Mehr Geld für die Pflege daheim, ein höherer Zuschlag für Beschäftigte ohne Kinder: Was der Regierungsentwurf vorsieht, was er bei Pflegegrad 2 und 3 kostet – mit Beitragsrechner für Deutschland. Stand: 21. Oktober 2026.

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Die soziale Pflegeversicherung in Deutschland steckt im Defizit. Ohne Gegenmaßnahmen fehlten im Jahr 2027 rechnerisch rund 7,6 Milliarden Euro, im Jahr 2028 rund 15,4 Milliarden Euro – so steht es im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz soll die Lücke schließen, ohne den allgemeinen Beitragssatz anzuheben. Mehr zahlen sollen unter anderem Kinderlose, Gutverdienende und ab 2028 die Arbeitgeber von Minijobbern; dazu kommen Einsparungen bei den Leistungen. Gleichzeitig baut der Entwurf die Leistungen für die Pflege zu Hause um. Wir zeigen, was für Beitragszahler und Pflegehaushalte konkret auf dem Tisch liegt, wo der Haken steckt und was du jetzt schon klären kannst.

Wo das Gesetz steht

Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mitteilt. Die Bundesregierung betont auf ihrer Themenseite zum Pflegeneuordnungsgesetz ausdrücklich: Die vorgeschlagenen Änderungen gelten noch nicht. Am 9. Oktober 2026 ging der Entwurf als Bundesrats-Drucksache 587/26 (neu) an die Länderkammer, als „besonders eilbedürftige Vorlage“; die Frist für die Stellungnahme des Bundesrats läuft bis 20. November 2026. Danach berät der Bundestag. Laut Artikel 11 des Entwurfs soll der Großteil am 1. Januar 2027 in Kraft treten, einzelne Teile 2028 und 2029. Bis dahin können sich Beträge noch ändern.

Beiträge: Was Kinderlose und Gutverdienende mehr zahlen

Heute beträgt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung 3,6 Prozent, Kinderlose zahlen nach § 55 Absatz 3 SGB XI (Elftes Buch Sozialgesetzbuch) einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Diesen Zuschlag tragen Beschäftigte nach § 58 SGB XI allein. Der Entwurf hebt den Zuschlag zum 1. Januar 2027 auf 0,9 Prozentpunkte an. Für Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren bleiben die Abschläge von 0,25 Punkten je Kind ab dem zweiten bis zum fünften Kind unverändert. Die Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten zeigt das BMG auf seiner Seite zur Finanzierung der Pflegeversicherung: Der Arbeitgeber zahlt immer 1,8 Prozent, im Bundesland Sachsen 1,3 Prozent.

Hinzu kommt die höhere Beitragsbemessungsgrenze. Bis zu diesem Monatseinkommen werden Beiträge fällig. Sie soll nach der vom Kabinett beschlossenen Rechengrößen-Verordnung von 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro im Monat steigen; darin steckt neben der Lohnentwicklung eine Sonderanhebung um 300 Euro, so die Bundesregierung. Auch hier muss der Bundesrat noch zustimmen. Mehr zu den neuen Grenzen steht in unserem Beitrag zu den Beitragsbemessungsgrenzen 2027.

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Beitragszahler/-innen (außer Sachsen) Gesamt 2026 Arbeitnehmer 2026 Gesamt 2027 (Entwurf) Arbeitnehmer 2027 (Entwurf)
Kinderlos, ab 23 Jahre 4,2 % 2,4 % 4,5 % 2,7 %
1 Kind (jedes Alter) 3,6 % 1,8 % 3,6 % 1,8 %
2 Kinder unter 25 3,35 % 1,55 % 3,35 % 1,55 %
3 Kinder unter 25 3,1 % 1,3 % 3,1 % 1,3 %
4 Kinder unter 25 2,85 % 1,05 % 2,85 % 1,05 %
5 und mehr Kinder unter 25 2,6 % 0,8 % 2,6 % 0,8 %

Quelle: BMG, Finanzierung der Pflegeversicherung (Stand 14.09.2026); Gesetzentwurf BR-Drs. 587/26 (neu). In Sachsen ist der Arbeitnehmeranteil jeweils 0,5 Punkte höher.

Was das in Euro bedeutet, zeigt eine Modellrechnung für Beschäftigte. Annahmen: gesetzlich versichert, Beschäftigungsort außerhalb Sachsens, monatliches Bruttogehalt wie angegeben, Werte 2027 nach Entwurf und Verordnung, gerundet auf Cent.

