Die deutsche Finanzaufsicht warnt vor angeblichen Bürostellen, bei denen Bewerber/-innen fremde Zahlungen über ihr privates Girokonto schleusen sollen. Was hinter der Masche steckt, was rechtlich droht und woran du solche Angebote erkennst. Stand: 21. Oktober 2026.
Arbeiten von zu Hause, keine Vorkenntnisse nötig, ordentliche Bezahlung: So klingen viele Stellenanzeigen, hinter denen keine echte Arbeit steckt. Das eigentliche Arbeitsmittel ist dein Girokonto, über das fremdes Geld laufen soll. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat am Dienstag erneut vor einem solchen Angebot gewarnt. Aus dem vermeintlichen Nebenverdienst können ein Strafverfahren, ein gesperrtes Konto und Rückforderungen der Geschädigten werden.
Was die BaFin konkret beanstandet
In ihrer Verbrauchermitteilung vom 20. Oktober 2026 nennt die BaFin die Website kbg-beratung(.)de und Stellen als „Mitarbeiter in der Verwaltung im Home Office“ und „Kaufmännische Assistenz im Homeoffice“. Website und Arbeitsverträge erwecken nach Angaben der Behörde den Eindruck, die KBG Pro GmbH aus Stuttgart stehe dahinter. Das ist laut BaFin nicht der Fall: Die GmbH betreibt die Website nicht und bietet die Stellen nicht an. Die unbekannten Betreiber stehen im Verdacht, ohne Erlaubnis Zahlungsdienste und Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen.
Die Behörde stützt die Warnung auf § 8 Abs. 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und § 10 Abs. 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG). Beide erlauben ihr, schon bei einem begründeten Verdacht unerlaubter Geschäfte öffentlich zu warnen. Früher hieß dieselbe Tätigkeit laut BaFin oft „Treuhandassistent/in“.
Schon am 19. Oktober hatte die BaFin vor einem erfundenen „Bafin Bundessonderförderprogramm, Klasse 4a, SEPA-Mietzahlungsverkehr“ gewarnt, bei dem Unbekannte Bankdaten und teils Vorauszahlungen verlangen, sowie vor gefälschten E-Mails in ihrem Namen. Förderprogramme für Mieten bietet die Behörde nicht an.
Warum das Weiterleiten strafbar sein kann
Geldwäsche ist in Deutschland in § 261 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Strafbar ist unter anderem, wer Geld aus einer rechtswidrigen Tat annimmt, überträgt oder umtauscht. Entscheidend für Jobs dieser Art ist Absatz 6: Er erfasst auch, wer leichtfertig nicht erkennt, woher das Geld stammt. Leichtfertig heißt vereinfacht: Die kriminelle Herkunft hätte sich aufdrängen müssen.
| Fallgruppe (Deutschland) | Strafrahmen | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Leichtfertig nicht erkannt, dass das Geld aus einer rechtswidrigen Tat stammt | bis 2 Jahre oder Geldstrafe | § 261 Abs. 6 StGB |
| Vorsätzliche Geldwäsche, etwa Annehmen, Übertragen oder Umtauschen von Geld aus einer rechtswidrigen Tat | bis 5 Jahre oder Geldstrafe | § 261 Abs. 1 StGB |
| Besonders schwerer Fall, in der Regel gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande | 6 Monate bis 10 Jahre | § 261 Abs. 5 StGB |
Quelle: § 261 Strafgesetzbuch (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 21. Oktober 2026. Gesetzliche Strafrahmen; welche Fallgruppe vorliegt und welche Strafe angemessen ist, entscheiden Staatsanwaltschaft und Gericht im Einzelfall.
Die Polizei Berlin schreibt in ihrem Präventionshinweis, ein sogenannter Finanzagent mache sich „durch sein Handeln in der Regel der Geldwäsche strafbar“. Die Verbraucherzentrale nennt zusätzlich mögliche Beihilfe zum Betrug. Und laut Polizei sperrt die Bank das Konto in der Regel nach der ersten betrügerischen Überweisung.
Rechenbeispiel: Provision gegen Risiko
Laut Polizei Berlin werden für solche Tätigkeiten Provisionen von bis zu 10 Prozent der Überweisungssumme versprochen. Die folgende Modellrechnung legt die Annahmen offen: Auf deinem Konto gehen 3.000 Euro ein, du leitest sie weiter und behältst die zugesagten 10 Prozent.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale können Betroffene verpflichtet werden, das Geld an die Geschädigten zurückzuzahlen. Ob und in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall ab; das strafrechtliche Risiko kommt hinzu.
