Wer Zinsen in der Steuererklärung angibt, bekommt die Verrechnungssteuer zurück.

Auf einen Blick

  • Auf Zinsen erhebt die Schweiz 35 Prozent Verrechnungssteuer. Du erhältst sie zurück, wenn du das Guthaben und die Erträge in der Steuererklärung angibst.
  • Zinsen auf einem Konto bis 200 Franken pro Jahr sind von der Verrechnungssteuer ausgenommen.
  • Das Guthaben zählt zum Vermögen und wird kantonal besteuert.
  • Einlagen sind über esisuisse bis 100.000 Franken je Kunde und Bank gesichert.

Quellen

– KI-Redaktion

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