Fall (Brutto im Monat) Arbeitnehmeranteil 2026 2027 (Entwurf) Differenz im Monat
Kinderlos, 2.000 € 48,00 € 54,00 € +6,00 €
Kinderlos, 3.500 € 84,00 € 94,50 € +10,50 €
Kinderlos, 7.000 € 139,50 € 172,13 € +32,63 €
1 Kind, 3.500 € 63,00 € 63,00 € ±0,00 €
1 Kind, 7.000 € 104,63 € 114,75 € +10,13 €

Berechnung: steuerratschlag.eu nach § 55 SGB XI, BMG-Beitragstabelle und Gesetzentwurf; Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.812,50 €, 2027: 6.375 € (Kabinettsbeschluss).

Auf das Jahr gerechnet zahlen Kinderlose mit 3.500 Euro brutto damit 126 Euro mehr, mit Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze rund 392 Euro. Eltern mit Einkommen unterhalb der Grenze merken bei der Pflegeversicherung nichts. Laut Entwurf bringt der höhere Kinderlosenzuschlag im Jahr 2027 rund 3,3 Milliarden Euro ein.

Ab 2028 sieht der Entwurf zwei weitere Neuerungen vor: einen Zuschlag von 0,52 Prozentpunkten, wenn Ehe- oder Lebenspartner beitragsfrei mitversichert sind (mit Ausnahmen, etwa für häuslich Pflegende), und einen Arbeitgeberbeitrag für Minijobs, der Arbeitgeber laut Entwurf rund 1,4 Milliarden Euro im Jahr kostet.

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Rechner: Dein Pflegebeitrag 2026 und 2027

Der Rechner gilt nur für gesetzlich versicherte Beschäftigte in Deutschland und zeigt den Arbeitnehmeranteil zur sozialen Pflegeversicherung, wie er auf der Gehaltsabrechnung steht. Für privat Versicherte, Selbstständige und Rentner/-innen gelten andere Regeln. Werte für 2027 beruhen auf dem Regierungsentwurf.

Pflegebeitrag-Rechner Deutschland (Arbeitnehmeranteil, Gehaltsabrechnung)

 

Rechenschritt 2026 2027 (Entwurf)

 

Ohne Gewähr. Vereinfachte Rechnung ohne Übergangsbereich (Midijob), Einmalzahlungen und Sonderfälle. Der Rechner speichert keine Daten; alles wird nur in deinem Browser berechnet. Maßgeblich ist die Abrechnung deines Arbeitgebers bzw. deiner Pflegekasse.

Ein Beispiel zur Kontrolle: Bei 3.500 Euro brutto, kinderlos, 30 Jahre alt, Arbeitsort Bundesland Bayern zeigt der Rechner 84,00 Euro für 2026 und 94,50 Euro für 2027.

Leistungen: Pflegegeld wird zum Entlastungsbudget

Für die Pflege zu Hause bekommen Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 heute entweder Pflegegeld nach § 37 SGB XI – wenn Angehörige pflegen – oder Sachleistungen eines Pflegedienstes nach § 36 SGB XI. Der Entwurf erhöht beide Beträge. Das Pflegegeld heißt künftig „Pflegegeld im Umfang eines Entlastungsbudgets“. Nach der Gesetzesbegründung soll es auch Situationen abdecken, in denen bisher die Verhinderungspflege griff – also Ersatz, wenn die Pflegeperson etwa im Urlaub ist – und den Kauf von Verbrauchsartikeln wie Desinfektionsmitteln. Die bisherige Pauschale von bis zu 42 Euro im Monat dafür nach § 40 Absatz 2 SGB XI fällt als eigene Leistung weg, ebenso der gesonderte Anspruch auf Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI.

Pflegegrad Pflegegeld 2026 Entlastungsbudget 2027 (Entwurf) Plus Sachleistung 2026 Sachleistungsbudget 2027 (Entwurf)
Pflegegrad 2 347 € 380 € +33 € 796 € 890 €
Pflegegrad 3 599 € 630 € +31 € 1.497 € 1.590 €
Pflegegrad 4 800 € 890 € +90 € 1.859 € 2.090 €
Pflegegrad 5 990 € 1.080 € +90 € 2.299 € 2.530 €

Quelle: § 36 Abs. 3 und § 37 Abs. 1 SGB XI (Stand Oktober 2026); Gesetzentwurf BR-Drs. 587/26 (neu), Artikel 1 Nr. 29 und 30. Beträge je Monat.

Der Haken steckt im Vergleich: Wer bisher Pflegegeld bezieht und die 42 Euro für Verbrauchsartikel voll ausschöpft, hatte in Pflegegrad 2 zusammen bis zu 389 Euro im Monat. Das geplante Entlastungsbudget liegt mit 380 Euro rechnerisch 9 Euro darunter, in Pflegegrad 3 sind es 11 Euro weniger. In den Pflegegraden 4 und 5 bleibt auch nach dieser Rechnung ein Plus von 48 Euro im Monat. Wer zusätzlich Verhinderungspflege genutzt hat, muss auch diese künftig aus dem Budget bestreiten; wie sich das im Einzelfall auswirkt, hängt davon ab, wie oft und wie lange Ersatzpflege gebraucht wird.

