Stand: 26. Oktober 2026. Zwei Warnungen aus dem Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW, eine Frist von 24 Stunden und die Frage, wer bei Abbuchungen haftet.
Eine Mail, die in 24 Stunden eine Handlung verlangt, soll vor allem eines: dich nicht nachdenken lassen. Genau dieses Muster zeigen zwei aktuelle Fälschungen, die die Verbraucherzentrale NRW in ihrem Phishing-Radar dokumentiert hat. Eine nutzt den Namen PayPal, die andere den Namen Amazon. Gemeinsam ist ihnen ein Link, hinter dem keine Hilfe, sondern eine Eingabemaske für deine Daten steckt. Wir fassen zusammen, was die Verbraucherzentrale beschreibt, was du bei einem Klick tun kannst und was das Bürgerliche Gesetzbuch zur Haftung bei unberechtigten Abbuchungen sagt.
Zwei Mails, ein Muster: Druck statt Information
| Datum | Vorgetäuschter Absender | Betreff und Begründung | Druckmittel | Phishing-Anzeichen laut Verbraucherzentrale |
|---|---|---|---|---|
| 23.10.2026 | PayPal | „Aktualisierung des Schutzstandards: Bitte Profilaktivität bestätigen“; angeblich neue Schutzmaßnahmen | Bestätigung innerhalb von 24 Stunden über den Link „Jetzt überprüfen“ | unpersönliche Anrede, unseriöse Absenderadresse, Bestätigung persönlicher Daten per Link, kurze Frist |
| 20.10.2026 | Amazon | Die Gebühr für die Prime-Mitgliedschaft sei nicht abgebucht worden; Zahlungsinformationen sollen per Link geprüft werden | fehlgeschlagener Einzug, mögliche Unterbrechung der Mitgliedschaft | unseriöse Absenderadresse, Drohung mit Kontounterbrechung, Link in der Mail; kein Amazon-Logo, unseriöses Layout |
Quelle: Verbraucherzentrale NRW, Phishing-Radar, Einträge vom 20. und 23. Oktober 2026.
Auffällig ist, wie ähnlich die Fälschungen aufgebaut sind, obwohl sie unterschiedliche Anlässe vorschieben. Bei PayPal ist es ein angeblicher neuer Sicherheitsstandard, bei Amazon ein gescheiterter Beitragseinzug. In beiden Fällen soll ein Link die Lösung sein, und in beiden Fällen kommt ein Druckmittel hinzu: die 24-Stunden-Frist beziehungsweise die angedrohte Unterbrechung der Mitgliedschaft. Die Verbraucherzentrale nennt bei der PayPal-Mail ausdrücklich die kurze Frist „zur Erzeugung von Handlungsdruck“.
Beim Amazon-Fall weist die Verbraucherzentrale noch auf etwas hin, das viele für ein Echtheitsmerkmal halten: Die Mail sprach die Empfängerinnen und Empfänger persönlich an. Davon solltest du dich nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht verunsichern lassen. Eine persönliche Anrede beweist also nicht, dass die Mail echt ist.
In derselben Woche hat die Verbraucherzentrale außerdem vor gefälschten Mails im Namen von ING (19. Oktober), den Volksbanken Raiffeisenbanken (21. Oktober) und comdirect (16. Oktober) gewarnt. Die Details dazu haben wir in einem eigenen Beitrag aufgeschlüsselt.
Was du bei so einer Mail tun kannst
Die Empfehlung der Verbraucherzentrale ist in beiden Fällen dieselbe: Solche E-Mails unbeantwortet in den Spam-Ordner verschieben und keiner Aufforderung nachgehen. Wer ein PayPal- oder Amazon-Konto nutzt, soll Hinweise ausschließlich über die offizielle App oder die bekannte Internetseite des Anbieters prüfen. Bei der Amazon-Mail heißt es zusätzlich, man solle keinesfalls auf enthaltene Links klicken.
Du kannst die Mail außerdem melden. PayPal bittet auf seiner Seite „Gefälschte Nachrichten melden“, die gesamte E-Mail an phishing@paypal.de weiterzuleiten und sie danach zu löschen. Wenn du bereits auf den Link geklickt oder Daten eingegeben hast, verweist PayPal auf sein Hilfecenter; konkrete Schritte nennt die Meldeseite dafür nicht.
Sind Zugangsdaten für dein Online-Banking oder deine Karte in falsche Hände geraten, zählt Zeit. Der Sperr-Notruf 116 116 ist nach eigenen Angaben aus dem deutschen Festnetz kostenlos und kann girocard, Kreditkarte und Online-Banking sperren. Aus dem Mobilfunknetz können Gebühren anfallen. Rufe zusätzlich deine Bank direkt an und bitte sie, dein Konto auf Auffälligkeiten zu prüfen.
