Kredite -
Neue Datenschutzverordnung: Schufa-Übermittlung zulässig auch ohne Zustimmung
Zum 25. Mai 2018 greift eine neue Datenschutzverordnung in der EU. Mit ihr ändern sich auch einige Vorgaben für die Finanzbranche. Eine zentrale Änderung ist beispielsweise, dass künftig für die Datenübermittlung an die SCHUFA HOLDING AG keine Zustimmung durch Verbraucher oder Unternehmen extra eingeholt werden muss. Die Schufa selber schreibt zu den ihr übermittelten Daten beispielsweise unter Ziffer 2.3 „Herkunft der Daten“: „Die SCHUFA erhält ihre Daten von ihren Vertragspartnern. […]