Woran du solche Angebote erkennst
Die Verbraucherzentrale und die Polizei Berlin nennen typische Warnzeichen:
- hohe Vergütung für eine einfache Tätigkeit ohne Vorerfahrung,
- Zusage ohne Vorstellungsgespräch, Kontakt nur per Telefon, E-Mail oder Messenger, oft mit einem Arbeitgeber im Ausland,
- frühe Fragen nach Kontodaten, Ausweiskopie oder einem Video- oder Post-Ident-Verfahren,
- fehlendes Impressum oder angebliche Bestätigungen, Treuhandkonten seien bei der BaFin registriert,
- eine Aufgabe, die im Kern daraus besteht, Geld anzunehmen und weiterzuleiten oder dafür Kryptowerte zu kaufen.
Ob ein Unternehmen in Deutschland Zahlungsdienste oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten darf, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen.
Was tun, wenn schon Geld eingegangen ist?
Die Verbraucherzentrale rät in diesem Fall, sofort die eigene Bank zu informieren, den Fall der Polizei zu melden und unverzüglich anwaltlichen Rat einzuholen. Die Polizei Berlin empfiehlt, bereits eingegangenes Geld nicht weiterzuleiten und sich umgehend bei der Polizei zu melden. Fragen zu Anbietern beantwortet das Verbrauchertelefon der BaFin.
Portal-Check: die Unternehmensdatenbank der BaFin
Wofür: Die Unternehmensdatenbank zeigt, ob ein Unternehmen eine Erlaubnis der deutschen Finanzaufsicht hat. Betreiber: staatlich, die BaFin. Wovon lebt sie: Die BaFin finanziert sich aus Gebühren und einer Umlage, die beaufsichtigte Unternehmen wie Banken und Versicherer zahlen (§ 16 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz); für Nutzer/-innen ist die Abfrage kostenlos. Seit wann: Ein Startdatum der Datenbank nennt die BaFin auf den von uns geprüften Seiten nicht. Alternativen: Das gemeinsame Registerportal der Länder zeigt, ob eine Firma im Handelsregister eingetragen ist, nicht aber, ob sie eine Erlaubnis hat. Ergänzend hilft die Warnliste der BaFin.
Redaktionsurteil: ★★★★★ (4 von 5). Amtlich, kostenlos und die direkteste Antwort auf die Frage, ob ein Anbieter eine Erlaubnis hat. Einen Stern ziehen wir ab, weil ein Treffer allein keine Sicherheit gibt: Kriminelle nutzen wie im Fall „KBG Pro“ die Namen echter Unternehmen. Website-Adresse und Kontaktwege deshalb immer mit dem echten Unternehmen abgleichen. Kriterien: Trägerschaft, Kosten, Aussagekraft, Verständlichkeit.
Unser Fazit
Die Masche lebt davon, dass sie wie ein gewöhnlicher Bürojob aussieht. Der Kern bleibt aber immer gleich: Fremdes Geld läuft über dein Konto. Dafür gibt es keinen seriösen Grund, und das Risiko trägst vor allem du, nicht die Unbekannten hinter dem Angebot. Die Warnung vom 20. Oktober ist ein guter Anlass, auch Bekannte auf der Jobsuche auf die Warnzeichen hinzuweisen.
Wo finde ich was?
Deutschland: Aktuelle Warnungen sammelt die BaFin in ihren Warnmeldungen, Schutztipps unter Finanzbetrug erkennen. Ob ein Anbieter eine Erlaubnis hat, zeigt die BaFin-Unternehmensdatenbank. Den Gesetzestext zur Geldwäsche findest du unter § 261 StGB. Die Verbraucherzentrale erklärt die Masche mit Jobangeboten für Finanztransfers. Betrugsszenarien im Zahlungsverkehr zeigt die Kampagne phishen-impossible.de, die die BaFin unterstützt.
Häufige Fragen
Ich wusste nicht, dass das Geld aus Betrug stammt. Bin ich trotzdem dran?
Möglicherweise. § 261 Abs. 6 StGB stellt auch leichtfertiges Nichterkennen unter Strafe, mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Ob das im Einzelfall zutrifft, prüfen Staatsanwaltschaft und Gericht. Hol dir in dieser Lage anwaltlichen Rat.
Woran erkenne ich echte Post der BaFin?
Laut BaFin nutzt sie nur E-Mail-Adressen mit der Endung @bafin.de, mit Ausnahme ihres Newsletters, und schreibt Privatpersonen nicht unaufgefordert per E-Mail an. Förderprogramme für Mieten oder den Wohnungsmarkt bietet sie nicht an.



