlich-rechtlichen Interessenvertretung. Für Mitglieder kostenlos; die AK übernimmt die Veranlagung (Beispiel AK Vorarlberg). Ein Stern weniger: nur für Mitglieder, je nach Bundesland unterschiedlich, und ein FinanzOnline-Zugang ist nötig.
Steuerberatung – ★★★★☆
Private Kanzleien mit gesetzlich geregeltem Berufsrecht. Stark bei schwierigen Fällen wie Einkünften aus dem Ausland, Vermietung oder Selbstständigkeit. Ein Stern weniger wegen des Honorars – beim einfachen Steuerausgleich oft mehr als nötig.
Taxefy – ★★★☆☆
Private App eines Wiener Start-ups, gegründet 2022. Bequem zu bedienen, die Gebühr fällt nur bei Erfolg an. Zwei Sterne weniger: Die App behält 10 % der Erstattung, obwohl der Antrag über FinanzOnline nichts kostet; 2023 war sie rund neun Monate von FinanzOnline blockiert (Bericht); 2024 klagte die Kammer der Steuerberater/-innen und Wirtschaftsprüfer/-innen (Bericht).
– KI-Redaktion
