Ab 1. Januar 2027 fördert Deutschland ETF-Sparen mit bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr, die Frühstart-Rente ist noch im Bundestag.
Wer mit ETF und Aktien fürs Alter vorsorgt, bekommt in Deutschland ab 2027 staatliche Unterstützung über ein neues Depot. Ein Überblick über die neuen Regeln – und wie Österreich und die Schweiz Kapitalerträge besteuern.
Deutschland: Altersvorsorgedepot ab 2027
Der Bundestag hat die Reform der privaten Altersvorsorge am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat stimmte im Mai zu. Laut Bundesregierung gibt es die neuen Produkte ab 1. Januar 2027. Neben Garantieprodukten ist erstmals ein gefördertes Depot ohne Garantie möglich, etwa mit ETF.
| Altersvorsorgedepot (Deutschland) | Regel |
|---|---|
| Grundzulage bis 360 € Jahresbeitrag | 50 Cent je Euro |
| Grundzulage von 360 € bis 1.800 € | 25 Cent je Euro |
| Grundzulage höchstens | 540 € pro Jahr |
| Kinderzulage | 300 € pro Kind und Jahr |
| Berufseinsteigerbonus (Abschluss vor dem 25. Geburtstag) | einmalig 200 € |
| Kostendeckel Standarddepot | 1,0 % |
Neue Riester-Verträge können ab 2027 nicht mehr abgeschlossen werden, bestehende laufen weiter. Auch Selbstständige sind künftig förderberechtigt.
Frühstart-Rente: noch im Gesetzgebungsverfahren
Für Kinder plant die Bundesregierung die Frühstart-Rente. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Staat für Kinder von 6 bis 18 Jahren 10 Euro pro Monat einzahlt, beginnend mit dem Jahrgang 2020. Die erste Lesung im Bundestag war am 25. September 2026, die Anhörung im Finanzausschuss am 5. Oktober. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht.
Österreich und Schweiz: So werden Kapitalerträge besteuert
In Österreich gilt für Erträge aus Wertpapieren wie Aktien und Fonds nach § 27a Einkommensteuergesetz ein Sondersteuersatz von 27,5 Prozent, für Zinsen aus Bankeinlagen 25 Prozent. In der Schweiz zieht der Bund auf Dividenden und Zinsen 35 Prozent Verrechnungssteuer ab. Wer in der Schweiz wohnt, bekommt sie zurück, wenn Erträge und Vermögen korrekt in der Steuererklärung stehen; der Antrag muss innerhalb von drei Jahren gestellt werden.
In Deutschland bleiben Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) steuerfrei, darüber fällt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.
Was du jetzt tun kannst
- Deutschland: Vergleiche ab Ende 2026 die Angebote für das Altersvorsorgedepot, vor allem die Kosten.
- Wer einen Riester-Vertrag hat, muss nichts tun – er läuft weiter. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt vom Vertrag ab.
- Schweiz: Gib Wertschriften und Erträge vollständig in der Steuererklärung an, damit du die Verrechnungssteuer zurückbekommst.
Quellen
- Bundesregierung: Reform der privaten Altersvorsorge, 1. Juni 2026
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt Reform der Altersvorsorge, 27. März 2026
- Deutscher Bundestag: Frühstart-Rente, erste Lesung, 25. September 2026
- Rechtsinformationssystem Österreich: § 27a EStG 1988
- Eidgenössische Steuerverwaltung: Verrechnungssteuer