Balkendiagramm: Pflegegeld 2026 plus bis zu 42 Euro für Verbrauchsartikel im Vergleich zum geplanten Entlastungsbudget 2027. Saldo: Pflegegrad 2 minus 9 Euro, Pflegegrad 3 minus 11 Euro, Pflegegrad 4 und 5 je plus 48 Euro.
Modellrechnung unter der Annahme, dass die Pauschale für Verbrauchsartikel bisher voll genutzt wurde; Pflegegrad 2 gelb hervorgehoben. Grafik: STEUERRATSCHLAG.eu nach § 37 und § 40 SGB XI und dem Gesetzentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (Stand 21. Oktober 2026).

Wie viele Haushalte betroffen sind, deutet der Entwurf selbst an: Rund 3,27 Millionen gesetzlich Versicherte beziehen ausschließlich Pflegegeld, und rund 1,2 Millionen Pflegebedürftige haben im Jahr 2025 Verbrauchspflegehilfsmittel in Anspruch genommen, heißt es in der Begründung der Drucksache.

Weitere Punkte für Pflegehaushalte: Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro wird ab Pflegegrad 2 durch ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro im Monat ersetzt, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren bis zu 300 Euro. Es darf nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. In Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag ganz wegfallen; stattdessen ist eine Pflegebegleitung vorgesehen. Einen Besitzstand sieht der Entwurf hier nur für Pflegebedürftige vor, die 2026 bereits im Pflegeheim den entsprechenden Zuschuss erhalten. Die bisher für 2028 vorgesehene Anhebung aller Leistungsbeträge entfällt; ab 2029 sollen die Beträge jährlich an die Kerninflationsrate angepasst werden.

Was du jetzt tun kannst

Beschlossen ist noch nichts, Fristen laufen für Versicherte derzeit keine. Drei Dinge lohnen sich trotzdem. Erstens: Prüfe auf der Gehaltsabrechnung, ob der Arbeitgeber deine Kinder für den Pflegebeitrag kennt. Elternschaft und Kinder unter 25 müssen nach § 55 Absatz 3a SGB XI nachgewiesen sein; fehlt der Nachweis, wird womöglich der Kinderlosenzuschlag abgezogen. Zweitens: Wer Pflegegeld bezieht, sollte notieren, wie viel er heute über die 42-Euro-Pauschale und die Verhinderungspflege tatsächlich abruft. Nur so lässt sich später beurteilen, ob das Budget reicht oder ob ein Pflegedienst über das Sachleistungsbudget günstiger ist. Drittens: Bei Fragen zur Kombination aus Geld- und Sachleistung hilft die kostenlose Pflegeberatung der Pflegekasse.

Wer die Zahlen selbst nachlesen will, findet sie an diesen Stellen.

Zu einem der genannten Angebote eine kurze Einordnung der Redaktion.

Häufige Fragen zur Pflegereform 2027 haben wir hier kurz beantwortet.

FAQ

Gilt der höhere Pflegebeitrag für Kinderlose schon sicher ab Januar 2027?

Nein. Der Kinderlosenzuschlag von 0,9 Prozentpunkten steht im Regierungsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz. Bundestag und Bundesrat müssen noch entscheiden; bis zur Verkündung gilt der Zuschlag von 0,6 Punkten.

Zahlen Eltern 2027 mehr Pflegebeitrag?

Am Beitragssatz ändert sich für Eltern laut Entwurf nichts. Wer mehr als 5.812,50 Euro im Monat verdient, zahlt wegen der höheren Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 Euro aber auch als Elternteil mehr – mit einem Kind und Arbeitsort außerhalb Sachsens höchstens rund 10 Euro im Monat.

Bekomme ich mit dem Entlastungsbudget mehr Geld als heute mit dem Pflegegeld?

Als Auszahlbetrag ja: 380 bis 1.080 Euro statt 347 bis 990 Euro. Weil daraus künftig auch Verbrauchsartikel und Ersatzpflege bezahlt werden sollen, kann in Pflegegrad 2 und 3 rechnerisch weniger übrig bleiben, wenn diese Leistungen bisher voll genutzt wurden.

Was passiert mit dem Entlastungsbetrag von 131 Euro?

Ab Pflegegrad 2 soll er durch ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro im Monat ersetzt werden (unter 25 Jahren bis zu 300 Euro). In Pflegegrad 1 soll er wegfallen; Besitzstand gibt es laut Entwurf nur für Pflegebedürftige, die 2026 bereits im Heim den entsprechenden Zuschuss erhalten.

Den Gesetzgebungsweg verfolgen wir weiter und aktualisieren die Zahlen, sobald Bundestag und Bundesrat entschieden haben.

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