Ein angeblicher Steuerberater, Anweisungen per Messenger, Gewinne nur auf dem Bildschirm: Die Polizei in Stuttgart meldet einen Fall, der einem bekannten Muster folgt. Was Anlegende in Deutschland vor der ersten Überweisung prüfen können – und was nach einem Betrug zählt. Stand: 24. Oktober 2026.

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Es beginnt mit Angeboten für Krypto-Investments in sozialen Netzwerken und endet mit einer Strafanzeige: Ein 73-jähriger Mann aus Stuttgart-Bad Cannstatt hat nach Angaben des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 23. Oktober 2026 rund 250.000 Euro an Betrüger verloren. Er hatte daraufhin Kontakt zu einem angeblichen Steuerberater aufgenommen, bekam über einen Messengerdienst immer wieder Anweisungen, Geld auf verschiedene Konten zu überweisen, und sah dabei vermeintliche Gewinne. Erst später erkannte er den mutmaßlichen Betrug. Die Polizei ermittelt gegen Unbekannt.

Der Fall steht nicht allein. In den vergangenen zehn Tagen haben Polizei und Finanzaufsicht in Deutschland mehrfach vor erfundenen Geldanlagen gewarnt – mit Krypto, aber auch mit angeblichem Festgeld. Für Anlegerinnen und Anleger heißt das: Wer prüft, bevor er zahlt, hat die besten Karten. Danach wird es schwer, Geld zurückzuholen.

Kein Einzelfall: Meldungen aus Oktober 2026

Die Übersicht zeigt, was Polizei und BaFin in den vergangenen zehn Tagen veröffentlicht haben. Bei den BaFin-Fällen handelt es sich um Warnungen auf Verdacht, nicht um Urteile.

Datum Stelle Gemeldet Schaden
23.10.2026 Polizeipräsidium Stuttgart Krypto-Investment über angeblichen Steuerberater rund 250.000 €
23.10.2026 BaFin Warnung zu novafestfinanz(.)com: falsche Festgeldangebote –
19.10.2026 BaFin Warnung zu primefincompany(.)com: Verdacht auf Finanz-, Wertpapier- und Kryptodienste ohne Erlaubnis –
16.10.2026 Polizeipräsidium Neubrandenburg Zwei Fälle mit angeblichem Fest- und Tagesgeld knapp 300.000 € und 30.000 €
15.10.2026 BaFin Warnung zu euramcoassets.ltd: Verdacht auf Kryptodienste ohne Erlaubnis –

Quellen: Pressemitteilungen der Polizeipräsidien Stuttgart und Neubrandenburg, Verbraucherwarnungen der BaFin; Stand: 24.10.2026. „–“: keine Schadensangabe veröffentlicht.

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Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern schildert das Polizeipräsidium Neubrandenburg zwei Fälle: Ein 82-Jähriger im Landkreis Vorpommern-Rügen zahlte nach einer kleinen ersten Einlage und versprochenen Zinsen von bis zu 5 Prozent zusammen mit seiner Frau knapp 300.000 Euro ein. Eine 73-Jährige im Landkreis Vorpommern-Greifswald legte 30.000 Euro in angebliches Festgeld an und bekam am Ende der Laufzeit nichts ausgezahlt. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass auch moderate Zinsen kein Zeichen für Seriosität sind.

Balkendiagramm: gemeldete Schäden durch mutmaßlichen Anlagebetrug – knapp 300.000 Euro (Vorpommern-Rügen), rund 250.000 Euro (Stuttgart-Bad Cannstatt, Krypto), 30.000 Euro (Vorpommern-Greifswald).
Drei Fälle, zusammen rund 580.000 Euro: Die Täter setzen nicht nur auf Krypto, sondern auch auf vermeintlich sicheres Festgeld. Grafik: STEUERRATSCHLAG.eu, Werte laut Polizeipräsidium Stuttgart und Polizeipräsidium Neubrandenburg (Oktober 2026).

Die Summe ist eine eigene Addition der gerundeten Polizeiangaben. Eine bundesweite Statistik zu solchen Fällen bildet sie nicht ab.

So läuft die Masche nach Erkenntnissen der Polizei

Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes beschreibt den typischen Ablauf beim sogenannten Cybertrading-Betrug: Die Täter werben über soziale Medien, Suchmaschinen oder Anzeigen, teils mit gefälschten Empfehlungen bekannter Personen. Ein „persönlicher Berater“ meldet sich, die erste Einzahlung ist klein – oft etwa 250 Euro. Die Plattform zeigt schnell Gewinne an, und es folgt Druck, mehr Geld nachzuschießen. Wer sich etwas auszahlen lassen will, soll erst Steuern, Gebühren oder eine „Versicherung“ zahlen. Am Ende ist der Kontakt verschwunden.

Besonders gefährlich ist Fernwartungssoftware wie AnyDesk oder TeamViewer: Wer sie auf Bitte des „Beraters“ installiert, gibt den Tätern unter Umständen Zugriff auf Onlinebanking und Kartendaten. Die Polizei Stuttgart rät deshalb, niemandem Fernzugriff auf den eigenen Rechner zu gewähren und weder Zugangsdaten zu Konto oder Depot noch Kopien von Ausweis oder Bankkarten herauszugeben.