Wer haftet, wenn trotzdem Geld abfließt?
Wurde Geld ohne deine Zustimmung abgebucht, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Folgen. Nach § 675u BGB hat dein Zahlungsdienstleister bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang keinen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen gegen dich. Er muss dir den Betrag unverzüglich erstatten und dein Konto wieder auf den Stand bringen, den es ohne die Abbuchung gehabt hätte. Spätestens muss das bis zum Ende des Geschäftstags geschehen, der auf den Tag folgt, an dem ihm die Abbuchung als nicht autorisiert angezeigt wurde oder er auf andere Weise davon erfahren hat.
Die Gegenseite steht in § 675v BGB: Handelst du betrügerisch oder verletzt du vorsätzlich oder grob fahrlässig deine Pflichten im Umgang mit dem Zahlungsinstrument, trägst du den gesamten Schaden selbst (Absatz 3). Nach deiner Meldung des Verlusts oder Missbrauchs haftest du für spätere Schäden grundsätzlich nicht mehr (Absatz 5), außer du hast betrügerisch gehandelt. Ob die Eingabe von Daten auf einer gefälschten Seite im Einzelfall grob fahrlässig ist, lässt sich nicht pauschal sagen; das prüfen die Bank und im Streitfall die Gerichte. Je früher du Bank und Sperr-Notruf informierst, desto weniger Spielraum bleibt für spätere Schäden.
Annahmen und Grenzen: Die Paragrafen gelten für das Verhältnis zwischen dir und deinem Zahlungsdienstleister in Deutschland. Welche Vertragsbedingungen im Einzelfall für ein PayPal-Konto gelten, steht in den Nutzungsbedingungen des Anbieters und ist hier nicht bewertet.
Unser Fazit
Die beiden Fälschungen sind kein neues Phänomen, aber ein gutes Beispiel für das, was die Verbraucherzentrale als Handlungsdruck beschreibt. Der sicherste Weg bleibt unspektakulär: nichts anklicken, nichts bestätigen, im eigenen Konto über die App oder die selbst eingegebene Internetadresse nachsehen. Das ist eine Einordnung der Redaktion, keine Handlungsempfehlung für deinen Einzelfall.
Wo finde ich was?
Aktuelle Warnungen listet das Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW, die Meldeadresse für PayPal-Fälschungen steht auf der PayPal-Seite zum Melden. Die Sperrung von Karten und Online-Banking erreichst du über den Sperr-Notruf. Die Haftungsregeln stehen im Gesetzestext: § 675u und § 675v BGB.
Portal-Check: Phishing-Radar und Sperr-Notruf
| Angebot | Betreiber | Was es bietet | Redaktionsurteil |
|---|---|---|---|
| Phishing-Radar | Verbraucherzentrale NRW | Laufend aktualisierte Warnungen; nach Angaben der Verbraucherzentrale auch über Facebook-Gruppe, Mastodon und Bluesky. Alternative: die Meldeseiten der betroffenen Anbieter selbst. | ★★★★☆ – verständlich und tagesaktuell; Abzug: Warnliste, keine persönliche Beratung. |
| Sperr-Notruf 116 116 | Sperr-Notruf 116 116 e.V. | Sperrung von Karten und Online-Banking; aus dem deutschen Festnetz kostenlos. Seit wann es den Dienst gibt und wie er sich finanziert, nennt die Startseite nicht. | ★★★★☆ – schneller Weg bei Datenverlust; Abzug, weil Trägerschaft und Finanzierung auf der Startseite nicht erläutert werden. |
Redaktionsurteil nach den Kriterien Verständlichkeit, Aktualität, Kosten und Transparenz der Trägerschaft; keine Kaufempfehlung.
Häufige Fragen
Ist eine Mail mit meinem Namen automatisch echt?
Nein. Die Verbraucherzentrale hat bei der gefälschten Amazon-Mail ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die persönliche Anrede kein Grund ist, sich verunsichern zu lassen.
Wohin leite ich eine verdächtige PayPal-Mail weiter?
Nach der PayPal-Seite zum Melden an phishing@paypal.de; die Mail danach löschen.
Wie schnell muss die Bank bei einer nicht autorisierten Zahlung erstatten?
Nach § 675u BGB unverzüglich, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags, der auf den Tag der Anzeige oder der anderweitigen Kenntnis folgt. Ob die Zahlung tatsächlich nicht autorisiert war, kann die Bank im Einzelfall bestreiten.