Vor der ersten Überweisung: drei Prüfungen

1. Erlaubnis prüfen. Wer in Deutschland Bank-, Finanz- oder Kryptodienste anbietet, braucht eine Erlaubnis. Seit der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA, Markets in Crypto-Assets) dürfen nur zugelassene Krypto-Dienstleister regulierte Dienste für Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU anbieten. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, zeigt die Unternehmensdatenbank der BaFin; für Krypto-Dienstleister aus anderen EU-Staaten verweisen die europäischen Aufsichtsbehörden in ihrem Merkblatt zu Kryptowerten zusätzlich auf das Register der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA. Bei nicht zugelassenen Anbietern gibt es nach diesem Merkblatt im Streitfall womöglich keinen Weg, Geld zurückzubekommen.

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2. Auf Identitätsmissbrauch achten. In zwei der genannten BaFin-Warnungen gaben sich die Seitenbetreiber als echte Firmen aus; die BaFin stellte fest, dass diese Unternehmen mit den Websites nichts zu tun haben. Ein bekannter Name allein reicht also nicht. Abgleichen sollte man Adresse der Website, Firmensitz und Kontaktdaten mit den Angaben in der BaFin-Datenbank – und im Zweifel das echte Unternehmen über dessen eigene, selbst gesuchte Kontaktdaten fragen.

3. Warnliste lesen. Die BaFin veröffentlicht ihre Verbraucherwarnungen laufend. Rechtsgrundlage für Warnungen zu Kryptodiensten ist § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG): Die Aufsicht darf die Öffentlichkeit schon bei einem begründeten Verdacht unter Nennung des Namens informieren, muss das Unternehmen vorher anhören und eine falsche Information auf demselben Weg richtigstellen. Dass ein Anbieter dort nicht auftaucht, heißt umgekehrt nicht, dass er seriös ist.

Risikohinweis: Auch bei zugelassenen Anbietern schwanken die Kurse von Kryptowerten stark. Verluste bis hin zum Totalverlust sind möglich. Eine Erlaubnis der Aufsicht schützt vor unseriösen Anbietern, nicht vor Kursverlusten.

Ein letzter Abgleich lohnt sich am Überweisungsformular: Seit Oktober 2025 prüfen Banken bei Euro-Überweisungen, ob Name und IBAN zusammenpassen. Was die Warnung der Bank bedeutet und wie oft sie in der Praxis auftaucht, haben wir hier zur Empfängerüberprüfung aufgeschrieben.

Wenn das Geld schon weg ist

Die Polizei rät, sofort kein weiteres Geld mehr zu zahlen – auch nicht für angebliche Gebühren oder Steuern, die eine Auszahlung freischalten sollen. Die eigene Bank sollte umgehend informiert werden, damit sie einen Rückruf der Überweisung versuchen kann. Chatverläufe, E-Mails, Screenshots und Kontoauszüge sichern, dann Anzeige erstatten – auf jeder Polizeidienststelle oder über die Onlinewache des eigenen Bundeslandes. Vorsicht vor einer zweiten Welle: Die Polizei warnt vor angeblichen Ermittlern oder Anwaltskanzleien, die gegen Vorkasse versprechen, das verlorene Geld zurückzuholen.

Unser Fazit

Der Stuttgarter Fall zeigt, wie lange eine solche Masche laufen kann: Nach Angaben der Polizei begann er im März 2025, danach folgten immer neue Überweisungen. Die wirksamste Prüfung kostet nichts und dauert wenige Minuten – ein Blick in die Unternehmensdatenbank der BaFin, bevor Geld fließt. Wer auf der Plattform Gewinne sieht, sich aber nichts auszahlen lassen kann, ohne vorher erneut zu zahlen, sollte das als deutliches Warnsignal nehmen.

Verbindlich ist bei der Frage nach einer Erlaubnis immer der Eintrag der Aufsicht, nicht die Selbstdarstellung eines Anbieters.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob eine Krypto-Plattform erlaubt ist?

An einem Eintrag in der Unternehmensdatenbank der BaFin oder – bei Anbietern aus anderen EU-Staaten – im MiCA-Register der ESMA. Werbung, Gütesiegel auf der eigenen Website oder positive Bewertungen ersetzen diese Prüfung nicht.

Ist eine Plattform seriös, wenn die BaFin nicht vor ihr warnt?

Nein. Die Warnliste nennt nur Fälle, die der Aufsicht bekannt sind. Entscheidend ist, ob eine Erlaubnis vorliegt.

Bekomme ich überwiesenes Geld zurück?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Je schneller die eigene Bank informiert wird, desto eher kann sie einen Rückruf versuchen. Vor Angeboten, gegen Vorkasse verlorenes Geld zurückzuholen, warnt die Polizei ausdrücklich – auch dahinter kann Betrug stecken.

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